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   OVG Bremen, 01.02.2006 - 2 A 445/04   

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https://dejure.org/2006,27435
OVG Bremen, 01.02.2006 - 2 A 445/04 (https://dejure.org/2006,27435)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01.02.2006 - 2 A 445/04 (https://dejure.org/2006,27435)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 2 A 445/04 (https://dejure.org/2006,27435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Stützens bei einer Verbeamtungsaktion die Ermessensentscheidung des Senators für Finanzen nach § 48 Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Überschreitung der allgemein geltenden Altersgrenze von 45 Jahren auf generalisierende Erwägungen; Erfordernis der ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    LHO § 48; ; VV-LHO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 19.12.2003 - 2 A 362/03

    Einseitge Lösung des Beamten aus der Teilzeit wegen nachträglich eingetretener

    Auszug aus OVG Bremen, 01.02.2006 - 2 A 445/04
    Ein darauf gestützter Antrag muß sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und im einzelnen darlegen, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese ernstlichen Zweifel begegnen und warum diese Zweifel eine andere Entscheidung wahrscheinlich machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.12.2005 - 2 A 115/05 -, 28.02.2002 - 2 A 413/01 -, 12.12.2002 - 2 A 357/02 -, 19.12.2002 - 2 A 362/03 - und 11.02.2004 - 2 A 341/03 - ebenso die Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Bremen, vgl. u. a. B. v. 14.12.2000 - 1 A 341/99 -).
  • OVG Bremen, 11.02.2004 - 2 A 341/03

    Dienstunfall; Kausalität

    Auszug aus OVG Bremen, 01.02.2006 - 2 A 445/04
    Ein darauf gestützter Antrag muß sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und im einzelnen darlegen, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese ernstlichen Zweifel begegnen und warum diese Zweifel eine andere Entscheidung wahrscheinlich machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.12.2005 - 2 A 115/05 -, 28.02.2002 - 2 A 413/01 -, 12.12.2002 - 2 A 357/02 -, 19.12.2002 - 2 A 362/03 - und 11.02.2004 - 2 A 341/03 - ebenso die Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Bremen, vgl. u. a. B. v. 14.12.2000 - 1 A 341/99 -).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 15.78

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

    Auszug aus OVG Bremen, 01.02.2006 - 2 A 445/04
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum gleichlautenden § 48 BHO (vgl. Urt. v. 31.01.1980 - 2 C 15.78 -Buchholz 232 § 15 Nr. 11) im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass dem Senator für Finanzen bei der Entscheidung nach § 48 LHO grundsätzlich ein weites Ermessen zusteht, das durch das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung begrenzt ist.
  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus OVG Bremen, 01.02.2006 - 2 A 445/04
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat (vgl. BVerwG, B. v. 22.02.1988 - 7 B 28/88 - = NVwZ 1988, 1019, 1020; OVG Bremen, B. v. 22.12.2005 - 2 A 122/05 - m.w.N.).
  • OVG Bremen, 28.02.2002 - 2 A 413/01
    Auszug aus OVG Bremen, 01.02.2006 - 2 A 445/04
    Ein darauf gestützter Antrag muß sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und im einzelnen darlegen, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese ernstlichen Zweifel begegnen und warum diese Zweifel eine andere Entscheidung wahrscheinlich machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.12.2005 - 2 A 115/05 -, 28.02.2002 - 2 A 413/01 -, 12.12.2002 - 2 A 357/02 -, 19.12.2002 - 2 A 362/03 - und 11.02.2004 - 2 A 341/03 - ebenso die Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Bremen, vgl. u. a. B. v. 14.12.2000 - 1 A 341/99 -).
  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 18/19

    Remonstrationspflicht als Amtspflicht hinsichtlich Obliegenheit eines Beamten

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen erkannte in einem - den Kläger betreffenden - Beschluss vom 1. Februar 2006 (2 A 445/04, juris Rn. 31) ebenfalls die Befugnis des Dienstherrn an, eine angemessene Mindestdauer des Beamtenverhältnisses durch die Bestimmung von Einstellungshöchstaltersgrenzen - wie in § 48 LHO aF vorgesehen - in generalisierender Weise durch Verwaltungsvorschrift sicherzustellen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10294/07

    Übernahme in das Beamtenverhältnis scheitert an Höchstaltersgrenze

    Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seines gegenteiligen Ergebnisses herangezogene Entscheidung des OVG Bremen (Beschluss vom 1. Februar 2006 - 2 A 445/04 -, juris) steht dem nicht entgegen.
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