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   VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96   

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VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96 (https://dejure.org/2002,21076)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.04.2002 - 2 A 4636/96 (https://dejure.org/2002,21076)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. April 2002 - 2 A 4636/96 (https://dejure.org/2002,21076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § ... 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 132 Abs. 2; ; VwGO § 162 Abs. 3; ; VwGO § 167; ; VwVfG § 73 Abs. 8; ; AEG § 20 Abs. 1; ; AEG § 20 Abs. 2; ; AEG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 2; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Nr. 2; ; 16. BImSchV § 3; ; 16. BImSchV § 3 Satz 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
    Das normativ vorgegebene Berechnungsverfahren nimmt es bewusst in Kauf, dass bei der Ermittlung der Beurteilungspegel einzelne lärmmindernde oder lärmsteigernde Phänomene durch pauschalierte Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden, obwohl im Einzelfall die Lärmsteigerung oder -reduzierung tatsächlich kleiner oder größer als der angesetzte Wert sein kann (BVerwG, Urteil vom 3. März 1999, NVwZ-RR 99, 720 ).

    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Lärmberechnung die Wirklichkeit nur noch völlig unzulänglich abbildet (BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 360 ; vom 3. März 1999, a.a.O. S. 724).

    Für eine solche Berechnungsmethode bietet die 16. BImSchV keinen Ansatz, ohne gegen höherrangiges Recht zu verstoßen (BVerwG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O. S. 723 m.w.N.).

    Auch der angenommene Prognosehorizont stellt sich als sachgerechter Ansatz für eine einerseits notwendige, andererseits aber auch mögliche Berücksichtigung zukünftiger Ereignisse dar (vgl. auch hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O. S. 723).

    Daraus ist aber nicht der Schluss zu ziehen, dass der Schienenbonus auf Planungen dieser Art nicht anzuwenden ist; auch insoweit bleibt es bei der Erkenntnis, dass der Schienenbonus grundsätzlich gerechtfertigt ist und deshalb auch zumindest so lange anzuwenden ist, bis die eingeleiteten Untersuchungen eine andere Beurteilung gebieten sollten (vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O. S. 725; Urteil vom 20. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 360 , und - zur Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Urteil vom 13. November 2001, NVwZ-RR 2002, 178; sowie OVG Münster, Urteil vom 18. Januar 2001, 20 D 74/98.AK, S. 7).

    Eine Ausnahme ist allerdings durch die verfassungsrechtliche Garantie der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) geboten, wenn durch das Planvorhaben und eine bestehende Vorbelastung eine Gesamtlärmbelastung eintritt, die die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, DVBl. 96, 916 ; Urteil vom 3. März 1999, a.a.O. S. 722).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
    Eine Erledigung liegt vor, wenn ein nach Klageerhebung eingetretenes außerprozessuales Ereignis dem Klagebegehren die Grundlage entzogen hat und die Klage deshalb für den Kläger gegenstandslos geworden ist (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, BVerwGE 87, 62 ; Urteil vom 22. Januar 1993, NVwZ 93, 979).

    Nach der Erledigungserklärung soll das Gericht einer aufwendigen Prüfung des ursprünglichen Klagebegehrens gerade enthoben sein, weil der Kläger eine Entscheidung hierüber nicht mehr begehrt (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, a.a.O. S. 66).

    Wenn der Beklagte der Erledigungserklärung des Klägers widerspricht, ist die Zulässigkeit und Begründetheit der ursprünglichen Klage nur - ausnahmsweise - dann zu prüfen, wenn der Beklagte ein schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung - entsprechend dem berechtigten Interesse des Klägers für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - geltend machen kann (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, a.a.O. S. 67).

    Über diese Rechtsgrundsätze besteht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit Einigkeit, als eine Begründetheitsprüfung regelmäßig nicht stattfindet (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, a.a.O. S. 65 f. m.w.N.).

    Denn deren Beurteilung wird weitgehend von Erwägungen zum materiellen Recht bestimmt (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990, a.a.O. S. 66), so dass eine klare Grenze zwischen der Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit der Klage nur schwerlich zu ziehen ist.

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96

    Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
    Wegen des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird auf deren Schriftsätze sowie die Gerichtsakten 2 Q 4637/96 und 2 A 4815/96, die Planunterlagen der Beklagten (16 Ordner und 7 Hefte) sowie die Anhörungsakten des Regierungspräsidiums Darmstadt (4 Hefte) Bezug genommen, die beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Im Übrigen dürften die Generatorenbremse und die - verschleißfreie - Wirbelstrombremse, die vorrangig eingesetzt werden, schalltechnisch günstiger sein als Radscheibenbremsen (vgl. zu den Bremssystemen der ICE-Züge: Bl. 455 ff. d.A. 2 A 4815/96).

