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   VG Braunschweig, 17.02.2016 - 2 A 405/15   

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VG Braunschweig, 17.02.2016 - 2 A 405/15 (https://dejure.org/2016,20066)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17.02.2016 - 2 A 405/15 (https://dejure.org/2016,20066)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 2 A 405/15 (https://dejure.org/2016,20066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anh VI ARA.FCL.250 EUV 1178/2008; § 16 Abs 1 Nr 3 LuftPersV; § 18 LuftPersV; § 4 Abs 1 Nr 3 LuftVG
    Neuerteilung der Lizenz; Widerruf der Lizenz; luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14

    Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.02.2016 - 2 A 405/15
    Durch die Formulierung "insbesondere" werden den dort genannten Fallgruppen weitere Sachverhalte von ähnlichem Gewicht gleichgestellt (vgl. NdsOVG, Beschl. vom 30.07.2014 - 7 ME 42/14 -, juris).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.02.2016 - 2 A 405/15
    Das gilt unabhängig davon, ob für die Verzögerung ein zureichender Grund besteht oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.05.1987 - 4 C 30/86 -, NVwZ 1987, 969 m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 7615/16

    Verurteilter Steuerhinterzieher als Privatpilot ungeeignet

    vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 A 405/15, Rn. 17 (juris).
  • VG Gera, 21.02.2017 - 3 K 733/15

    Versagung der Erneuerung der Privatpilotenlizenz wegen luftverkehrsrechtlicher

    Zwar kann die Erneuerung der Lizenz nach einem solchen Zeitablauf dann gerechtfertigt sein, wenn der frühere Inhaber der Lizenz durch sein späteres Gesamtverhalten erkennen lässt, dass er persönlich reifer geworden ist (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 17. Februar 2016 - 2 A 405/15 - zit. nach Juris).

    Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht es demnach, die Erneuerung einer Lizenz zu versagen, solange der Pilot die erforderliche Zuverlässigkeit nicht (wieder) erlangt (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 17. Februar 2016 - 2 A 405/15 - zit. nach Juris).

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