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   VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12 MD   

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VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12 MD (https://dejure.org/2015,49926)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 09.06.2015 - 2 A 381/12 MD (https://dejure.org/2015,49926)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 2 A 381/12 MD (https://dejure.org/2015,49926)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
    Die "Erklärung" zum besonderen Schutzgebiet setzt eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung des Mitgliedstaats mit Außenwirkung voraus, in der der Schutzgegenstand, der Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote und, soweit erforderlich, die Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen bestimmt sind (vgl. BVerwG, U. v. 01.04.2004 - 4 C 2/03 - juris Rn. 32; OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 30.06.2010 - 3 K 19/06 - juris Rn. 95).

    Die getroffene ministerielle Auswahlentscheidung, die der autoritativen Identifizierung der für die Arterhaltung "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete" (Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VS-RL) dient und als solche zunächst nur ein Verwaltungsinternum bildet, genügt hierfür ebenso wenig wie die Übermittlung der Gebietsauswahl an die Europäische Kommission, der eine reine Informationsfunktion zukommt (vgl. BVerwG, U. v. 01.04.2004 - 4 C 2/03 - juris Rn. 33).

    Damit fehlt jedenfalls d i es e r Bekanntmachung die erforderliche Regelungsdichte, also die inhaltliche Qualität, die für die rechtswirksame Erfüllung der Ausweisungspflicht des Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VS-RL zu fordern ist (vgl. BVerwG, U. v. 01.04.2004 - 4 C 2/03 - juris Rn. 33 ff.: das BVerwG lässt letztlich offen, welche rechtliche Bedeutung die Bekanntgabe im Bundesanzeiger haben kann und welchen Anforderungen eine Gebietserklärung hinsichtlich der Erhaltungsziele und der Schutzmaßnahmen im Einzelnen genügen muss).

    Als Vogelschutzgebiet, das noch nicht förmlich nach Art. 4 Abs. 1 VS-RL zum besonderen Schutzgebiet erklärt worden ist, das jedoch die besonderen Anforderungen an ein Schutzgebiet erfüllt, unterliegt der "Drömling" als "faktisches" Vogelschutzgebiet dem Rechtsregime des Art. 4 Abs. 4 VS-RL (vgl. BVerwG, U. v. 01.04.2004 - 4 C 2/03 - , a. a. O.).

    Die Bestimmung erfüllt damit auch die Funktionen eines Zulassungstatbestandes, wie er voll ausgebildet in Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG enthalten ist (vgl. BVerwG, U. v. 01.04.2004 - 4 C 2/03 -, a. a. O.).

    Das Gewicht von Beeinträchtigungen und Störungen beurteilt sich jeweils nach Art und Ausmaß der negativen Auswirkungen auf diese Zielsetzungen (vgl. BVerwG, U. v.01.04.2004 - 4 C 2/03 -, a. a. O.).

    Eine das Vogelschutzgebiet beeinträchtigende Wirkung liegt schließlich auch dann vor, wenn das Vorhaben zum Verlust von Rückzugs-, Ruhe- und Nistgebieten der zu schützenden Vogelvorkommen und damit zu einer Verkleinerung des besonderen Schutzgebietes führt (vgl. BVerwG, U. v. 01.04.2004 - 4 C 2/03 -, a. a. O., unter Verweis auf EuGH, U. v. 02.08.1993, a. a. O., juris Rn. 36).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
    Da zur fachlichen Beurteilung dieser Frage ornithologische Kriterien maßgeblich sind, die zu treffende Entscheidung prognostische Elemente enthält und überdies naturschutzfachlich allgemein anerkannte standardisierte Maßstäbe und handhabbare Verfahren fehlen, muss der zuständigen Genehmigungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogrative zuerkannt werden (vgl. BVerwG, U. v. 21.11.2013 - 7 C 40/11 -, NVwZ 2014, 524 ff.; OVG LSA, B. v. 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, NuR 2013, 507 ff.) Die gerichtliche Prüfung ist insoweit grundsätzlich auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkt.

