Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2008 - 2 A 4.06   

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https://dejure.org/2008,7842
BVerwG, 31.01.2008 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2008,7842)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2008 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2008,7842)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2008,7842)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BNDG § 4 Abs. 1, § 7; BVerfSchG §§ 10, 15 Abs. 1 und 2; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ArbGG § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, § 64 Abs. 7; BAT § 70
    Akteneinsicht; arbeitsgerichtliches Verfahren; Arbeitsweise oder Erkenntnisstand; Ausforschung; Auskunftserteilung; besonderes Interesse an der Akteneinsicht; Ermittlungsgrundsatz; Geheimhaltungsbedürfnis; operative Vorgänge; Schadensersatz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BNDG § 4 Abs. 1, § 7
    Akteneinsicht; Arbeitsweise oder Erkenntnisstand; Ausforschung; Auskunftserteilung; Ermittlungsgrundsatz; Geheimhaltungsbedürfnis; Schadensersatz; arbeitsgerichtliches Verfahren; besonderes Interesse an der Akteneinsicht; operative Vorgänge

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für den Auskunftsanspruch aus § 7 Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) i.V.m. § 15 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) eines vor dem Arbeitsgericht klagenden Betroffenen über die vom ...

  • Judicialis

    BNDG § 4 Abs. 1; ; BNDG § ... 7; ; BVerfSchG § 10; ; BVerfSchG § 15 Abs. 1; ; BVerfSchG § 15 Abs. 2; ; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; ArbGG § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 7; ; BAT § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Nachrichtendienste: Umfang des Auskunftsanspruchs eines Beschäftigten beim BND

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1398
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 2 A 4.06
    Auch der im Verwaltungsprozess geltende Ermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) zwingt den Senat nicht, einem ohne jeden konkreten Anhaltspunkt auf Ausforschung des Prozessgegners gerichteten Antrag zu entsprechen, um die im arbeitsgerichtlichen Verfahren erhobene Schadensersatz- und Feststellungsklage überhaupt erst schlüssig zu machen (vgl. Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - BVerwGE 66, 237 ).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Beide Gerichtsbarkeiten sind dabei zur Anwendung des jeweiligen für sie geltenden Prozessrechts verpflichtet (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2008 - 2 A 4.06 - NJW 2008, 1398 Rn. 13).
  • BVerwG, 24.01.2018 - 6 A 8.16

    Anspruchsnormenkonkurrenz; Aufklärungsmaßnahme; Auskunftsanspruch;

    Ein Anspruch auf Akteneinsicht ist demgegenüber vom Auskunftsanspruch nicht gedeckt (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2008 - 2 A 4.06 - NJW 2008, 1398 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - 16 A 1676/16

    Auskunftsantrag betreffend die vom Bundesamt für Verfassungsschutz elektronisch

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2008 - 2 A 4.06 -, juris, Rn. 22, vom 24. Januar 2018 - 6 A 8.16 -, juris, Rn. 24, und vom 24. Februar 2021.
  • BVerwG, 24.02.2021 - 6 A 4.20

    Antrag eines in der Schweiz wohnenenden deutschen Staatsbürgers tunesischer

    Der Auskunftsanspruch ist grundsätzlich auf die zusammengefasste Wiedergabe des Akteninhalts gerichtet, nicht aber auf Akteneinsicht (BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2008 - 2 A 4.06 - NJW 2008, 1398 Rn. 21 und vom 24. Januar 2018 - 6 A 8.16 - Buchholz 402.71 BNDG Nr. 7 Rn. 19 f.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.2006 - 2 A 4.06   

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https://dejure.org/2006,33802
BVerwG, 03.07.2006 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2006,33802)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2006 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2006,33802)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2006,33802)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 4.06   

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https://dejure.org/2007,28563
OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2007,28563)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2007 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2007,28563)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2007,28563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über den Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet eines Bebauungsplans; Formelle Anforderungen an den Erlass einer Satzung; Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre; Anforderungen an einen hinreichend erlassenen ...

  • Judicialis

    BImSchG § 8 a; ; VwGO § ... 47 Abs. 2 Satz 1; ; GO § 54 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; GO § 54 b Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 2 Abs. 1 Satz 2; ; BauGB § 9 Abs. 1; ; BauGB § 14 Abs. 1; ; BauGB § 29

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 4.06
    Die Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ergibt sich daraus, dass die Antragstellerin auf der Grundlage einer Vereinbarung mit den Grundeigentümern Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen im Geltungsbereich der Veränderungssperre gestellt hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004, NVwZ 2004, 984).

    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976, BVerwGE 51, 121, 128; Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 -, NVwZ 2004, 984, 985).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004, a.a.O.; Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 4.06
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004, a.a.O.; Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2006 - 2 A 21.05

    Anforderungen an eine Änderungsplanung und die Veränderungssperre zu deren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 4.06
    Der Förderung von Zielen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, dient eine Veränderungssperre insbesondere auch dann, wenn sich aus den Umständen des konkreten Einzelfalles ergibt, dass die im Aufstellungsbeschluss dargestellten Planungsüberlegungen der Gemeinde offensichtlich nur vorgeschoben sind (vgl. zum Ganzen auch die Urteile des Senats vom 20. September 2006 - 2 A 10.05 - und vom 19. Dezember 2006 - OVG 2 A 21.05 -).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 4.06
    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplanes sein soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976, BVerwGE 51, 121, 128; Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 -, NVwZ 2004, 984, 985).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 4.06
    Die Veränderungssperre ist als Sicherungsmittel nur dann ungeeignet, wenn der Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 23 = BRS 55 Nr. 95).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 10.05

    Veränderungssperre für den Uferbereich des Griebnitzsees

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 4.06
    Der Förderung von Zielen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, dient eine Veränderungssperre insbesondere auch dann, wenn sich aus den Umständen des konkreten Einzelfalles ergibt, dass die im Aufstellungsbeschluss dargestellten Planungsüberlegungen der Gemeinde offensichtlich nur vorgeschoben sind (vgl. zum Ganzen auch die Urteile des Senats vom 20. September 2006 - 2 A 10.05 - und vom 19. Dezember 2006 - OVG 2 A 21.05 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2021 - 10 A 25.19

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre

    Deswegen ist ein entsprechend höheres Maß an Konkretisierung der gemeindlichen Absichten erforderlich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 4.06 -, juris Rn. 20 zu der - insoweit nicht genügenden - Plankonzeption "städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Windkraftanlagenstandorte innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes"; ferner Hinsch, in: Schulz, Handbuch Windenergie, 2015, Kap. 3, Rn. 96; ähnlich Kupke, in: Maslaton, Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2018, Kap. 1, Rn. 47, der es für problematisch hält, wenn es die Gemeinde in einem solchen Fall bei der Aussage zu der geplanten Art der baulichen Nutzung, z.B. "Sondergebiet Windenergienutzung" belasse, obwohl die entsprechende Fläche bereits im Rahmen der Regionalplanung als Vorranggebiet für Windenergienutzung ausgewiesen sei).

    In einem solchen Fall fehlt es an der städtebaulichen Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB (vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 2 R 488/03 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 4.06 -, juris Rn. 22).

    Für eine bloß vorgeschobene (Verhinderungs-)Planung sprechen zunächst die nur allgemein gehaltenen Formulierungen im Planaufstellungsbeschluss sowie die fehlende Erwähnung plausibler städtebaulicher Gründe für die beabsichtigte Bauleitplanung (vgl. entsprechend für die Annahme einer Verhinderungsplanung auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 4.06 -, juris Rn. 22).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2022 - 10 S 31.21

    Normenkontrollantrag gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre

    Gleiches gilt für die Beschlussvorlage zur Satzung über die Veränderungssperre vom 16. November 2017, in der es heißt, die Antragsgegnerin beabsichtige, den Bebauungsplan "aus Gründen der geordneten städtebaulichen Entwicklung" aufzustellen; auch diese Formulierung stellt für sich genommen eine Leerformel dar, der sich der Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans nicht entnehmen lässt (vgl. zu einer entsprechenden Formulierung OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 4.06 -, juris Rn. 19 und 20).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2015 - 5 L 589/14

    Immissionsschutzrecht

    Welche anderweitigen Nutzungen ermöglicht werden sollen und mit welchen öffentlichen Belangen die Windkraftnutzung zu einem planerischen Ausgleich gebracht werden soll, bleibt weitgehend offen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 4.06 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15

    Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre bei einer im Wege des Berliner

    Um eine Negativplanung, die - mangels eines Sicherungsbedürfnisses im Sinne von § 14 Abs. 1 BauGB - den Erlass einer Veränderungssperre nicht rechtfertigt, handelt es sich auch, wenn positive Planungsvorstellungen nur vorgeschoben sind und in Wahrheit eine reine Verhinderungsplanung gewollt ist, um ein konkretes Vorhaben zu verhindern oder mindestens zu verzögern, und die Gemeinde nicht die Absicht hatte, das durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitete Bebauungsplanverfahren tatsächlich zu betreiben (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 BN 7.13 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15. Februar 2007 - 2 A 4.06 -, juris Rn. 18, und vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 -, juris Rn. 24, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags bei außer Kraft treten der

    Um eine durch einen solchen Sicherungszweck nicht gerechtfertigte bloße Negativplanung handelt es sich dagegen, wenn positive Planungsvorstellungen nur vorgeschoben sind und in Wahrheit eine Verhinderungsplanung gewollt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 BN 7.13 -, juris Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 29. November 2012 - 1 C 10495.12 -, juris Rn. 12 ff.; BayVGH, Urteil vom 9. Oktober 2012 - 15 N 11.1857 -, juris Rn. 19; sowie m.w.N. Urteil des Senats vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 4.06 -, juris Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.2007 - 2 A 4.06   

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https://dejure.org/2007,74115
BVerwG, 01.10.2007 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2007,74115)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.2007 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2007,74115)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 2 A 4.06 (https://dejure.org/2007,74115)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Akteneinsicht; Arbeitsweise oder Erkenntnisstand; Ausforschung; Auskunftserteilung; Ermittlungsgrundsatz; Geheimhaltungsbedürfnis; Schadensersatz; arbeitsgerichtliches Verfahren; besonderes Interesse an der Akteneinsicht; operative Vorgänge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2007 - 2 A 4.06
    Auch der im Verwaltungsprozess geltende Ermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) zwingt den Senat nicht, einem ohne jeden konkreten Anhaltspunkt auf Ausforschung des Prozessgegners gerichteten Antrag zu entsprechen, um die im arbeitsgerichtlichen Verfahren erhobene Schadensersatz- und Feststellungsklage überhaupt erst schlüssig zu machen (vgl. Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - BVerwGE 66, 237 ).
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