    Das ist nicht zu beanstanden, obwohl die ICE-3-Züge, die auf der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main verkehren sollen, wegen einer neuen Antriebstechnik zu 50 % über Antriebsräder verfügen, so dass nur die übrigen 50 % der Räder mit Radabsorbern versehen sind (vgl. zur technischen Beschreibung der ICE-3-Züge: Blatt 455 ff. d. A. 2 A 4815/96 sowie Fa. a., Bericht 99/5).

    Zu berücksichtigen sind insoweit auch aerodynamische Grenzschichtströmungen an Dach- und den Seitenwänden sowie Dachaufbauten wie Spoiler für Stromabnehmer und Lüftungsklappen (vgl. Bl. 820 d. A. 2 A 4815/96 sowie Bericht 99/5 a.), so dass das Zentrum der aerodynamischen Emissionsquellen deutlich unter der Höhe von 5, 3 m liegt.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
    Insoweit stehen die Immissionsgrenzwerte und das Verfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel in einem nicht trennbaren Regelungszusammenhang (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, DVBl. 96, 916 ).

    Eine Ausnahme ist allerdings durch die verfassungsrechtliche Garantie der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) geboten, wenn durch das Planvorhaben und eine bestehende Vorbelastung eine Gesamtlärmbelastung eintritt, die die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, DVBl. 96, 916 ; Urteil vom 3. März 1999, a.a.O. S. 722).

    Zum anderen knüpft das Bundesverwaltungsgericht die Ausnahmeregelung der Beachtlichkeit eines Summenpegels an den Tatbestand, "daß die durch die zugelassenen Baumaßnahmen zusätzlich verursachte Lärmbelastung zusammen mit der bereits bestehenden Vorbelastung nicht zu einer Gesamtlast führen darf, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt" (Urteil vom 20. Mai 1998, a.a.O. S. 15; ähnlich auch Urteil vom 21. März 1996, a.a.O. S. 919, und Beschluss vom 20. August 1998 - 11 VR 4.98 - S. 13 f.).

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
    Bei einer durchschnittlichen Ausstattung bewirken die im Wohnhaus der Kläger eingebauten Thermopane-Fenster eine Schalldämmung von ca. 27 dB(A) (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1997 - 11 A 17.96 - S. 9), so dass mit einem nächtlichen Mittelungspegel innen von unter 25 dB(A) zu rechnen ist, während bei Schlafräumen innen Mittelungspegel von 30 bis 35 dB(A) nicht überschritten werden sollten, um Schlafstörungen zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1997, a.a.O. S. 11 m.w.N. aus der Lärmwirkungsforschung; Urteil vom 17. November 1999, BVerwGE 110, 81 ; und Urteil vom 12. April 2000, NVwZ 2001, 82 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung in Wohngebieten bei einer Bandbreite von 70 bis 75 dB(A) am Tag und 60 bis 65 dB(A) in der Nacht, wobei es entscheidend auf die individuelle Betroffenheit, die darzulegen ist, ankommt (vgl. die Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - S. 15 f.; Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 - S. 22 ff.; sowie Urteil vom 12. April 2000, NVwZ 2001, 82 ).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung in Wohngebieten bei einer Bandbreite von 70 bis 75 dB(A) am Tag und 60 bis 65 dB(A) in der Nacht, wobei es entscheidend auf die individuelle Betroffenheit, die darzulegen ist, ankommt (vgl. die Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - S. 15 f.; Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 - S. 22 ff.; sowie Urteil vom 12. April 2000, NVwZ 2001, 82 ).

