Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.05.2009 - 2 A 408/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsGVEntschVO; GVKostVO; BBesG § 49, § 12; SächsBG § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsvollzieher; Bürokostenentschädigung; Gebührenanteil; Festsetzung; Abllieferung; Vorläufigkeit; Vertrauensschutz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Gerichtsvollzieher; Bürokostenentschädigung; Gebührenanteil; Festsetzung; Abllieferung; Vorläufigkeit; Vertrauensschutz

Verfahrensgang

  • VG Leipzig, 13.03.2008 - 3 K 1291/06
  • OVG Sachsen, 05.05.2009 - 2 A 408/08



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OVG Sachsen, 06.10.2010 - 2 D 117/10  

    Prozesskostenhilfe, Gerichtsvollzieher, abweichende Festsetzung

    Der Senat wies sie mit Urteil vom 5.5.2009 - 2 A 408/08 - (juris) ab.

    In dem Urteil im Parallelverfahren vom 5.5.2009 - 2 A 408/08 - hat sich der Senat erneut mit der Gerichtsvollzieher-Entschädigungs- Verordnung und auf ihrer Grundlage ergangenen Bescheiden befasst; das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (Beschl. v. 2.11.2009 - 2 B 80.90 -, juris).

  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 2 E 43/09  

    Vertretungszwang; Erinnerung; Kostenansatz; Kostenrechnung

    Die Auslegung des alten Rechts als "auslaufendes" Recht hat aber keine grundsätzliche Bedeutung mehr (BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995 - 6 B 35/95 - und SächsOVG, Urt. v. 5.5.2009 - 2 A 408/08 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - 1 A 945/08  
    So im Ergebnis bereits: Urteil des Senats vom 27. Januar 2006 - 1 A 4120/04 -, a.a.O., juris Rn. 80; vgl. auch zum vierteljährlichen Abrechnungsverfahren der Gerichtsvollzieher: Sächsisches OVG, Urteil vom 5. Mai 2009 - 2 A 408/08 -, juris Rn. 31; vgl. im Übrigen auch Hess. LSG, Urteil vom 12. November 2009 - L 1 KR 56/09 -, juris Rn. 20 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, welches die Rechtmäßigkeit vorläufiger Verwaltungsakte bei erstmaligen Beitragseinstufungen von Existenzgründern gerade mit Blick auf einen andernfalls möglicherweise unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff durch die fehlende Möglichkeit einer einkommensgerechten Beitragseinstufung bejaht hat; vgl. Henneke, a.a.O., § 35 Rn. 119.
  • OVG Sachsen, 17.12.2010 - 2 B 260/10  

    An einen Hochschullehrer gerichtete Anordnung der ärztlichen Untersuchung zur

    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. z. B. Urt. v. 23.3.1977 - VI C 8.74 -, juris) und des Senats (SächsOVG, Urt. v. 5.5.2009 - 2 A 408/08 -, juris) der Dienstherr ohne besondere gesetzliche Grundlage Rückforderungsansprüche gegen Beamte ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage durch Verwaltungsakt geltend machen.
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