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   VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96, 2 A 4815/96   

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https://dejure.org/2000,4743
VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96, 2 A 4815/96 (https://dejure.org/2000,4743)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.04.2000 - 2 A 4587/96, 2 A 4815/96 (https://dejure.org/2000,4743)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. April 2000 - 2 A 4587/96, 2 A 4815/96 (https://dejure.org/2000,4743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 73 Abs 8 VwVfG, § 41 BImSchG, § 1 BImSchV 16, § 2 BImSchV 16, § 3 BImSchV 16
    Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz

  • Judicialis

    VwVfG § 73 Abs. 8; ; BImSchG § 41; ; 16. BImSchV § 1; ; 16. BImSchV § 2; ; 16. BImSchV § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutz - Planänderung, Vorteil, Nachteil, Schotterbett, Geschwindigkeit, Schallschutzwand, Schallschutz, Nachprüfungsverfahren, Summenpegel, Eisenbahn, Autobahn, Verkehrslärm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planfeststellung für Eisenbahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main im Abschnitt Niedernhausen; Durch Planänderung "stärker als bisher berührt werdende" Belange Dritter ; Normativ festgelegte Lärmsteigerung; Herstellung des Gleisoberbaus mit sog. fester Fahrbahn; Zweifelhafte ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
    Das normativ vorgegebene Berechnungsverfahren nimmt es bewusst in Kauf, dass bei der Ermittlung der Beurteilungspegel einzelne lärmmindernde oder lärmsteigernde Phänomene durch pauschalierte Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden, obwohl im Einzelfall die Lärmsteigerung oder -reduzierung tatsächlich kleiner oder größer als der angesetzte Wert sein kann (BVerwG, Urteil vom 3. März 1999 - 11 A 9.97 -, NVwZ-RR 99, 720 ).

    Für eine solche Berechnungsmethode bietet die 16. BImSchV keinen Ansatz, ohne gegen höherrangiges Recht zu verstoßen (BVerwG, vgl. Urteil vom 3. März 1999, a.a.O., Seite 723, m.w.N.).

    Auch der angenommene Prognosehorizont stellt sich als sachgerechter Ansatz für eine einerseits notwendige, andererseits aber auch mögliche Berücksichtigung zukünftiger Ereignisse dar (vgl. auch hierzu BVerwG, Urteil vom 3. März 1999, a.a.O., S. 723).

    Eine Ausnahme ist allerdings durch die verfassungsrechtliche Garantie der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) geboten, wenn durch das Planvorhaben und eine bestehende Vorbelastung eine Gesamtlärmbelastung eintritt, die die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, DVBl. 96, 916 ; und Urteil vom 3. März 1999 - 11 A 9.97 -, NVwZ-RR 99, 720 ).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
    § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG gewährt keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich allgemeiner planbedingter Wertverluste oder wirtschaftlicher Nachteile (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, DVBl. 96, 916 ; und Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - S. 62 f.).

    Insoweit stehen die Immissionsgrenzwerte und das Verfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel in einem nicht trennbaren Regelungszusammenhang (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, DVBl. 96, 916 ).

    Eine Ausnahme ist allerdings durch die verfassungsrechtliche Garantie der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) geboten, wenn durch das Planvorhaben und eine bestehende Vorbelastung eine Gesamtlärmbelastung eintritt, die die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, DVBl. 96, 916 ; und Urteil vom 3. März 1999 - 11 A 9.97 -, NVwZ-RR 99, 720 ).

    Zum anderen knüpft das Bundesverwaltungsgericht die Ausnahmeregelung der Beachtlichkeit eines Summenpegels an den Tatbestand, "daß die durch die zugelassene Baumaßnahmen zusätzlich verursachte Lärmbelastung zusammen mit der bereits bestehenden Vorbelastung nicht zu einer Gesamtlast führen darf, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt" (Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - S. 15; ähnlich auch Urteil vom 21. März 1996, DVBl. 96, 916 , und Beschluss vom 20. August 1998 - 11 VR 4.98 - S. 13 f.).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
    § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG gewährt keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich allgemeiner planbedingter Wertverluste oder wirtschaftlicher Nachteile (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, DVBl. 96, 916 ; und Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - S. 62 f.).

    Die einzelnen Bewertungs- und Berechnungsvorschriften, die mit höherrangigem Recht vereinbar sind (BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - S. 40 ff.), können daher grundsätzlich nicht erfolgreich mit der Erwägung angegriffen werden, sie seien sachlich falsch.

    Die Berechnungsvorschriften der 16. BImSchV sind auch insoweit ermächtigungskonform, als sie auf Mittelungspegel und nicht (auch) auf Spitzenpegel abstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - S. 42 ff.).

    Der Senat verkennt nicht, dass die Kläger zu 2. grundsätzlich beanspruchen können, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Neubaustrecke eingehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - S. 53).

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
    Selbst wenn man hierin eine hinreichend verfestigte Planungsabsicht sehen würde, müsste sich die Klägerin zu 1. entgegenhalten lassen, dass Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens mit zumindest gleicher Planungsschärfe die Neubaustrecke gewesen ist, so dass auch schon im Raumordnungsverfahren, wenn man darauf abstellen will, die Neubaustrecke Priorität genossen hat (zum Grundsatz der Priorität vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 - 11 A 18.96 -, NVwZ-RR 98, 290 ).

    Soweit diese Abwägung im Planfeststellungsbeschluss nicht hinreichend zum Ausdruck kommen sollte, würde darin ein im Ergebnis unerheblicher Mangel im Abwägungsvorgang liegen (§ 20 Abs. 7 Satz 1 AEG; vgl. auch hierzu BVerwG, Urteil vom 27. August 1997, a.a.O., S. 292).

    Einwendungen, die sie im Raumordnungsverfahren geltend gemacht haben, entfalten im Planfeststellungsverfahren keine Rechtswirkungen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Mai 1997, S. 8, sowie nunmehr BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 - 11 A 18.96 - S. 10 f.).

  • VGH Hessen, 20.05.1997 - 2 Q 4588/96
    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
    Wegen des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird Bezug genommen auf deren Schriftsätze in den Gerichtsverfahren: 2 A 4587/96 (Bl. 1 bis 256), 2 Q 4588/96 (Bl. 1 bis 729), 2 A 4815/96 (Bl. 1 bis 1050), 2 Q 4816/96 (Bl. 1 bis 631) und 2 Q 2550/96 (Bl. 1 bis 190).

    Das gilt umso mehr, als die Beigeladene den gegen den Einbau einer Festen Fahrbahn erhobenen Einwendungen im Planfeststellungsverfahren und im gerichtlichen Eilverfahren (vgl. S. 34 des Schriftsatzes der Beigeladenen vom 10. April 1997 in dem Verfahren 2 Q 4588/96, Bl. 433 der Akten) entgegengehalten hat, die Feste Fahrbahn sei nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens und komme nur zur Anwendung, wenn ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden sei.

    Da diese Gebiete bis auf wenige Baulücken bebaut sind (vgl. die als Anlage zu der Antragsschrift in dem Verfahren 2 Q 4588/96 vorgelegte Flurkarte), sind die kommunalen Planungsabsichten bereits realisiert.

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung in Wohngebieten bei einer Bandbreite von 70 bis 75 dB(A) am Tag und 60 bis 65 dB(A) in der Nacht, wobei es entscheidend auf die individuelle Betroffenheit, die darzulegen ist, ankommt (vgl. die Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - S. 15 f. ; sowie Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 -, S. 22 ff.).

    Zum anderen knüpft das Bundesverwaltungsgericht die Ausnahmeregelung der Beachtlichkeit eines Summenpegels an den Tatbestand, "daß die durch die zugelassene Baumaßnahmen zusätzlich verursachte Lärmbelastung zusammen mit der bereits bestehenden Vorbelastung nicht zu einer Gesamtlast führen darf, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt" (Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - S. 15; ähnlich auch Urteil vom 21. März 1996, DVBl. 96, 916 , und Beschluss vom 20. August 1998 - 11 VR 4.98 - S. 13 f.).

