Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.12.2010

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 4.10   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 28 Abs 2 GG, Art 97 Abs 1 S 1 Verf BB, § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 418 ZPO
    Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung"; Eignungsgebiete für die Windenergienutzung; Gemeinde; Antragsbefugnis; Ziele der Raumordnung; Ausschlusswirkung; Ausfertigung; Genehmigungsverfahren; Eindeutigkeit des Bezugsobjekts; Identität der Festlegungskarte; Beteiligungsverfahren; überarbeiteter Entwurf; erneute Beteiligung; Abwägung; schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept; hinreichendes Flächenpotenzial für die Windenergienutzung; "substanzielle" Zahl von Windkraftanlagen; ungewisse Realisierbarkeit; innergebietliche Steuerungswirkung; Anpassungspflicht; Verlagerung der Konfliktbewältigung; kleinräumige Steuerung; flächenmäßige Einschränkung; kommunale Bauleitplanung; absehbare naturschutzrechtliche Hindernisse; Nachvollziehbarkeit des Verfahrens der Ausarbeitung des Plankonzepts; mehrstufiges Verfahren; abstrakte Ausschlusskriterien; Tabubereiche; Restriktionsbereiche; schriftliche Dokumentation; einheitliche Anwendung; Mindestabstand zwischen Windeignungsgebieten; Schutz des Landschaftsbildes; Trennwirkung; Planerhaltung; Gesamtunwirksamkeit

Kurzfassungen/Presse (2)




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)  

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08  
    Die Wirksamkeit von Regionalplänen, die vor dem 30. Juni 2009 in Kraft getreten sind, ist gemäß § 28 Abs. 2 ROG 2008 vorrangig anhand der nunmehr bundesrechtlich geregelten und zum Teil rückwirkend anwendbaren Planerhaltungsvorschriften des § 12 ROG 2008 zu beurteilen (Abweichung von OVG Berlin-Brandenburg, NK-Urt. v. 14. September 2010 - 2 A 4.10 -, und HessVGH, NK-Urt. v. 17. März 2011 - 4 C 883/10.N -, jeweils juris).

    42 Da die bundesrechtlichen Planerhaltungsvorschriften im Interesse einer größtmöglichen Wirksamkeit der Neuregelung über die Planerhaltung rückwirkend auch auf bereits vor dem 30. Juni 2009 in Kraft getretene Regionalpläne Anwendung finden, wobei sie für weitergehende landesrechtliche Planerhaltungsvorschriften keine Sperrwirkung entfalten (vgl. Spannowsky a. a. O., § 28 Rn. 13), bedarf es für die Beurteilung der Beachtlichkeit von formellen und materiellen Mängeln eines Regionalplans grundsätzlich einer Prüfung sowohl der bundesrechtlichen als auch der jeweiligen landesrechtlichen Planerhaltungsvorschriften (anders OVG Berlin- Brandenburg, NK-Urt. v. 14. September 2010 - 2 A 4.10 -, juris, und HessVGH, NK- Urt. v. 17. März 2011 - 4 C 883/10.N -, juris, die ihre Prüfung bei stattgebenden Normenkontrollurteilen jeweils auf landesrechtliche Vorschriften beschränken).

    55 Ob der Plangeber zur Gewährleistung eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzepts selbst ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung einer besonderen Dokumentationspflicht in der Weise unterliegt, dass die ,,zentralen Grundlagen" der Planung ,,jedenfalls auch" in Form einer ,,papiergebundenen Dokumentation" vorliegen müssen, wie es das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit rechtskräftigem Normenkontrollurteil vom 14. September 2010 - 2 A 4.10 -, juris Rn. 47 entschieden hat, erscheint nicht zweifelsfrei, weil weder dem Abwägungsgebot noch dem Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB allgemeine Anforderungen zur äußeren Form der Aktenführung zu entnehmen sind.

  • VG Aachen, 15.12.2011 - 5 K 825/08  
    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 2003 - 4 C 4/02 -, BVerwGE 118, 33, 47, und vom 15. September 2009 - 4 BN 25/09 -, BauR 2010, 82 ff. = juris Rdnr. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. September 2010 - OVG 2 A 4.10 -, juris Rdnr. 20.