    Zum anderen knüpft das Bundesverwaltungsgericht die Ausnahmeregelung der Beachtlichkeit eines Summenpegels an den Tatbestand, "daß die durch die zugelassenen Baumaßnahmen zusätzlich verursachte Lärmbelastung zusammen mit der bereits bestehenden Vorbelastung nicht zu einer Gesamtlast führen darf, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt" (Urteil vom 20. Mai 1998, a.a.O. S. 15; ähnlich auch Urteil vom 21. März 1996, a.a.O. S. 919, und Beschluss vom 20. August 1998 - 11 VR 4.98 - S. 13 f.).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
    Bei einer durchschnittlichen Ausstattung bewirken die im Wohnhaus der Kläger eingebauten Thermopane-Fenster eine Schalldämmung von ca. 27 dB(A) (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1997 - 11 A 17.96 - S. 9), so dass mit einem nächtlichen Mittelungspegel innen von unter 25 dB(A) zu rechnen ist, während bei Schlafräumen innen Mittelungspegel von 30 bis 35 dB(A) nicht überschritten werden sollten, um Schlafstörungen zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1997, a.a.O. S. 11 m.w.N. aus der Lärmwirkungsforschung; Urteil vom 17. November 1999, BVerwGE 110, 81 ; und Urteil vom 12. April 2000, NVwZ 2001, 82 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung in Wohngebieten bei einer Bandbreite von 70 bis 75 dB(A) am Tag und 60 bis 65 dB(A) in der Nacht, wobei es entscheidend auf die individuelle Betroffenheit, die darzulegen ist, ankommt (vgl. die Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - S. 15 f.; Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 - S. 22 ff.; sowie Urteil vom 12. April 2000, NVwZ 2001, 82 ).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 A 7.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Errichtung eines Haltepunkts; Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
    Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Lärmberechnung die Wirklichkeit nur noch völlig unzulänglich abbildet (BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 360 ; vom 3. März 1999, a.a.O. S. 724).

    Daraus ist aber nicht der Schluss zu ziehen, dass der Schienenbonus auf Planungen dieser Art nicht anzuwenden ist; auch insoweit bleibt es bei der Erkenntnis, dass der Schienenbonus grundsätzlich gerechtfertigt ist und deshalb auch zumindest so lange anzuwenden ist, bis die eingeleiteten Untersuchungen eine andere Beurteilung gebieten sollten (vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O. S. 725; Urteil vom 20. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 360 , und - zur Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Urteil vom 13. November 2001, NVwZ-RR 2002, 178; sowie OVG Münster, Urteil vom 18. Januar 2001, 20 D 74/98.AK, S. 7).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
    Die einzelnen Bewertungs- und Berechnungsvorschriften, die mit höherrangigem Recht vereinbar sind (BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - S. 40 ff.), können daher grundsätzlich nicht erfolgreich mit der Erwägung angegriffen werden, sie seien sachlich falsch.

    Die Berechnungsvorschriften der 16. BImSchV sind auch insoweit ermächtigungskonform, als sie auf Mittelungspegel und nicht (auch) auf Spitzenpegel abstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - S. 42 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2001 - 20 D 74/98

    Anspruch auf Maßnahmen des verbesserten aktiven Lärmschutzes ; Beurteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
    Daraus ist aber nicht der Schluss zu ziehen, dass der Schienenbonus auf Planungen dieser Art nicht anzuwenden ist; auch insoweit bleibt es bei der Erkenntnis, dass der Schienenbonus grundsätzlich gerechtfertigt ist und deshalb auch zumindest so lange anzuwenden ist, bis die eingeleiteten Untersuchungen eine andere Beurteilung gebieten sollten (vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O. S. 725; Urteil vom 20. Dezember 2000, NVwZ-RR 2001, 360 , und - zur Neubaustrecke Köln-Rhein/Main - Urteil vom 13. November 2001, NVwZ-RR 2002, 178; sowie OVG Münster, Urteil vom 18. Januar 2001, 20 D 74/98.AK, S. 7).
  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • Drs-Bund, 15.12.1999 - BT-Drs 14/2300
  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 1262/97
    Wegen des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird auf deren Schriftsätze, die Gerichtsakten 2 Q 4637/96, 2 A 4636/96 und 2 A 4815/96 sowie die Planunterlagen der Beklagten (16 Ordner) Bezug genommen, die beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Insoweit wird auf das Senatsurteil vom heutigen Tag in dem Verfahren 2 A 4636/96 verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - 7 D 14/09

    Klage eines Anwohners gegen einen Bebauungsplan wegen der Festsetzung einer

    73 vgl. zur Berechnung eines Summenpegels bei "gleichartigen Lärmquellen" wie Straßen- und Schienenverkehrslärm: Hessischer VGH, Urteil vom 16. April 2002 - 2 A 4636/96 -, juris; Michler, Lärmsummationen, VBlBW 2004, 361.
  • VG Regensburg, 07.06.2018 - RO 2 K 15.2213

    Abwägungsgebot im Planfeststellungsverfahren

    Er hat bereits im Rahmen der Sammeleinwendungen vom 10.05.2014 fristgerecht u.a. vorgetragen, durch das Vorhaben entstünden Lärmbelästigungen und die Trassenführung müsse in einem größeren Abstand zur Wohnbebauung erfolgen (zur Zulässigkeit von Sammeleinwendungen: HessVGH, U.v. 16.04.2002 - 2 A 4636/96 - juris Rn. 40; BVerwG, B.v. 18.12.2012 - 9 B 24/12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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