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   OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09   

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OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09 (https://dejure.org/2010,3874)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.03.2010 - 2 A 491/09 (https://dejure.org/2010,3874)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. März 2010 - 2 A 491/09 (https://dejure.org/2010,3874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48, AufenthG § ... 51 Abs. 1 Nr. 3, EGBGB Art. 6, EheG § 5, BGB § 1306, EheG § 20, BGB § 1314 Abs. 1, EGBGB § 226 Abs. 3, BGB § 1313 S. 2, BGB § 1564, GG Art. 6, EMRK Art. 8, AufenthG § 27 Abs. 1, StAG § 35 Abs. 3, VwVfG § 40, VwVfG § 48 Abs. 2 S. 4
    Aufenthaltstitel, Rücknahme, Rücknahmebescheid, Hindu-Ehe, Doppelehe, vorsätzliche Täuschung, Ausschlussfrist, Verwirkung, Ermessen, Achtung des Privatlebens, Integration

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug

    Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
    (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris).

    (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris, unter Verweis auf die Beschlüsse vom 6.1.2009 - 18 B 1914/08 - und vom 11.12.2006 - 19 B 883/06 -, ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 12.3.2004 - 10 A 11717/03 -, bei juris) Der verfassungsrechtliche Begriff der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG und die dadurch ausgefüllte, im genannten Sinne in allen bisherigen Gesetzesfassungen ausländerrechtlich beachtliche grundrechtliche Schutzgarantie (heute § 27 Abs. 1 AufenthG) basieren auf dem Prinzip der Einehe.

    (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 11.1.2006 - 13 S 2345/05 -, FamRZ 2007, 144, zum einschlägigen Landesrecht und zu einem vom Sachverhalt vergleichbaren Fall, in dem die Ausländerbehörde bei der Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis keine besonderen Ermessenserwägungen angestellt hatte; so auch OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris).

    Die starke Einzelfallabhängigkeit dieser Betrachtung zeigt beispielhaft der Fall eines Landsmanns des Klägers, in dem das OVG Münster (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris, dort Rn 181 bis 185) die Rücknahme der Aufenthaltserlaubnisse - nachvollziehbar - als (auch) ermessensgerecht gebilligt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 13 S 2345/05

    Aufenthaltsberechtigung; Rücknahme; Ermessen; Ehe nach dem Hindu-Ehegesetz

    Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
    Der Kläger war jedenfalls vor seiner Heirat mit Frau K aufgrund einer im August 1980 in Indien im Tempel von Hoshiarpur vollzogenen Zeremonie nach dem Hindu Marriage Act 1955 (HMA) (vgl. das Hindu-Ehegesetz Nr. 25 vom 18.5.1955, abgedruckt bei Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht; speziell zu den Zeremonien des Saptapadi nach Section 7 des Gesetzes VGH Mannheim, Urteil vom 11.1.2006 - 13 S 2345/05 -, FamRZ 2007, 144) mit der indischen Staatsangehörigen U eine rechtswirksame Ehe eingegangen.

    (Frau U ist ausweislich der Akten des VG Berlin 1959 geboren, so dass auch vom Alter her keine Bedenken bezüglich einer gegen den ordre public verstoßenden Heirat bestehen; speziell zu Altersgrenzen und Folgeregelungen bei Nichtbeachtung nach Section 11, 12, 13 des Hindu-Ehegesetzes VGH Mannheim, Urteil vom 11.1.2006 - 13 S 2345/05 -, FamRZ 2007, 144).

    11/6321, Setie 60, wonach der Hinweis auf Art. 6 GG im Wortlaut der Vorschrift begrenzende Funktion hat, um eine Nachzugsberechtigung vom Familienangehörigen aus einer Mehrehe auszuschließen, vom 11.1.2006 - 13 S 2345/05 -, FamRZ 2007, 144, und vom 15.8.2005 - 13 S 951/04 -, Justiz 2006, 147) Aufenthaltsrechtlicher Nachzug soll nur in dem durch Art. 6 Abs. 1 GG gebotenen Umfang erfolgen und damit grundsätzlich auch begrenzt werden.

    (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 11.1.2006 - 13 S 2345/05 -, FamRZ 2007, 144, zum einschlägigen Landesrecht und zu einem vom Sachverhalt vergleichbaren Fall, in dem die Ausländerbehörde bei der Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis keine besonderen Ermessenserwägungen angestellt hatte; so auch OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris).

  • OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08

    Ausweisung: Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung wegen Drogendelikten bei

    Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
    Mit dieser grundsätzlichen Wertentscheidung, wegen der die nationalen Gerichte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) beispielsweise in Ausweisungsverfahren selbst bei Vorliegen schwerster Straftaten des betroffenen Ausländers aus dem Katalog der - nach dem Verständnis des deutschen Bundesgesetzgebers - "zwingend" eine Aufenthaltsbeendigung gebietenden Delikte (§ 53 AufenthG) gehalten sind, derartige Integrationsleistungen und speziell etwa die Dauer des Aufenthalts im Einzelfall, das Verhalten des Betroffenen seit der Tatbegehung sowie die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen angemessen in die Fallbeurteilung einzustellen, (vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -, dort insbesondere zu den in der Rechtsprechung des EGMR, Urteile vom 28.6.2007 - 31753/02, InfAuslR 2007, 325, zum Fall eines unter anderem wegen mehrfachen versuchten schweren Menschenhandels, Zuhälterei, Drogendelikten, Trunkenheit im Verkehr und nach den Feststellungen des (nationalen) Strafgerichts mit "äußerster Brutalität" begangener mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Ausländers, und vom 23.6.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333 entwickelten allgemeinen Leitlinien zur Einzelfallbewertung) lässt es sich nicht vereinbaren, dass die Widerspruchsbehörde zwar formal auf eine "Berücksichtigung" des Interesses des Klägers "an einem weiteren Aufenthalt und an der Aufrechterhaltung seiner beruflichen und sozialen Existenz in Deutschland" hinweist, sodann "jedoch" deren geringeres Gewicht herausstellt, weil er "wissentlich falsche Angaben zu seinem Familienstand" gemacht habe und deswegen der "Grund der fehlerhaften Aufenthaltstitel allein in seinem Bereich" liege.

    Das Verschweigen der Heirat mit Frau U vor nunmehr fast 30 Jahren rechtfertigt es aber im Ergebnis nicht, dass dem Kläger heute schutzwürdige Belange im Sinne des Art. 8 EMRK und der dazu allgemein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgestellten Leitlinien und Beurteilungskriterien (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -, unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 28.6.2007 - 31753/02 -, InfAuslR 2007, 325) grundsätzlich abgesprochen werden.

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
    Mit dieser grundsätzlichen Wertentscheidung, wegen der die nationalen Gerichte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) beispielsweise in Ausweisungsverfahren selbst bei Vorliegen schwerster Straftaten des betroffenen Ausländers aus dem Katalog der - nach dem Verständnis des deutschen Bundesgesetzgebers - "zwingend" eine Aufenthaltsbeendigung gebietenden Delikte (§ 53 AufenthG) gehalten sind, derartige Integrationsleistungen und speziell etwa die Dauer des Aufenthalts im Einzelfall, das Verhalten des Betroffenen seit der Tatbegehung sowie die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen angemessen in die Fallbeurteilung einzustellen, (vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -, dort insbesondere zu den in der Rechtsprechung des EGMR, Urteile vom 28.6.2007 - 31753/02, InfAuslR 2007, 325, zum Fall eines unter anderem wegen mehrfachen versuchten schweren Menschenhandels, Zuhälterei, Drogendelikten, Trunkenheit im Verkehr und nach den Feststellungen des (nationalen) Strafgerichts mit "äußerster Brutalität" begangener mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Ausländers, und vom 23.6.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333 entwickelten allgemeinen Leitlinien zur Einzelfallbewertung) lässt es sich nicht vereinbaren, dass die Widerspruchsbehörde zwar formal auf eine "Berücksichtigung" des Interesses des Klägers "an einem weiteren Aufenthalt und an der Aufrechterhaltung seiner beruflichen und sozialen Existenz in Deutschland" hinweist, sodann "jedoch" deren geringeres Gewicht herausstellt, weil er "wissentlich falsche Angaben zu seinem Familienstand" gemacht habe und deswegen der "Grund der fehlerhaften Aufenthaltstitel allein in seinem Bereich" liege.