    In der Rechtsprechung, vgl. u.a. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2006 - 8 A 2672/03 -, BRS 70 Nr. 37; OVG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2011 - 12 KN 187/08 -, juris Rdnr. 18; OVG Berlin-Brandenburg - OVG 2 A 4.10 -, juris Rdnr. 46, ist anerkannt, dass für die Wirksamkeit einer im Wege der Planung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB getroffenen Flächenauswahl allein die Erwägungen maßgeblich sind, die tatsächlich Grundlage für die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs - hier des Regionalrats - waren und dass diese Erwägungen im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden müssen.

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08  

    Bebauungsplan zur Einschränkung von Tierhaltungsanlagen

    In Frage gestellt wird hingegen, ob solchen Eignungsgebieten neben der Ausschlusswirkung in hinreichendem Maße die eigentliche Konzentrationswirkung in dem Sinne zukommt, dass sich eine Bebauung mit den Vorhaben, für welche das Gebiet als geeignet erklärt ist, auch durchsetzen kann (vgl. z.B. OVG Magdeburg, Urt. v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 -, ZNER 2004, 370; Beschl. v. 15.8.2007 - 2 M 162/07 -, juris; Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 -, ZNER 2007, 490; offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 23.7.2008 - 4 B 20.08 -, BauR 2008, 2009 , und OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.9.2010 - 2 A 4.10 -, juris, Rdnr. 34 mit Nachweisen; vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2009, Rdnrn. 132 ff.; ferner Reidt, BauR 2011, 1425, 1439 f.).
mehr
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10  

    Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung"

    Die mit Schriftsatz vom 24. April 2009 im Parallelverfahren OVG 2 A 4.10 von der Antragsgegnerin als Anlagen 1 bis 4 übersandten "thematischen Karten", bei denen es sich um "Wiedergaben aus dem betreffenden GIS-Projekt" handeln soll, sind im Verwaltungsvorgang nicht enthalten.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08  

    Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie

    Dabei ist in der Rechtsprechung (Urt. d. Sen. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; OVG Berlin-Bbg., Urt. v. 14.9.2010 - 2 A 4.10 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 15.3.2006 - 8 A 2672/03 -, BauR 2006, 1715; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2002 - 1 L 2504/00 -, BauR 2002, 895; vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 u. v. 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382) anerkannt, dass für die Wirksamkeit einer im Wege der Planung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB getroffenen Flächenauswahl allein die Erwägungen maßgeblich sind, die tatsächlich Grundlage für die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers - hier des Kreistages des Antragsgegners - waren und dass diese Erwägungen im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten nachgewiesen werden müssen.
  • VGH Bayern, 17.11.2011 - 2 BV 10.2295  

    Vorbescheid; Windkraftanlage; sonstiger öffentlicher Belang; in Aufstellung

    Die Beispiele reichen von 1 % (OVG Berlin-Brandenburg vom 14.9. 2010 Az. 2 A 4.10 - juris) über 0, 61 % (OVG Lüneburg vom 28.1. 2010 Az. 12 KN 65/07 BauR 2010, 1043) bis hin zu 1 Promille (VGH Mannheim vom 9.6. 2005 Az. 3 S 1545/04 NuR 2006, 371).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 5.10  

    Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan

    Die mit Schriftsatz vom 24. April 2009 im Parallelverfahren OVG 2 A 4.10 von der Antragsgegnerin als Anlagen 1 bis 4 übersandten "thematischen Karten", bei denen es sich um "Wiedergaben aus dem betreffenden GIS-Projekt" handeln soll, sind im Verwaltungsvorgang nicht enthalten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 3.10  

    Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan

    Die mit Schriftsatz vom 24. April 2009 im Parallelverfahren OVG 2 A 4.10 von der Antragsgegnerin als Anlagen 1 bis 4 übersandten "thematischen Karten", bei denen es sich um "Wiedergaben aus dem betreffenden GIS-Projekt" handeln soll, sind im Verwaltungsvorgang nicht enthalten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 2.10  

    Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan

    Die mit Schriftsatz vom 24. April 2009 im Parallelverfahren OVG 2 A 4.10 von der Antragsgegnerin als Anlagen 1 bis 4 übersandten "thematischen Karten", bei denen es sich um "Wiedergaben aus dem betreffenden GIS-Projekt" handeln soll, sind im Verwaltungsvorgang nicht enthalten.
  • OVG Sachsen, 19.07.2012 - 1 C 40/11  

