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OVG Sachsen, 11.11.2009 - 2 A 397/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4
Vollstreckungsanordnung des BVerfG vom 24.11.1998; nachträgliche Divergenz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Materielle Anspruchsvoraussetzung der zeitnahen Geltendmachung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3, 4
Materielle Anspruchsvoraussetzung der zeitnahen Geltendmachung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 29.05.2008 - 3 K 797/05
- OVG Sachsen, 11.11.2009 - 2 A 397/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2009 - 2 A 397/08
Für berufungsgerichtlich klärungsbedürftig hält sie die vom Verwaltungsgericht verneinte Frage, ob der vom Kläger für den Zeitraum 1.3.2000 bis 31.12.2003 auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24.11.1998 (BVerfGE 99, 300) "geltend gemachte Anspruch der zusätzlichen materiellen Anspruchsvoraussetzung der zeitnahen Geltendmachung unterliegt". - BVerwG, 13.11.2008 - 2 C 16.07
Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder; …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2009 - 2 A 397/08
Grundsätzliche Bedeutung kommt dieser Frage zwar nicht mehr zu, nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.11.2008 (ZBR 2009, 166 ff.) entschieden hat, dass das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung auch für diese Ansprüche gilt, weshalb die Fachgerichte erhöhte Besoldung auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung rückwirkend nur ab dem Jahr zusprechen dürfen, in dem der Beamte seinen Anspruch gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht hat.
- OVG Sachsen, 18.11.2014 - A 5 A 552/11
Zulassung der Berufung, Asylrecht, Passbeschaffung, Vorsprache bei der …
In Fällen dieser Art deckt ein auf Grundsätzlichkeit gestütztes Zulassungsbegehren ohne weiteres auch die Zulassung wegen Abweichung, ohne dass die Abweichung ausdrücklich geltend gemacht werden muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Februar 1986, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240; SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2009 - 2 A 397/08 -, juris Rn. 4).