    Dieses berücksichtigend und ausgehend von der in Fachkreisen gewonnenen Erkenntnis, dass der Rotmilan artspezifisch zu den Arten gehört, die häufiger als Schlagopfer von Windenergieanlagen auftreten, und dass die bisher gefundenen Zahlen der von Windkraftanlagen getöteten Rotmilane relativ höher ist als die Opferzahlen anderer Greifvögel, hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden (vgl. B. v. 21.03.2013 - 2 M 154/12 -, NuR 2013, 507 ff. m. w. N.), es sei naturschutzfachlich vertretbar, von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan durch den Betrieb von Windkraftanlagen grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Abstand der Windenergieanlage zu einem festgestellten Brutplatz weniger als 1.000 m beträgt, es sei denn es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlagen dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegen.

    Nach der Rechtsprechung des OVG LSA kommt dem artspezifischen Verhalten der Vogelart maßgebliche Bedeutung bei der Beurteilung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos zu (vgl. OVG LSA, B. v. 21.03.2013 - 2 M 154/12 - a. a. O.).

    Im Übrigen kommt es nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (B. v. 21.03.2013 - 4 M 154/12 - NuR 2013, 507 ff. m.w.N.) nicht auf die vom Gutachter R. geforderte nähere Betrachtung des Einzelfalls an, vielmehr geht das OVG LSA in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Windenergieanlage in weniger als 1.000 m Entfernung zu einem Rotmilanbrutplatz das Verletzungs- und Tötungsrisiko signifikant erhöht und dass diese Anlage deshalb gegen das Tötungsverbot des § 44 S. 1 Nr. 1 NatSchG verstößt.

    Auch im Hinblick auf die WEA 5, die mehr als 1.000 m von den beiden im Jahre 2012 festgestellten Brutplätzen des Rotmilans entfernt liegt, aber weniger als 6.000 m, ist von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan auszugehen, da zuverlässige Erkenntnisse darüber vorliegen, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m vom Horst ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlage dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegt (OVG LSA, B. v. 21.03.2013 - 2 M 154/12 - m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - 8 A 4062/04

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
    Zu den anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehören auch die Regelungen des Naturschutzrechts (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 03.08.2010 -8 A 4062/04 - juris Rn. 73 f. m.w.N.).

    Eine ein Vogelschutzgebiet beeinträchtigende Wirkung kann aber dann von Windkraftanlagen ausgehen, wenn sie die Gefahr einer Verriegelung des Gebiets mit sich bringen bzw. eine Barrierewirkung dergestalt entfalten, dass Vögel daran gehindert werden, das Schutzgebiet zu erreichen oder zwischen Nahrungs- und Rastplätzen, die sich jeweils in einem Schutzgebiet befinden, zu wechseln, oder wenn sie aufgrund von Ausweichbewegungen der Vögel zur Verlängerung von Pendelflügen zwischen Schlaf-, Nahrungs- und Komfortplätzen führen, die sich jeweils in einem Schutzgebiet befinden, mit der Folge eines erhöhten Energiebedarfs, welcher bei Nahrungsengpässen zu einer erhöhten Sterblichkeit führen kann (vgl. zum Ganzen: OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 03.08.2010 - 8 A 4062/04 - juris Rn. 148 sowie U. v. 30.07.2009 - 8 A 2357/08 - juris Rn. 128; Niedersächsisches OVG, U. v. 24.03.2003 - 1 LB 3571/01 - juris Rn. 49; VG Cottbus, U. v. 07.04.2011 - 4 K 474/04 - juris Rn. 26, jeweils m. w. N.).

    Dieser Gegenbeweis misslingt zum einen, wenn die Risikoanalyse, -prognose und -bewertung nicht den besten Stand der Wissenschaft berücksichtigt, zum anderen aber auch dann, wenn die einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse derzeit objektiv nicht ausreichen, jeden vernünftigen Zweifel auszuschließen, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (vgl. BVerwG, U. v.17.01.2007 - 9 A 20.05 - u. U. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 - OVG NRW, U. v. 03.08.2010, a. a. O.).

