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   OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02.AZ   

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OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02.AZ (https://dejure.org/2003,16142)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2003 - 2 A 369/02.AZ (https://dejure.org/2003,16142)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 2 A 369/02.AZ (https://dejure.org/2003,16142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung der Versagung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren als Grund zur Zulassung der Berufung ; Fehlender Antrag auf Terminverlegung oder Terminaufhebung bei am Tag der mündlichen Verhandlung bestehender Erkrankung einer Partei; Pflicht zur ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3
    Berufungszulassungsantrag, Verfahrensfehler, rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung, Krankheit, persönliche Teilnahme, Terminsverlegung, Terminsaufhebung, Verlust des Rügerechts

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 4 Satz 4; ; VwGO § 86 Abs. 2; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; VwGO § 173 Satz 1; ; ZPO § 227 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer anderweitigen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02
    Der Kläger hat nämlich lediglich einen Hilfsbeweisantrag gestellt, d.h. für den Fall, das es auf das Beweisthema ankommen sollte, wodurch er auf seinen Anspruch auf Bescheidung durch Beschluss verzichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1968 - V C 111.67 -, BVerwGE 30, 57; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02
    Will jemand eine Verletzung von §§ 108 Abs. 2, 138 Nr. 3 VwGO bzw. Art. 103 Abs. 1 GG mit Erfolg rügen, muss er nämlich die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 -, BVerfGE 74, 220 [225]; BVerwG, Beschluss vom 3. September 1979 - 2 B 16/78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02
    Zudem muss der Kläger substantiiert darlegen, welche Ausführungen er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehöres noch gemacht hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 - 2 B 178/96 - veröffentlicht in juris; BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 1 BvR 857/85 -, BVerfGE 72, 122 [132]).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02
    Der Kläger hat nämlich lediglich einen Hilfsbeweisantrag gestellt, d.h. für den Fall, das es auf das Beweisthema ankommen sollte, wodurch er auf seinen Anspruch auf Bescheidung durch Beschluss verzichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1968 - V C 111.67 -, BVerwGE 30, 57; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659).
  • BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99

    Verfassungsgerichtliche Kontrolldichte bzgl der verwaltungsgerichtlichen Prüfung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02
    Zwar ist eine persönliche Anhörung des Klägers zur Aufklärung von tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten oder Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers durch dessen Befragung im Asylprozess regelmäßig geboten, wenn es entscheidungserheblich auf die Glaubhaftigkeit des Vertrages oder die Glaubwürdigkeit des Asylantragstellers ankommt (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Oktober 2001 - 2 BvR 690/99 - und vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 676/94 - veröffentlicht in juris).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96

    Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung als Beamter - Alleinige

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02
    Zudem muss der Kläger substantiiert darlegen, welche Ausführungen er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehöres noch gemacht hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 - 2 B 178/96 - veröffentlicht in juris; BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - 1 BvR 857/85 -, BVerfGE 72, 122 [132]).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02
    Will jemand eine Verletzung von §§ 108 Abs. 2, 138 Nr. 3 VwGO bzw. Art. 103 Abs. 1 GG mit Erfolg rügen, muss er nämlich die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 -, BVerfGE 74, 220 [225]; BVerwG, Beschluss vom 3. September 1979 - 2 B 16/78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 30).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt nur dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 -, BVerfGE 69, 145 [148]).
  • OVG Brandenburg, 09.04.1999 - 2 A 95/98

    Bestehen einer politische Verfolgung von Anhängern der Khalistan-Bewegung in

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02
    Darlegung bedeutet allgemein, dass sich dem Antrag nähere und substantiierte Ausführungen dazu entnehmen lassen, warum ein Zulassungsgrund im konkreten Fall als gegeben erachtet wird (vgl. u. a. Beschlüsse des Senats vom 9. April 1999 - 2 A 95/98.A -, NVwZ 2000, 591 und vom 2. Oktober 2003 - 2 A 360/02.AZ - EA. S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2022 - A 9 S 696/22

