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   OVG Brandenburg, 28.06.2000 - 2 A 45/00   

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https://dejure.org/2000,13228
OVG Brandenburg, 28.06.2000 - 2 A 45/00 (https://dejure.org/2000,13228)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2000 - 2 A 45/00 (https://dejure.org/2000,13228)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 (https://dejure.org/2000,13228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung des amtlichen Verkündungsblatts einer Stadt als "Amtsblatt Stadt "; Ausweisung der konkreten Zahl der einem Antrag zustimmenden Stimmen in der Niederschrift über die Sitzung einer Gemeindevertretung ; Veröffentlichung von Ortsrecht in dem amtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04

    Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist entscheidend, dass der Bürger sich verlässlich Kenntnis vom Inhalt des kommunalen Ortsrechts verschaffen kann und ihm der Zugang zu den betreffenden Veröffentlichungen nicht unzumutbar erschwert wird (BVerfG, Urteil vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 -, BVerfGE 65, 283; Beschluss des Senats vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 -, LKV 2001, 34), nicht aber durch welche Form der Bekanntmachung das sichergestellt wird.
  • OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Das ist nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Rechtsfrage auf Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der übrigen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Beschlüsse des Senates vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 -, LKV 2001, S. 34, und vom 25. Juni 2001 - 2 A 69/01.Z - B A S. 2; für das Beschwerdeverfahren betreffend die Nichtzulassung der Revision etwa BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 B 167/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 457).

    Die öffentliche Bekanntmachung ist dabei ähnlich wie die Verkündung eines formellen Gesetzes integraler Bestandteil der förmlichen Rechtssetzung, also Geltungsbedingung der Satzung (vgl. u.a. Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 2000 a.a.O. u. vom 7. Oktober 2004 - 2 A 92/03.Z; BVerfG; Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81, BVerfGE 65, 281 [291]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 6 A 1.05

    Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren nach teilweisem

    Dies ermöglicht noch eine verlässliche Zuordnung des Bekanntmachungsblattes zum Landkreis O_____ (vgl. ähnlich zur einer Parallelproblematik zu § 4 Nr. 2 BekanntmV 1994, VG Potsdam, Urteil vom 28. Januar 2000 - 4 K 5172/98 -, LKV 2001, S. 236; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 -, LKV 2001, S. 34).
  • OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Mit dieser Bestimmung hat der Verordnungsgeber den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen nicht lediglich allgemein aufgegeben, dem amtlichen Verkündungsblatt eine Bezeichnung zu geben, die seinen Charakter als Veröffentlichungsorgan hinreichend deutlich werden lässt, sondern er hat ihnen eine wörtliche Bezeichnung vorgegeben (vgl. Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 - LKV 2001, 34, 35).
  • VG Potsdam, 14.05.2003 - 2 K 5242/97
    Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 -, Seite 8 f. des Entscheidungsumdruckes m. w. N.
  • OVG Brandenburg, 30.04.2003 - D 97/00
    Mit dieser Bestimmung hat der Verordnungsgeber den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen nicht lediglich allgemein aufgegeben, dem amtlichen Verkündungsblatt eine Bezeichnung zu geben, die seinen Charakter als Veröffentlichungsorgan hinreichend deutlich werden lässt, sondern er hat ihnen eine wörtliche Bezeichnung vorgegeben (vgl. Beschluss des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 - LKV 2001, 34, 35).
  • OVG Brandenburg, 06.08.2001 - 2 B 308/00
    Unter Berücksichtigung der Bestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 2 GO, die Bekanntmachungsfehler dadurch besonders hervorhebt, dass diese nicht im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 1 GO durch Zeitablauf unbeachtlich werden können, erachtet der Senat in ständiger Rechtsprechung deshalb grundsätzlich jede Abweichung von den zur Ausfüllung des Bekanntmachungserfordernisses erlassenen Vorschriften als beachtlichen, zur Unwirksamkeit des Ortsrechts führenden Fehler (etwa Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 - LKV 2001, 34 = Mitt. StGB Bbg. 2000, S. 361).
  • VG Halle, 16.10.2001 - 4 B 80/01

    Auf Grundlage einer wegen nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe rechtswidrigen

    In derartigen Fällen bleibt dem Zweckverband nur die Möglichkeit, nach allgemeinen Grundsätzen die Änderungssatzung, mit der eine neue Bekanntmachungsvorschrift in die Verbandssatzung eingefügt werden soll, bereits entsprechend der in der neuen Bekanntmachungsvorschrift vorgesehenen Form zu veröffentlichen (vgl. hierzu OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2000, 2 A 45/00 , LKV 2001, 34; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Juli 1966, III A 95/64 , ZMR 1967, 154; Driehaus, a.a.O., § 2 KAG Rn. 27).
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