    Denn nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 03.08.2010 - 8 A 4062/04 -) setzen ornithologische Untersuchungen über den Einfluss von Windkraftanlagen auf das Flugverhalten insbesondere von Gänsen, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, mehrjährige Vorher-Nachher-Beobachtungen sowie eine sorgfältige Dokumentation voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 03.08.2010 - 8 A 4062/04 - juris Rn. 151 f.: danach ist eine Auswertung von Radarerfassungen aus zwei Jahren nicht ausreichend).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
    Wegen der potenziellen Weite des Prüfbereichs bedarf es jedenfalls greifbarer Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer besonderen Prüfung außerhalb des Tabubereichs von 1.000 m (vgl. OVG LSA, U. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 - NuR 2012, 196 ff.).

    Soweit man generell größere Abstände fordern würde, wäre zudem fraglich, ob der im Außenbereich privilegierten Nutzung der Windenergie überhaupt noch substanziell Raum verschafft werden könnte (vgl. OVG LSA, U. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 -, NuR 2012, 196 ff.).

    Soweit sich der Gutachter St in seiner im Klageverfahren abgegebenen Stellungnahme vom 9. September 2013 nunmehr darauf beruft, dass die aktuellen Abstandsempfehlungen des Landes Brandenburg Rotmilanbrutplätze nicht mehr aufführen würden (tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg [TAK], Stand: 15.10.2012), und zur Begründung ausführt, hierdurch werde der aktuellen Populationsdynamik des Rotmilans trotz der errichteten Windenergieanlagen Rechnung getragen, kommt dieser Begründung im Hinblick auf das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG keine Bedeutung zu, da die Populationsrelevanz bzw. Populationswirksamkeit beim Tötungs- und Verletzungsverbot nicht Tatbestandsmerkmal ist (vgl. OVG LSA, U. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 - NuR 2012, 196 ff.).

    Wegen der potentiellen Weite des Prüfbereichs bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer besonderen Prüfung außerhalb des Tabubereichs von 1.000 m. Andernfalls ließe sich, da die Nahrungssituation für die Rotmilan sich innerhalb der Jahreszeiten und von Jahr zu Jahr - je nach der Bewirtschaftung der Flächen - sehr unterschiedlich darstellen kann, die Gefährdung dieser Vogelart kaum zuverlässig eingrenzen (vgl. OVG LSA, U. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09 - NuR 2012, 196 ff. m.w.N.).

  • VG Minden, 10.03.2010 - 11 K 53/09

    Windkraftanlagen in Detmold dürfen gebaut werden - lokale Rotmilanpopulation

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
    Das Gutachten stellt unter Bezug auf den bayrischen Windenergieerlass sowie die Rechtsprechung des VG Minden (U. v. 10.03.2010 - 11 K 53/09 -) darauf ab, dass allein aus der Unterschreitung des 1.000-Meter-Abstandes eines Rotmilanhorstes zu einer geplanten WKA kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko hergeleitet werden könne.

    Selbst wenn man wie die Gutachter S. und R., das VG Minden (U. v. 10.03.2010, a. a. O.) und das VG Hannover (U. v. 22.11.2012, 12 A 2305/11, NuR 2013, 217 ff.) klare Abstandskriterien für die Annahme eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos ablehnt, geht das VG Hannover davon aus, dass nach der wissenschaftlichen Erkenntnis die Hälfte aller Nahrungsflüge in einer maximalen Entfernung von 1.000 m zum Rotmilanhorst stattfindet.

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
    Das Verwaltungsgericht ist verpflichtet, zu überprüfen, ob im Gesamtergebnis die artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausreichen, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (Bay. VGH, U. v. 18.06.2014, NuR 2014, 736 ff. m.w.N.).

    Ob es sich dabei um regelmäßig aufgesuchte Nahrungshabitate, sogenannte Hotspots, handelt, kann nur mit Hilfe von Flugbeobachtungen beantwortet werden (vgl. Bay. VGH, U. v. 18.06.2014, NuR 2014, 736 ff.).

  • VG Magdeburg, 22.08.2013 - 2 A 184/11
    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gebietsmeldung und der Zuschnitt des Gebiets nach fachlichen Kriterien erfolgten und den maßgebenden fachlichen Anforderungen entspricht (vgl. VG Magdeburg, U. v. 22.08.2013 - 2 A 184/11 -).

    Abgesehen von diesen Erwägungen kann gegenwärtig eine anlagenbedingte Verlagerung bzw. Störung von Rastflächen und Zugkorridoren der geschützten Vogelarten auch deshalb nicht mit der erforderlichen Gewissheit ausgeschlossen werden, weil es hierzu mehrjähriger, systematischer und ausreichend dokumentierter Erfassungen bedarf, die hier nicht vorliegen (vgl. VG Magdeburg, U. v. 22.08.2013 - 2 A 184/11 MD m. w. N.).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
    Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten aus Art. 3 und 4 VS-RL besteht bereits, bevor eine Verringerung der Anzahl von Vögeln oder die konkrete Gefahr des Aussterbens einer geschützten Art nachgewiesen wird (vgl. EuGH, U. v. 02.08.1993 - Rs. C-355/90 - juris Rn. 36).

    Eine das Vogelschutzgebiet beeinträchtigende Wirkung liegt schließlich auch dann vor, wenn das Vorhaben zum Verlust von Rückzugs-, Ruhe- und Nistgebieten der zu schützenden Vogelvorkommen und damit zu einer Verkleinerung des besonderen Schutzgebietes führt (vgl. BVerwG, U. v. 01.04.2004 - 4 C 2/03 -, a. a. O., unter Verweis auf EuGH, U. v. 02.08.1993, a. a. O., juris Rn. 36).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GbB im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
    Auch die Zahl der Kollisionsopfer von Windkraftanlagen spreche gegen eine abschreckende Wirkung (vgl. OVG LSA, U. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 -).

    Sie sind aber eine Zusammenfassung der in Fachkreisen zu der v. g. Problematik gewonnenen (aktuellen) Erkenntnisse, so dass aus ihnen - naturschutzfachlich vertretbar - die maßgeblichen Anforderungen für die avifaunistische Bestandserhebung und Bewertung im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen abgeleitet werden können (so auch OVG LSA, U. v. 19.01.2012 - 2 L 124/09 - juris Rn. 87 u. 94: zur Frage des Abstandes eines Vorhabens zu Horsten des Rotmilans).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 09.07.2008, BVerwGE 131, 274 ff.) ist der artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungstatbestand dann nicht erfüllt, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit dem Vorhaben im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden.

    Erforderlich sind vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass sich das Risiko eines Vogelschlages durch das Vorhaben deutlich und damit signifikant erhöht (BVerwG, U. v. 09.07.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • VG Arnsberg, 22.11.2012 - 7 K 2633/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01

    Änderung des Flächennutzungsplans; Anspruch des Planbetroffenen auf gerechte

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 3 K 19/06

    Erstellung eines Bebauungsplans in einem faktischen Vogelschutzgebiet

  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2357/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • VG Cottbus, 07.04.2011 - 4 K 474/04
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

  • OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06

    Zulässigkeit einer Windenergieanlage (Artenschutz, Regionalplanung);

  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

    Es liegt damit im Rahmen der bestehenden naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative der Genehmigungsbehörde und ist mithin rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Behörde eine signifikant erhöhte Tötungsgefahr aus der Unterschreitung des empfohlenen Mindestabstandes folgert, es sei denn, eine Ermittlung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore zeigt auf, dass die innerhalb des 1.000 m-Radius betroffenen Bereiche nicht oder nicht regelmäßig genutzt werden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 2 L 110/15, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16; VG Magdeburg, Urteil vom 9. Juni 2015 - 2 A 381/12 MD, juris, Rn. 58).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34258
OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12 (https://dejure.org/2012,34258)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.10.2012 - 2 A 381/12 (https://dejure.org/2012,34258)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 2 A 381/12 (https://dejure.org/2012,34258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SächsBeurtVO § 9 Abs. 1
    Zulassungsantrag, Regelbeurteilung, Eröffnung/Erörterung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 14.11.2006 - 2 B 292/06

    Beurteilung, Vergleichsgruppenbildung, Funktionsebene, arithmetisches Mittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12
    Das angerufene Gericht habe nur mit Urteil vom 14. November 2006 unter dem Aktenzeichen 2 B 292/06 entschieden, dass es unschädlich sei, wenn ein Personalführungsgespräch nicht stattgefunden habe.

    Denn es entspricht der Rechtsprechung des Senats, die ihrerseits der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt, dass selbst ein Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Besprechung die Beurteilung nicht rechtswidrig macht und einen Anspruch auf erneute Beurteilung nicht auszulösen vermag (vgl. SächsOVG, Urt. v. 14. November 2006 - 2 B 292/06 -, juris; Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 A 169/10 - Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Bd. 2, Rn. 470 u. 326 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2005 - 4 S 915/05

    Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12
    Die Vorschrift beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen; sie soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strengen und starren Anfechtungsfristen unterworfene Gelegenheit bieten, etwaige Unstimmigkeiten zwischen dem Beamten und dem Beurteiler sowohl in Bezug auf die Beurteilungsnote als auch hinsichtlich anderer Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1976 - II C 34.75 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 12. Juli 2005 - 4 S 915/05 -, juris; OVG Weimar, Beschl. v. 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 -, juris).

    Nichts anderes gilt, wenn die Besprechung selbstbindenden Verwaltungsvorschriften nicht genügt, auch nicht wegen der Verpflichtung, keinen Beamten im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz schlechter zu behandeln als der praktizierten Verwaltungsvorschrift entspricht, weil dadurch der am öffentlichen Interesse orientierte Zweck des Besprechungsgebots nicht beeinflusst wird (vgl. VGH BW, Beschl. v. 12. Juli 2005, a. a. O.; Schnellenbach, a. a. O. Rn. 470 m. w. N. aus der obergerichtl. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde, und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit über den konkreten Fall hinaus (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • BVerwG, 21.10.1976 - 2 C 34.75

    Beamter auf Probe - Anhörung bei Entlassung - Bekanntgabe dienstlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12
    Die Vorschrift beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen; sie soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strengen und starren Anfechtungsfristen unterworfene Gelegenheit bieten, etwaige Unstimmigkeiten zwischen dem Beamten und dem Beurteiler sowohl in Bezug auf die Beurteilungsnote als auch hinsichtlich anderer Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1976 - II C 34.75 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 12. Juli 2005 - 4 S 915/05 -, juris; OVG Weimar, Beschl. v. 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 01.03.2010 - 2 A 475/08

    Zulassung der Berufung, Beurteilung, Zusicherung, Beurteilungsspielraum

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12
    Im Übrigen hätte es dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, auf die seiner Meinung nach unterbliebene Beweiserhebung durch Stellung eines Beweisantrages in der mündlichen Verhandlung hinzuwirken (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2010 - 2 A 475/08 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 3. Februar 2012 - 2 A 188/08 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 A 169/10

    Regelbeurteilung eines Richters, Beurteilungsmaßstab, Bedeutung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12
    Denn es entspricht der Rechtsprechung des Senats, die ihrerseits der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt, dass selbst ein Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Besprechung die Beurteilung nicht rechtswidrig macht und einen Anspruch auf erneute Beurteilung nicht auszulösen vermag (vgl. SächsOVG, Urt. v. 14. November 2006 - 2 B 292/06 -, juris; Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 A 169/10 - Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Bd. 2, Rn. 470 u. 326 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11

    Anordnungsgrund und Rechtsschutzbedürfnis im beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12
    Die Vorschrift beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen; sie soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen aller Beamten - hauptsächlich im öffentlichen Interesse an der Richtigkeit der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das Leistungsprinzip - eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strengen und starren Anfechtungsfristen unterworfene Gelegenheit bieten, etwaige Unstimmigkeiten zwischen dem Beamten und dem Beurteiler sowohl in Bezug auf die Beurteilungsnote als auch hinsichtlich anderer Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1976 - II C 34.75 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 12. Juli 2005 - 4 S 915/05 -, juris; OVG Weimar, Beschl. v. 18. Juni 2012 - 2 EO 961/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 03.02.2012 - 2 A 188/08

    Soldat, erstmalige Ernennung, abgesenkte Besoldung, Befähigungsvoraussetzung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2012 - 2 A 381/12
    Im Übrigen hätte es dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, auf die seiner Meinung nach unterbliebene Beweiserhebung durch Stellung eines Beweisantrages in der mündlichen Verhandlung hinzuwirken (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2010 - 2 A 475/08 -, juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 3. Februar 2012 - 2 A 188/08 -, juris Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19

    Beamtenrecht: Unterbliebene Beteiligung eines Personalratsmitglieds an einem

    (a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 19. Juni 1991 - 2 A 12437/90.OVG -, juris Rn. 39; vom 15. Dezember 2006 - 2 A 11032/06.OVG -, juris Rn. 20; vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08.OVG -, juris Rn. 24; Beschluss vom 3. November 2009 - 2 A 10435/09.OVG -, ESOVG; Urteil vom 24. September 2018 - 2 A 11906/17.OVG -) ist eine Beurteilung nicht schon deshalb fehlerhaft, weil eine Erörterung (Besprechung) mit dem beurteilten Beamten unterblieben ist (so auch VGH BW, Urteil vom 9. Juli 1996 - 4 S 1882/94 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 S 915/05 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Urteil vom 29. September 2005 - 1 A 4240/03 -, juris Rn. 59 ff.; Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, juris Rn. 8 ff.; SächsOVG, Urteil vom 14. November 2006 - 2 B 292/06 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 2 A 381/12 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. August 2012 - 2 A 169/10 -, juris Rn. 6; Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Loseblattkommentar, Bd. II, Stand März 2019, Teil B Rn. 470 m.w.N.; ferner auch Wahlen, in: Brinktrine/Hug, BeckOK Beamtenrecht Baden-Württemberg, Stand November 2019, § 51 Rn. 45, zu § 51 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes BW).
  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

    Die Vorschrift dient darüber hinaus aber nicht dazu, bei ihrer Nichtbeachtung sachlich richtige Beurteilungen zu rechtswidrigen mit der Folge zu machen, dass der Betroffene allein deshalb einen Anspruch auf eine erneute Beurteilung geltend machen kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, juris Rn. 10; vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 2 A 381/12 -, juris Rn. 6).

    Die Vorschrift dient darüber hinaus aber nicht dazu, bei ihrer Nichtbeachtung sachlich richtige Beurteilungen zu rechtswidrigen mit der Folge zu machen, dass der Betroffene allein deshalb einen Anspruch auf eine erneute Beurteilung geltend machen kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 -, juris Rn. 10; vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 2 A 381/12 -, juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - 1 B 856/14

    Dienstliche Beurteilung; Besprechung

    vgl. Sächs. OVG, Beschlüsse vom 8. Oktober 2012 - 2 A 381/12 -, juris, Rn. 6, und vom 16. August 2012 - 2 A 169/10 -, juris, Rn. 6, sowie Urteil vom 14. November 2006 - 2 B 292/06 -, Schütz, BeamtR ES/D I 2 Nr. 84 = juris, Rn. 31; OVG NRW, Urteil vom 29. September 2005 - 1 A 4240/03 -, IÖD 2006, 39 = juris, Rn. 59 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 S 915/05 -, VBlBW 2006, 62 = juris, Rn. 14, und Urteil vom 9. Juli 1996 - 4 S 1882/94 -, juris, Rn. 28; OVG Bremen, Urteil vom 7. Februar 1984 - 2 BA 5/83 -, ZBR 1985, 82; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2006 - 13 K 2207/04 -, juris, Rn. 59; VG München, Urteil vom 25. Januar 2000 - M 12 K 98.3905 -, juris, Rn. 50; Fricke, Zur Eröffnung und Bekanntgabe von Beurteilungen, RiA 2013, 241; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl. 2013, § 11 Rn. 73; Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand: Juni 2014, B V Rn. 470; a A. Nds. OVG, Beschluss vom 22. April 2013 - 5 ME 81/13 -, DÖD 2013, 181 = juris, Rn. 6 f.; VG Oldenburg, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 A 682/74 -, ZBR 1975, 119.
  • OVG Thüringen, 28.07.2021 - 2 EO 48/21

    Auswahlentscheidung nach bekanntgegebener, aber noch nicht eröffneter Beurteilung