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zuletzt in seinem Urteil vom 18. März 1998 - 11 A 55.96 - (NuR 99, 627) ausführlich mit der Frage des Schienenbonus auseinander gesetzt und zusammenfassend ausgeführt:.

    Im Gegensatz zu Vorschriften der 16. BImSchV, die - wie etwa das Abstellen auf dem Mittelungspegel und die Berücksichtigung eines Schienenbonus - auf einer auch wertenden Entscheidung des Verordnungsgebers beruhen, sollen die Vorschriften über die Berechnung der schallreduzierenden Wirkung der Schallschutzwand einen physikalisch-technischen Zusammenhang beschreiben, so dass die Verwaltungsgerichte berechtigt und verpflichtet sind zu prüfen, ob Vorschriften dieser Art infolge einer technischen Entwicklung grob fehlerhaft geworden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - 11 A 55.96 -, NuR 99, 627 und - zur TA-Luft - Beschluss vom 21. März 1996 - 7 B 164.95 -, NVwZ-RR 96, 498 ; sowie - zum Aspekt der Abschirmung aerodynamischer Fahrgeräusche - OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 27. Mai 1999 - 8 C 10440/98 - , und vom 20. März 1998 - 8 B 12940/97 - ).

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
    Für den Fall der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gewähren die §§ 41 Abs. 1 BImSchG und 2 16. BImSchV einen strikten Anspruch auf Schallschutz; dieser Lärmschutzbelang kann im Rahmen der planerischen Abwägung nicht überwunden werden (vgl. aber - zur Enteignungsschwelle - BVerwG, Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98, S. 20 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung in Wohngebieten bei einer Bandbreite von 70 bis 75 dB(A) am Tag und 60 bis 65 dB(A) in der Nacht, wobei es entscheidend auf die individuelle Betroffenheit, die darzulegen ist, ankommt (vgl. die Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - S. 15 f. ; sowie Urteil vom 17. November 1999 - 11 A 4.98 -, S. 22 ff.).

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
    Denn auch ein solcher Planergänzungsanspruch setzt eine Verletzung einer abwehrfähigen kommunalen Rechtsposition - z.B. einer kommunalen Einrichtung (BVerwG, Urteil vom 17. November 1972, BVerwGE 41, 178) oder der kommunalen Planungshoheit (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988, BVerwGE 80, 7) - voraus.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
    Auszug aus VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
    Im Gegensatz zu Vorschriften der 16. BImSchV, die - wie etwa das Abstellen auf dem Mittelungspegel und die Berücksichtigung eines Schienenbonus - auf einer auch wertenden Entscheidung des Verordnungsgebers beruhen, sollen die Vorschriften über die Berechnung der schallreduzierenden Wirkung der Schallschutzwand einen physikalisch-technischen Zusammenhang beschreiben, so dass die Verwaltungsgerichte berechtigt und verpflichtet sind zu prüfen, ob Vorschriften dieser Art infolge einer technischen Entwicklung grob fehlerhaft geworden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - 11 A 55.96 -, NuR 99, 627 und - zur TA-Luft - Beschluss vom 21. März 1996 - 7 B 164.95 -, NVwZ-RR 96, 498 ; sowie - zum Aspekt der Abschirmung aerodynamischer Fahrgeräusche - OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 27. Mai 1999 - 8 C 10440/98 - , und vom 20. März 1998 - 8 B 12940/97 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1999 - 8 C 10440/98
  • Drs-Bund, 15.12.1999 - BT-Drs 14/2300
  • BVerwG, 30.09.1994 - 4 B 195.94

    Zugehörigkeit des Eigentums im Rahmen einer hoheitlichen Planungsentscheidung in

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • BVerwG, 27.07.1998 - 11 A 10.98

    Planfeststellung; Planfeststellungsverfahren; Eisenbahn- Ausbaustrecke Nürnberg -

  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97

    Klageerhebung ohne bestimmten Antrag; wesentliche Änderung eines Schienenweges;

  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Behördenbeteiligung;

  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96

    ICE-Strecke: Schallschutz

    Wegen des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird auf deren Schriftsätze sowie die Gerichtsakten 2 Q 4637/96 und 2 A 4815/96, die Planunterlagen der Beklagten (16 Ordner und 7 Hefte) sowie die Anhörungsakten des Regierungspräsidiums Darmstadt (4 Hefte) Bezug genommen, die beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Im Übrigen dürften die Generatorenbremse und die - verschleißfreie - Wirbelstrombremse, die vorrangig eingesetzt werden, schalltechnisch günstiger sein als Radscheibenbremsen (vgl. zu den Bremssystemen der ICE-Züge: Bl. 455 ff. d.A. 2 A 4815/96).

    Das ist nicht zu beanstanden, obwohl die ICE-3-Züge, die auf der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main verkehren sollen, wegen einer neuen Antriebstechnik zu 50 % über Antriebsräder verfügen, so dass nur die übrigen 50 % der Räder mit Radabsorbern versehen sind (vgl. zur technischen Beschreibung der ICE-3-Züge: Blatt 455 ff. d. A. 2 A 4815/96 sowie Fa. a., Bericht 99/5).

    Zu berücksichtigen sind insoweit auch aerodynamische Grenzschichtströmungen an Dach- und den Seitenwänden sowie Dachaufbauten wie Spoiler für Stromabnehmer und Lüftungsklappen (vgl. Bl. 820 d. A. 2 A 4815/96 sowie Bericht 99/5 a.), so dass das Zentrum der aerodynamischen Emissionsquellen deutlich unter der Höhe von 5, 3 m liegt.

  • VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 1262/97
    Wegen des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen wird auf deren Schriftsätze, die Gerichtsakten 2 Q 4637/96, 2 A 4636/96 und 2 A 4815/96 sowie die Planunterlagen der Beklagten (16 Ordner) Bezug genommen, die beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Im Übrigen dürften die Generatorenbremse und die - verschleißfreie - Wirbelstrombremse, die vorrangig eingesetzt werden, schalltechnisch günstiger sein als Radscheibenbremsen (vgl. zu den Bremssystemen der ICE-3-Züge: Bl. 455 ff. d. A. 2 A 4815/96).

    Das ist nicht zu beanstanden, obwohl die ICE-3-Züge, die auf der Neubaustrecke Köln-Rhein/Main verkehren sollen, wegen einer neuen Antriebstechnik zu 50 % über Antriebsräder verfügen, so dass nur die übrigen 50 % der Räder mit Radabsorbern versehen sind (vgl. zur technischen Beschreibung der ICE-3-Züge: Blatt 455 ff. d. A. 2 A 4815/96 sowie Fa. a., Bericht 99/5).

  • VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02

    Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?

    Zum einen beruht die Einschätzung des Beratungsbüros ... auf einer Hochrechnung der Verkehrszahlen für die Zukunft, während maßgeblich für die Vorbelastung schon nach dem Wortlaut die Belastung im Zeitpunkt der Planfeststellung ist (vgl. dazu VGH Kassel, Urteil vom 4.4.2000, ESVGH 50, 307 f.).
  • VGH Hessen, 08.04.2013 - 2 C 595/12
    Im Übrigen würde auch eine fehlende Bebaubarkeit einzelner Grundstücke, selbst wenn sie gegeben wäre, keine nachhaltige Störung der gemeindlichen Planungshoheit bedeuten (vgl.: Hess. VGH, Urteil vom 4. April 2000 - 2 A 4587/96 - und - 2 A 4815/96 -, BImSchG-Rspr. § 40 Nr. 60 = ESVGH 50, 307).

    Je nach den Umständen des Einzelfalles kann hier nämlich schon vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens eine Verfestigung bestimmter fachplanerischer Ziele eingetreten sein (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, a. a. O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Hess. VGH, Urteil vom 4. April 2000 - 2 A 4587/96 - und - 2 A 4815/96 -, a. a. O.).

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