    Das Verschweigen der Heirat mit Frau U vor nunmehr fast 30 Jahren rechtfertigt es aber im Ergebnis nicht, dass dem Kläger heute schutzwürdige Belange im Sinne des Art. 8 EMRK und der dazu allgemein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgestellten Leitlinien und Beurteilungskriterien (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -, unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 28.6.2007 - 31753/02 -, InfAuslR 2007, 325) grundsätzlich abgesprochen werden.

  • VG Saarlouis, 11.03.2009 - 5 K 1724/08

    Rücknahme von vier Aufenthaltstiteln nach 25 Jahren

    Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.3.2009 - 5 K 1724/08 - werden der Rücknahmebescheid des Beklagten vom 27.8.2007 und der Widerspruchsbescheid vom 29.7.2008 aufgehoben.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.3.2009 - 5 K 1724/08 - die Rücknahmeverfügung des Beklagten vom 27.8.2007 in der Form des Widerspruchsbescheids vom 29.7.2008 aufzuheben, und.

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
    Die ab Kenntnis der die Rücknahme rechtfertigenden Umstände laufende Jahresfrist (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - Gr.Sen 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356, und Urteil vom 24.1.2001 - 8 C 8.00 -, DVBl. 2001, 1221) des § 48 Abs. 4 Satz 1 SVwVfG wurde eingehalten.
  • OLG Nürnberg, 30.06.1997 - 7 UF 1117/97

    Unzulässigkeit der Erhebung einer Ehenichtigkeitsklage wegen Doppelehe durch die

    Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
    (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 30.6.1997 - 7 UF 1117/97, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03

    Aufenthaltsbefugnis für Zweitehefrau

    Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
    (vgl. OVG Münster, Urteil vom 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, juris, unter Verweis auf die Beschlüsse vom 6.1.2009 - 18 B 1914/08 - und vom 11.12.2006 - 19 B 883/06 -, ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 12.3.2004 - 10 A 11717/03 -, bei juris) Der verfassungsrechtliche Begriff der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG und die dadurch ausgefüllte, im genannten Sinne in allen bisherigen Gesetzesfassungen ausländerrechtlich beachtliche grundrechtliche Schutzgarantie (heute § 27 Abs. 1 AufenthG) basieren auf dem Prinzip der Einehe.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
    Die ab Kenntnis der die Rücknahme rechtfertigenden Umstände laufende Jahresfrist (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - Gr.Sen 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356, und Urteil vom 24.1.2001 - 8 C 8.00 -, DVBl. 2001, 1221) des § 48 Abs. 4 Satz 1 SVwVfG wurde eingehalten.
  • BGH, 17.01.2001 - XII ZR 266/98

    Nichtigerklärung einer in der ehemaligen DDR geschlossenen bigamischen Ehe

    Auszug aus OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09
    (vgl. etwa Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 3. Auflage 2008, Vor §§ 1313 bis 1320 Rn 2, unter Verweis auf BGH Urteile vom 17.1.2001 - XII ZR 266/98 -, FamRZ 2001, 685 und vom 9.1.2002 - XII ZR 58/00 -, MDR 2002, 250 ) Eine nachträgliche Aufhebung der bereits geschiedenen Ehe kommt hier ohnehin nicht in Betracht (§ 1317 Abs. 3 BGB).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2009 - 18 B 1914/08

    Doppelehe Einehe

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

  • BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07

    Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung,

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 19 B 883/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rücknahme einer einem Ausländer erteilten

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 58/00

    Antragsberechtigung der dritten Person

  • OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09

    Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung 2007.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2005 - 13 S 951/04

    Unzulässige Doppelehe eines Ausländers entfaltet zu seinem Gunsten keine

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2007 - 11 S 995/07

    Kein Familiennachzug auf der Basis einer Doppelehe

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04

    Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche

  • VG Regensburg, 27.05.2009 - RN 9 K 08.01658

    Die zum Führen einer Doppelehe erteilten Aufenthaltstitel sind wegen Verstoßes

  • OVG Saarland, 10.06.2010 - 2 A 13/10

    Staatenloser aus Syrien - Erteilung eines Reiseausweises

    (vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.3.2010 - 2 A 491/09 -) Eine Rückkehr nach Syrien, das der Kläger vor nunmehr fast 20 Jahren (1991) verlassen hat, ist ihm vor dem Hintergrund nicht (mehr) zumutbar.
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Dabei sind neben den in Rede stehenden öffentlichen Interessen sowie der Art und Intensität des mit der Rücknahme zu korrigierenden Rechtsverstoßes auch die Auswirkungen für den Betroffenen in den Blick zu nehmen und nach ihrer Bedeutung angemessen zu berücksichtigen (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 11. März 2010 - 2 A 491/09 -, Rn. 35, juris).
  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