    Der Senat hat allerdings weder in diesem Beschluss noch im Beschluss vom 18. Juni 2012 (Az. 2 EO 961/11 - Juris, Rn. 33 f.) zu klären gehabt, inwiefern sich eine nicht durchgeführte oder fehlerhafte Eröffnung und Besprechung letztlich auf die Rechtmäßigkeit einer Beurteilung oder Auswahlentscheidung auswirken kann und ob dieser Mangel heilbar ist oder dann unerheblich ist, wenn der Betroffene seine Beurteilung inhaltlich nicht erfolgreich angreift (Auswahlentscheidung fehlerhaft: OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 6 B 1642/08 - Juris, Rn. 2 ff.; OVG Nds., Beschluss vom 22. April 2013 - 5 ME 81/13 - Juris, Rn. 6; Auswahlentscheidung nicht fehlerhaft: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 S 915/05 - Juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 1 B 856/14 - Juris, Rn. 8 ff., für eine eröffnete, aber nicht besprochene Beurteilung; Beurteilung nicht fehlerhaft: OVG Bremen, Urteil vom 7. Februar 1984 - 2 BA 5/83 - ZBR 1985, S. 82 f.; SächsOVG, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 2 A 381/12 - Juris, Rn. 6).
  • OVG Hamburg, 16.06.2014 - 3 Bs 57/14

    Anlassbeurteilung eines hamburgischen Richters; Beurteilungszeitraum;

    Zum einen würde eine solche Vorgabe vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer möglichst schnellen Klärung etwaiger Unstimmigkeiten dienen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 8.10.2012, 2 A 381/12, juris Rn. 6).
  • VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 593/18

    Formelle und materielle Mängel einer dienstlichen Beurteilung

    Ein Erörterungsgespräch bietet nur die Möglichkeit, einander widersprechende Wahrnehmungen in Bezug auf die Bewertung zu erläutern und zu diskutieren, auf den Inhalt und damit die Rechtmäßigkeit einer zu diesem Zeitpunkt bereits erstellten dienstlichen Beurteilung hat es keinen Einfluss (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08. Oktober 2012 - 2 A 381/12 -, juris).
  • OVG Hamburg, 02.06.2014 - 3 Bs 36/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Konkurrentenstreit um die Besetzung einer

    Zum einen würde eine solche Vorgabe vornehmlich dem öffentlichen Interesse an einer möglichst schnellen Klärung etwaiger Unstimmigkeiten dienen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 8.10.2012, 2 A 381/12, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 25.03.2021 - 2 B 447/20

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Aufgabenbereich

    Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Verfahrensweise ist weder vorgetragen noch sonst für den Senat ersichtlich, wie sich ein etwaiger Verstoß auf den Inhalt der zuvor rechtmäßig erteilten Beurteilung auswirken sollte (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Oktober 2012 - 2 A 381/12 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VG München, 17.02.2021 - M 21b E 21.324

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich Nichtberücksichtigung bei einer

    Die fehlende Erörterung der Beurteilung macht diese aber weder rechtswidrig noch unwirksam (vgl. OVG NW, B.v. 16.10.2014 - 1 B 856/14 - juris Rn. 8 ff. m.w.N.; OVG Sachsen, B.v. 8.10.2012 - 2 A 381/12 - juris; Kurz in BeckOK Beamtenrecht Bund, 20. Edition, Stand: 1.10.2020, § 21 Rn. 26; a.A. NdsOVG, B.v. 22.4.2013 - 5 ME 81/13 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 20.1.2009 - 6 B 1642/08 - juris).
  • VG Kassel, 05.03.2018 - 1 L 2821/16

    Art. 33 GG, § 123 VwGO, § 43 VwVfG

    Dieses beruht auf Zweckmäßigkeitserwägungen und soll im Interesse vollständiger, zutreffender und sachgerechter Beurteilungen eine zeitlich möglichst nahe, in der Form nicht strengen und starren Anfechtungsfristen unterworfene Gelegenheit bieten, etwaige Unstimmigkeiten zwischen dem Beamten und dem Beurteiler sowohl in Bezug auf die Beurteilungsnote als auch hinsichtlich anderer Einzelbewertungen oder bestimmter Formulierungen auszuräumen (OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2014, 1 B 856/14, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 08.10.2012, 2 A 381/12, juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.02.2019 - 2 A 364/17

    Regelbeurteilung

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