    Kontingentierungs- oder unzulässige Verhinderungsplanung

    Auch eine gesteigerte Dokumentationspflicht mit einer "papiergebundenen Dokumentation" der "zentralen Grundlagen" der Planung, wie sie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit seinem rechtskräftigem Normenkontrollurteil vom 14. September 2010 (- 2 A 4.10 -, juris Rn. 47) fordert, lässt sich weder dem Abwägungsgebot noch dem Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entnehmen.
  • VG Würzburg, 17.04.2012 - W 4 K 11.359  

    Windkraftanlagen; immissionsrechtliche Genehmigung; in Aufstellung befindliches

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4; BeamtVG § 31 Abs. 1 und Abs. 2
    Dienstunfall; Wegeunfall; Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Zusammenhang mit dem Dienst; eigenwirtschaftliche Betätigung; Auftanken; Nachtanken

  • openjur.de

    Dienstunfall; Wegeunfall; Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Zusammenhang mit dem Dienst; eigenwirtschaftliche Betätigung; Auftanken; Nachtanken.;

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 4
    Dienstunfall; Wegeunfall; Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Zusammenhang mit dem Dienst; eigenwirtschaftliche Betätigung; Auftanken; Nachtanken.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfall beim Nachtanken auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle als Wegeunfall i.S.d. Beamtenversorgungsgesetz ( BeamtVG ) bei fehlender Möglichkeit der Zurücklegung des Weges mit einer einzigen Tankfüllung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dienstunfall einer Beamtin bei Verkehrsunfall während eines unvermeidbaren Tankstopps auf dem Heimweg von der Dienststelle

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 208 (Ls.)
  • NZV 2011, 268 (Ls.)
  • DÖV 2011, 367



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LB 8/10  

    Unfall während der Unterbrechung des unmittelbaren Weges von der Dienststelle zur

    Die Gleichstellung dient der Erweiterung der Unfallfürsorge des Dienstherrn auf die außerhalb des privaten Lebensbereichs herrschenden Gefahren des allgemeinen Verkehrs, die weder der Dienstherr noch der Beamte im Wesentlichen beeinflussen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010 - BVerwG 2 A 4.10 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.4.2011 - 5 LA 79/10 -, juris).

    Halbsatz BeamtVG - anders als der Wortlaut der für das gesetzliche Unfallversicherungsrecht maßgeblichen Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII - dies nicht präzise zum Ausdruck bringt, auf dem "unmittelbaren" Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befinden, um sich zum Dienst zu begeben oder aus dem Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010, a. a. O.; Urteil vom 27.5.2004 - BVerwG 2 C 29.03 -, juris; Urteil vom 4.6.1970 - BVerwG II C 39.68 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.4.2011, a. a. O.).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010, a. a. O.; Urteil vom 21.6.1982 - BVerwG 6 C 90.78 -, juris; Urteil vom 4.6.1970, a. a. O.; Urteil vom 6.7.1965 - BVerwG II C 39.63 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.4.2011, a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen neueren Entscheidungen (vgl. etwa Urteil vom 9.12.2010, a. a. O.; Urteil vom 27.1.2005 - BVerwG 2 C 7.04 -, juris; Urteil vom 27.5.2004, a. a. O.) noch keine Veranlassung gehabt, auf die geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 9.12.2003, a. a. O.) einzugehen.

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 5 LA 79/10  

    Wegeunfall, Unterbrechung des Zusammenhangs mit dem Dienst

    Die Gleichstellung dient der Erweiterung der Unfallfürsorge des Dienstherrn auf die außerhalb des privaten Lebensbereichs herrschenden Gefahren des allgemeinen Verkehrs, die weder der Dienstherr noch der Beamte im Wesentlichen beeinflussen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010 - 2 A 4.10 -, IÖD 2011, 62, m. w. N., hier zitiert nach juris Rn 12).

    Der Beamte muss sich auf dem unmittelbaren Weg zwischen seiner Dienststelle und seiner regelmäßigen häuslichen Unterkunft befinden, um sich zum Dienst zu begeben oder aus dem Dienst in seinen privaten Lebensbereich zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010, a. a. O., Rn 13).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst unterbrochen oder gar gelöst wird, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.2010, a. a. O., Rn 13 ; Urteil vom 21.6.1982 - 6 C 90.78 -, DVBl. 1982, 1191, hier zitiert nach juris Rn 17).

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht