Rechtsprechung
   OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17877
OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11 (https://dejure.org/2012,17877)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.07.2012 - 2 A 446/11 (https://dejure.org/2012,17877)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 2 A 446/11 (https://dejure.org/2012,17877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Nutzungsverbots bei Vorliegen einer formellen Illegalität der Nutzung wegen Fehlens einer im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung (hier:Sportwetten)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 82 Abs. 2; VwGO § 124a Abs. 4
    Erlass eines Nutzungsverbots bei Vorliegen einer formellen Illegalität der Nutzung wegen Fehlens einer im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung (hier:Sportwetten)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Nutzungsuntersagung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 561
  • BauR 2012, 1690
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 24.04.2009 - 2 B 265/09
    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11
    Vorab ist festzuhalten: Der Kläger wendet sich im Zulassungsverfahren nicht gegen die zutreffenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts, dass die offensichtlich nach wie vor erfolgende Benutzung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Anwesens Hauptstraße 61 in Ü als Büro für die Vermittlung von Sportwetten mangels der für die darin zu erblickende Nutzungsänderung erforderlichen Baugenehmigung (§§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 3, 64 LBO 2004) rechtswidrig ist und dass bereits dieser (auch) in der insoweit maßgeblichen Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde als tragend herausgestellte formelle Rechtsverstoß den Erlass eines Nutzungsverbots auf der Grundlage des § 82 Abs. 2 LBO 2004 rechtfertigt.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25 und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, BauR 2010, 449 = SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, dort zur Einrichtung eines Büros für Sportwetten in einem ehemaligen Elektrohandelsgeschäft; dazu allgemein Bitz, Die Nutzungsuntersagung nach § 82 Abs. 2 LBO 2004 in der bauaufsichtsbehördlichen Praxis , SKZ 2009, 206 ff.) Vielmehr wendet er mit Blick auf die mangels spezieller Regelung in der Landesbauordnung für die Beurteilung ergänzend heranzuziehenden Bestimmungen des allgemeinen saarländischen Polizei- und Ordnungsrechts in den §§ 4, 5 SPolG ein, dass er für diesen Rechtsverstoß - entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts - "nicht verantwortlich" und daher vom Beklagten zu Unrecht als Adressat des Nutzungsverbots in Anspruch genommen worden sei.

    Dabei war der in der Rechtsprechung des Senats für Aussetzungsbegehren der Betreiber eines Büros für Sportwetten hinsichtlich einer Nutzungsuntersagung angenommene Wert von 15.000,- EUR(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, insoweit n.v.) für das vorliegende Hauptsacheverfahren zu verdoppeln (arg. aus Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004).(abgedruckt bei Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, Anh zu § 164 Rn 14).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11
    Der Vortrag des Klägers begründet nicht die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).(vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11
    Mit Blick auf das nunmehrige Vorbringen des Klägers ist zu ergänzen, dass er abweichend von seinem sonstigen Vortrag, wie das Protokoll über die Ortsbesichtigung des Verwaltungsgerichts(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21.12.2010 - 7 B 4.10 -, BauR 2011, 1304, m.w.N.) am 19.10.2011 (9 Uhr), bei der er persönlich anwesend war, belegt, erklärte, dass das "Ladenlokal im Vorderhaus" von einem Herrn D betrieben werde und dass er - der Kläger - Mieter dieser Räumlichkeit sei, die er an "die Firma D untervermietet" habe.
  • OVG Saarland, 09.03.1984 - 2 R 175/82
    Auszug aus OVG Saarland, 02.07.2012 - 2 A 446/11
    Vorab ist festzuhalten: Der Kläger wendet sich im Zulassungsverfahren nicht gegen die zutreffenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts, dass die offensichtlich nach wie vor erfolgende Benutzung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Anwesens Hauptstraße 61 in Ü als Büro für die Vermittlung von Sportwetten mangels der für die darin zu erblickende Nutzungsänderung erforderlichen Baugenehmigung (§§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 3, 64 LBO 2004) rechtswidrig ist und dass bereits dieser (auch) in der insoweit maßgeblichen Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde als tragend herausgestellte formelle Rechtsverstoß den Erlass eines Nutzungsverbots auf der Grundlage des § 82 Abs. 2 LBO 2004 rechtfertigt.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25 und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, BauR 2010, 449 = SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, dort zur Einrichtung eines Büros für Sportwetten in einem ehemaligen Elektrohandelsgeschäft; dazu allgemein Bitz, Die Nutzungsuntersagung nach § 82 Abs. 2 LBO 2004 in der bauaufsichtsbehördlichen Praxis , SKZ 2009, 206 ff.) Vielmehr wendet er mit Blick auf die mangels spezieller Regelung in der Landesbauordnung für die Beurteilung ergänzend heranzuziehenden Bestimmungen des allgemeinen saarländischen Polizei- und Ordnungsrechts in den §§ 4, 5 SPolG ein, dass er für diesen Rechtsverstoß - entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts - "nicht verantwortlich" und daher vom Beklagten zu Unrecht als Adressat des Nutzungsverbots in Anspruch genommen worden sei.
  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    1994, 111; Urteil vom 11.12.1997 - 1 KO 674/95 -, juris RdNr. 41; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.07.2012 - 2 A 446/11 -, juris RdNr. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2004 - 2 M 262/04 -, juris RdNr. 8; aus der Literatur: Decker, in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Kommentar, Stand: Februar 2012, Art. 76 RdNr 284; Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, 2004, Kap. 15 RdNr. 222; Sauter, LBO Baden-Württemberg, Stand Juli 2011, § 65 RdNrn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2014 - 10 A 1018/13

    Untersagung der Nutzung von Räumen zur Vermittlung von Wetten

    Vgl OVG NRW, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 2 A 1674/10 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. Juli 2012 - 2 A 446/11 - VG München, Urteil vom 28. Mai 1996 - M 1 K 94.3966 -, juris.
  • VG Cottbus, 27.06.2018 - 3 K 2208/16

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung

    Im Bauordnungsrecht gelten die im Polizei- und Ordnungsrecht zum so genannten Anscheinsstörer entwickelten Grundsätze ebenfalls (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2014 - 10 A 1018/13 -, juris Rn. 9; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 02. Juli 2012 - 2 A 446/11 -, juris Rn. 17).
  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2013 - 5 K 3188/12

    Nutzungsuntersagung; Störer; Gesellschaft; GmbH; Geschäftsführer; Störerauswahl;

    Der Kläger ist dabei nicht etwa nur als "Anscheinsstörer" seitens der Beklagten zu Recht in Anspruch genommen worden, weil er sich zumindest im Rahmen seiner Bauvoranfrage bezüglich der Errichtung einer Sportsbar als "Bauherr" geriert hat, vgl. hierzu etwa OVG Saarland, Beschluss vom 2. Juli 2012 - 2 A 446/11 -, BauR 2012, 1690 (Leitsatz); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1980 - 3 S 2005/80 -, NJW 1981, 1003 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 2 A 1674/10

    Inanspruchnahme einer erbbauberechtigten Gesellschaft bürgerlichen Rechts als

    vgl. dazu zuletzt OVG Saarl., Beschluss vom 2. Juli 2012 - 2 A 446/11 -, juris Rn. 17; zur Figur der Anscheinsgefahr allgemein etwa OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 2002 - 7 A 1717/01 -, juris Rn. 89.
  • VGH Hessen, 10.02.2021 - 3 B 1355/20

    Adressat einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung

    Daher scheidet auch eine Inanspruchnahme des Antragstellers als Anscheinsstörer (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2014 - 10 A 1018/13 -, juris Rdnr. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2013 - 2 A 1674/10 -, juris Rdnr. 21; OVG Saarland, Beschluss vom 02.07.2012 - 2 A 446/11 -, juris Rdnr. 17) aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht