Rechtsprechung
OVG Sachsen, 04.02.2009 - 2 A 42/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zu einer Beamtenbesoldung nach Maßgabe des § 4 der 2. Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (2. BesÜV) ; Fachhochschulstudium mit entsprechender Fachrichtung als eine ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
2. BesÜV; SächsBG § 20; SLV § 21; BRRG § 14
Ruhegehaltsfähiger Zuschuss; Besoldungsübergangsverordnung; Vertretungsdienst; gehobener technischer Dienst; Landwirtschaft; Befähigungsvoraussetzung; Maßgeblicher Zeitpunkt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.11.2007 - 3 K 314/06
- OVG Sachsen, 04.02.2009 - 2 A 42/08
- BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 41.09
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 29.05.2008 - 2 B 573/07
Befähigungsvoraussetzungen
Auszug aus OVG Sachsen, 04.02.2009 - 2 A 42/08
Maßgeblich sind somit die Befähigungsvoraussetzungen, die das einschlägige Landesrecht im Zeitpunkt der Ernennung zum Probebeamten für die entsprechende Laufbahn festlegt (ebenso bereits SächsOVG, Urt. v. 29.5.2008 - 2 B 573/07 - anders noch SächsOVG, Beschl. v. 19.10.2007 - 2 E 198/07 -).Zu den Befähigungsvoraussetzungen für die Laufbahn des gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienstes in Sachsen gehört damit nach den genannten landesgesetzlichen Vorschriften die Ableistung eines Fachhochschulstudiums oder einer Berufsakademie in der entsprechenden Fachrichtung (vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 29.5.2008, a. a. O., für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst).
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99
Beamtenbesoldung Ost II
Auszug aus OVG Sachsen, 04.02.2009 - 2 A 42/08
Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (BVerfG, Beschl. v. 12.2.2003 - 2 BvR 709/99 -, zit. nach juris).Zutreffend verweist das Verwaltungsgericht im Übrigen auf die Vergleichbarkeit des vorliegenden Falls mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.2.2003 (2 BvR 709/99 a. a. O.), in der die Anknüpfung an einen juristischen Hochschulabschluss der ehemaligen DDR bei Richtern für zulässig erachtet wird; das rechtswissenschaftliche Studium vermittle grundlegende fachbezogene Inhalte, die auch nach dem juristischen Vorbereitungsdienst im späteren Amt fortwirken, so dass ihm laufbahnrechtlich ein bedeutendes Gewicht zukomme.
- VG Dresden, 15.11.2007 - 3 K 314/06
Auszug aus OVG Sachsen, 04.02.2009 - 2 A 42/08
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. November 2007 - 3 K 314/06 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. November 2007 - 3 K 314/06 - den Beklagten unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 28. Oktober 2005 und des Widerspruchsbescheids vom 25. Januar 2006 zu verpflichten, dem Kläger ab dem 1. Januar 2000 einen ruhegehaltfähigen Zuschuss nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV in der bis zum 24. November 1997 geltenden Fassung zu gewähren.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2009 - 5 Sa 209/08
Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung
Die Beklagte vertritt unter Verweis auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2009 (2 A 42/08) die Auffassung, dass zu den in § 4 2. BesÜV erwähnten Befähigungsvoraussetzungen auch die Studienzeit des Klägers und die nach der Prüfungsordnung weiter vorausgesetzte praktische Berufstätigkeit zu verstehen sei.Wenn man aber bereits das Abitur an sich als Vorbildungsvoraussetzung ansieht, gilt das erst recht für die Laufbahn des technischen Aufsichtsdienstes vorausgesetzte abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Studium (so auch Sächs. OVG 4.2.2009 - 2 A 42/08 zur insoweit gleichgelagerten Fragestellung der Eintrittsvoraussetzungen in den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienst).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2009 - 5 Sa 202/08
Befähigungsvoraussetzungen nach BesÜV 2 - Zuschuss zur Vergütung
Die Beklagte vertritt unter Verweis auf die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2009 (2 A 42/08) die Auffassung, dass zu den in § 4 2. BesÜV erwähnten Befähigungsvoraussetzungen auch die Studienzeit des Klägers und die nach der Prüfungsordnung weiter vorausgesetzte praktische Berufstätigkeit zu verstehen sei.Wenn man aber bereits das Abitur an sich als Vorbildungsvoraussetzung ansieht, gilt das erst recht für die Laufbahn des technischen Aufsichtsdienstes vorausgesetzte abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Studium (so auch Sächs. OVG 4.2.2009 - 2 A 42/08 zur insoweit gleichgelagerten Fragestellung der Eintrittsvoraussetzungen in den gehobenen landwirtschaftlich-technischen Dienst).
- OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 113/08
Besoldungsübergangsverordnung; Befähigungsvoraussetzungen; höherer Dienst …
Der Senat hat zur Auslegung dieses Begriffs zuletzt mit Urteil vom 4.2.2009 (2 A 42/08 - juris) entschieden:. - OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 112/08
Hochschulstudium mit dem Abschluss als Diplom-Agraringenieur als …
Der Senat hat zur Auslegung dieses Begriffs zuletzt mit Urteil vom 4.2.2009 (2 A 42/08 - juris) entschieden:. - OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2009 - 1 L 48/08
Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen
Ob die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erlangt worden sind, ist ausschließlich ortsbezogen zu beurteilen (wie hier auch jüngst: Sächs. OVG, U. v. 4.2.2009 - 2 A 42/08 - juris).