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   OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04.Z   

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OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04.Z (https://dejure.org/2004,11922)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2004 - 2 A 314/04.Z (https://dejure.org/2004,11922)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 2 A 314/04.Z (https://dejure.org/2004,11922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Gebührensatzung eines Verbandes bei fehlender Bekanntgabe; Pflicht einer öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen eines Zweckverbandes; Beanspruchung einer regionalen Geltung einer fehlerhaft bekannt gemachten Gebührensatzung eines Zweckverbandes; ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; GKG Bbg § 8 Abs. 4; ; GKG Bbg § 9 Abs. 2 Nr. 6; ; ZwVerbStabG § 9 Abs. 1; ; ZwVerbStabG § 9 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Brandenburg, 28.06.2000 - 2 A 45/00

    Bezeichnung des amtlichen Verkündungsblatts einer Stadt als "Amtsblatt Stadt ";

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04
    Das ist nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der übrigen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Beschlüsse des Senates vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 -, LKV 2001, S. 34, und vom 25. Juni 2001 - 2 A 69/01.Z - B A S. 2; für das Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision etwa BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 B 167/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 457).

    Die öffentliche Bekanntmachung ist dabei ähnlich wie die Verkündung eines formellen Gesetzes integraler Bestandteil der förmlichen Rechtssetzung, also Geltungsbedingung der Satzung (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 2000 a.a.O. u. vom 7. Oktober 2004 - 2 A 92/03.Z; BVerfG; Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81, BVerfGE 65, 281 [291]).

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 1. August 2001 - 4 B 23/01 - NVwZ 2002, 205; Urteil vom 27. Januar 1978 - DVBl 1978, 536; Urteil des Senats vom 14. Juli 2000 - 2 D 27/00.NE - m.w.N.) führt die Ungültigkeit eines Teiles einer kommunalen Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04
    Auch in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (seit BVerfG, Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 u.a. -, BVerfGE 8, 274, 301) ist anerkannt, dass aus der Nichtigkeit einzelner Vorschriften die Nichtigkeit des ganzen Gesetzes jedenfalls dann folgt, wenn sich aus dem objektiven Sinn des Gesetzes ergibt, dass die übrigen mit der Verfassung zu vereinbarenden Bestimmungen keine selbstständige Bedeutung haben; ferner dann, wenn die verfassungswidrige Vorschrift Teil einer Gesamtregelung ist, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, nähme man einen ihrer Bestandteile heraus, wenn also die nichtige Vorschrift mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, dass sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04
    Die öffentliche Bekanntmachung ist dabei ähnlich wie die Verkündung eines formellen Gesetzes integraler Bestandteil der förmlichen Rechtssetzung, also Geltungsbedingung der Satzung (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 2000 a.a.O. u. vom 7. Oktober 2004 - 2 A 92/03.Z; BVerfG; Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81, BVerfGE 65, 281 [291]).
  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 34/98
    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04
    Hiernach führt eine fehlerhafte Bekanntmachung grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Satzung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteile des Senats vom 19. August 1999 und - 2 D 34/98.NE - LKV 2001, 36 und - 2 D 17/98.NE - UA S. 19 ff. ).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 1. August 2001 - 4 B 23/01 - NVwZ 2002, 205; Urteil vom 27. Januar 1978 - DVBl 1978, 536; Urteil des Senats vom 14. Juli 2000 - 2 D 27/00.NE - m.w.N.) führt die Ungültigkeit eines Teiles einer kommunalen Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04
    Das ist nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der übrigen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Beschlüsse des Senates vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 -, LKV 2001, S. 34, und vom 25. Juni 2001 - 2 A 69/01.Z - B A S. 2; für das Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision etwa BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 B 167/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 457).
  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98
    Auszug aus OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04
    Hiernach führt eine fehlerhafte Bekanntmachung grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Satzung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteile des Senats vom 19. August 1999 und - 2 D 34/98.NE - LKV 2001, 36 und - 2 D 17/98.NE - UA S. 19 ff. ).
  • VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung

    Hierfür spricht etwa, dass nach der zu § 9 des Zweckverbandsstabilisierungsgesetzes (ZwVerbStabG) erstellten Begründung des Gesetzentwurfs der Landeregierung die in § 9 Abs. 2 Satz 3 ZwVerbStabG enthaltene Verpflichtung der Verbandsmitglieder, in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form auf die jeweilige Veröffentlichung des Verbandes hinzuweisen, "auch bei landkreisübergreifenden Zweckverbänden sämtlichen betroffenen Einwohnern die Möglichkeit" geben soll, "von der Veröffentlichung Kenntnis zu nehmen" (LT-DrS 2 /5171, S. 21) (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 1. April 2004, a.a.O.; ferner hierzu auch OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 A 314/04 -, juris Rn. 8).

    Ist aber die Bekanntmachung in einem Verbandsteilgebiet unwirksam, so ist sie insgesamt unwirksam (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 A 314/04 -, juris Rn. 9 ff. sowie Urteil der Kammer vom 22. Juni 2004 - 6 K 1793/99 -, juris Rn. 85).

    Wenn diese Erwägungen bereits gegen eine objektive Teilbarkeit der Satzung in räumlicher Hinsicht sprechen, so lässt sich aber aus diesen Gründen jedenfalls kein mutmaßlicher Wille des Satzungsgebers, die Satzung nur für das Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald zu erlassen, mit der erforderlichen Sicherheit feststellen (vgl. zum Ganzen OVG Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2004, a.a.O.).

  • OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04

    Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach

    Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist ein integraler Bestandteil der förmlichen Rechtssetzung, also Geltungsbedingung der Satzung (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2004 - 2 A 314/04.Z - Juris Rechtsprechung der Länder m.w.N.), weshalb die Überprüfung der Satzung insoweit zum verwaltungsgerichtlichen Kontrollumfang gehört.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 14.05

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung

    Eine fehlerhafte Bekanntmachung liegt allerdings dann regelmäßig vor, wenn ein in den einschlägigen Bekanntmachungsvorschriften geregelter Verfahrensschritt insgesamt fehlt, mit anderen Worten, wenn das Normsetzungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen und damit eine Geltungsbedingung der Satzung nicht erfüllt ist (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 27. Oktober 2004, LKV 2005, 269).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 C 10278/09

    Bekanntmachung Auslegung eines Satzungstextes; Fehler bei der Auslegung; Heilung

    Eine fehlerhafte Bekanntmachung führt regelmäßig zur Unwirksamkeit der Satzung (vgl. BVerfG, a.a.O.; OVG Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2004, LKV 2005, 269, 270).
  • VG Cottbus, 19.05.2022 - 6 K 1213/19
    NE - Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 A 314/04.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16

    Anordnung der Ersatzbekanntmachung eines Bebauungsplans vor der Ausfertigung der

    Eine fehlerhafte Bekanntmachung liegt allerdings dann regelmäßig vor, wenn ein in den einschlägigen Bekanntmachungsvorschriften geregelter Verfahrensschritt insgesamt fehlt, mit anderen Worten, wenn das Normsetzungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen und damit eine Geltungsbedingung der Satzung nicht erfüllt ist (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 27. Oktober 2004, LKV 2005, 269).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 15.05

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung

    Eine fehlerhafte Bekanntmachung liegt allerdings dann regelmäßig vor, wenn ein in den einschlägigen Bekanntmachungsvorschriften geregelter Verfahrensschritt insgesamt fehlt, mit anderen Worten, wenn das Normsetzungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen und damit eine Geltungsbedingung der Satzung nicht erfüllt ist (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 27. Oktober 2004, LKV 2005, 269).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2005 - 9 N 74.05

    Berufungszulassungsantrag, Gewässerunterhaltungsgebühren, Umlagesatzung,

    Darüber hinaus hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sich die aufgeworfene Frage, soweit sie einer generellen Beantwortung zugänglich ist, ohne weiteres aufgrund der maßgebenden Normen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. etwa OVG Bbg, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 A 314/04.Z - S. 3 m.w.N.).
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