    Geltendmachung eines erheblichen Grundes für die Unmöglichkeit der Teilnahme an

    a) Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kommt wegen der Ablehnung oder Nichtbescheidung eines Antrags auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 ZPO danach nur in Betracht, wenn ein erheblicher Grund im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO tatsächlich vorgelegen hat, rechtzeitig geltend und glaubhaft gemacht worden ist und sich das Ermessen des Gerichts unter Berücksichtigung von Bedeutung und Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf die Nichtdurchführung der beabsichtigten mündlichen Verhandlung verdichtet hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.04.2004 - 3 B 119.03 -, DÖV 2004, 800, und vom 30.08.1982 - 9 C 1.81 -, DÖV 1983, 247; Senatsbeschluss vom 06.08.2018 - A 9 S 2420/17 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.05.2013 - 1 S 466/13 - OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 28.10.2003 - 2 A 369/02.AZ -, AuAS 2004, 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2019 - 1 A 2216/18

    Anspruch auf weitere Beihilfe zu den Aufwendungen für die von einem Arzt in

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. April 1990- 2 B 37.90 -, juris, Rn. 2, m. w. N. (zu § 138 Nr. 3 VwGO), und OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 2 A 369/02.
  • OVG Brandenburg, 30.06.2004 - 2 A 247/04

    Für den Ablauf einer Rechtsmittelfrist an einem nicht bundeseinheitlichen

    In ihm sind gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG die Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, unter Bezeichnung des jeweils geltend gemachten Zulassungsgrundes und näherer Erläuterung seiner tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelnen darzulegen; eine Prüfung von Amts wegen findet nicht statt (vgl. näher u.a. Beschlüsse des Senats vom 11. Dezember 2003 - 2 A 919/03.AZ - und vom 28. Oktober 2003 - 2 A 369/02.AZ - veröffentlicht in Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2006 - A 9 S 773/06

    Keine Verlegung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Nichterscheinen des

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör käme im Übrigen dann, wenn ein Antrag auf Vertagung gestellt und abgelehnt worden wäre, nur in Betracht, wenn ein erheblicher Grund im Sinne des § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO tatsächlich vorgelegen und sich das Ermessen des Gerichts unter Berücksichtigung von Bedeutung und Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör auf die Nichtdurchführung der beabsichtigten mündlichen Verhandlung verdichtet hätte (vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.10.1982, a.a.O.; OVG Brandenburg, Beschl. vom 28.10.2003 - 2 A 369/02.AZ-, AuAS 2004, 58).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2013 - 10 LA 167/09

    Anforderungen an den Nachweis von Investitionen in Produktionskapazitäten nach

    Wird die Verweigerung eines Schriftsatznachlasses als Verfahrensfehler geltend gemacht, so muss substantiiert dargetan werden, was mit einem nachgereichten Schriftsatz vorgetragen worden wäre und inwieweit dieser Vortrag die angefochtene Entscheidung hätte beeinflussen können (vgl. BFH, Beschluss vom 12. Oktober 2010, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 L 200/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 2 A 369/02.A -, AuAS 2004, 58; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rdnr. 223).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2007 - 10 N 10.05

    Entsprechung eines Vertagungsantrages aus erheblichen Gründen

    Kommt es auf die Glaubhaftigkeit des Vortrags oder die Glaubwürdigkeit des Klägers an, so ist aber regelmäßig eine persönliche Anhörung geboten (OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 2 A 369/02.AZ -, AuAS 2004, 4).
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   OVG Bremen, 08.10.2003 - 2 A 369/02   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Ausländers auf Sozialhilfeleistungen; Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik zur Erlangung von Sozialhilfe; Finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe; Bedeutung des Zwecks der Inanspruchnahme von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Bremen - 3 K 1191/01
  • OVG Bremen, 08.10.2003 - 2 A 369/02
 
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