    Ob die Ausländerbehörde die ihm erteilte Aufenthaltsberechtigung wegen der von 1999 bis 2006 geführten Doppelehe hätte zurücknehmen können, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. z.B. Bay.VGH, Beschl. v. 20.09.2012 - 19 ZB 12.1396 -, ; OVG NW, Urt. v. 03.12.2009 - 18 A 1787/06 -, ; OVG Saarland, Urt. v. 11.03.2010 - 2 A 491/09 -, ).
  • OVG Saarland, 27.08.2010 - 2 B 235/10

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis; Bestehen einer ehelichen

    Auch auf dieser Grundlage unterliegt die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verwaltungsentscheidung am Maßstab des einschlägigen § 48 SVwVfG (vgl. dazu zuletzt allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.3.2010 - 2 A 491/09 -) keinen ernsthaften Bedenken.
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09

    Rücknahme einer durch Ehe mit einer Deutschen erteilten Aufenthaltserlaubnis

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung zutreffend anerkannt, dass den hier maßgeblichen ausländerrechtlichen Normen zum Nachzug von Angehörigen von jeher ein eigenständiger, enger Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft zu Grunde lag, der - ungeachtet einer etwaigen zivilrechtlichen Wirksamkeit der Ehe - die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zusammenleben jedenfalls mit einem deutschen, "zweiten" (und etwaigen weiteren) Ehepartner in einer rechtswidrig begründeten, ggf. sogar strafbaren Doppelehe (vgl. zu einer nach ausländischem Recht unter Ausländern rechtmäßig geschlossenen Ehe: Nds. OVG, Urt. v. 29.11.2005 - 10 LB 84/05 -, AuAS 2006, 74 ff., m. w. N.) ausschloss und weiterhin ausschließt (vgl. zum Folgenden ausführlich OVG Münster, Urt. v. 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, NVwZ 2010, 411 ff., sowie OVG Saarlouis, Urt. v. 11.3.2010 - 2 A 491/09 - juris, jeweils m. w. N.; im Ergebnis ebenso Nds. OVG, Beschl.. v. 23.6.2008 - 7 ME 58/08 -).
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 11.2217

    Erforderliche Anhörung ordnungsgemäß nachgeholt

    Dieser Rechtsauffassung haben sich die Obergerichte angeschlossen (vgl. NdsOVG, U.v. 6.7.1992 -7 L 3634/91 - juris Rn. 22; B.v. 29.6.2010 - 11 LA 477/09 - juris Rn. 5; VGH BW, B.v. 15.8.2005 -13 S 951/04 - juris Rn. 6; U.v. 11.1.2006 - 13 S 2345/05 - juris Rn. 21; B.v. 21.8.2007 -11 S 995/07 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 6.1.2009 - 18 B 1914/08 - juris Rn. 10 ff.; U.v. 3.12.2009 - 18 A 1787/06 - juris Rn. 113 ff.; OVG Saarland, U.v. 11.3.2010 -2 A 491/09 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 20.9.2012 - 19 ZB 12.1396 - juris Rn. 19), wobei in allen entschiedenen Fällen beide (Doppel) - Ehen während des gesamten den Entscheidungen zugrunde liegenden Zeitraums Bestand hatten.
  • VG Schleswig, 15.11.2018 - 1 A 40/15

    Rücknahme der Niederlassungserlaubnis

    Dabei sind neben den in Rede stehenden öffentlichen Interessen sowie der Art und Intensität des mit der Rücknahme zu korrigierenden Rechtsverstoßes auch die Auswirkungen für den Betroffenen in den Blick zu nehmen und nach ihrer Bedeutung angemessen zu berücksichtigen (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 11. März 2010 - 2 A 491/09 -, Rn. 35, juris).
  • VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmheit eines Rücknahmebescheids;

    Vielmehr sind alle bekannten oder für die Behörde erkennbaren Umstände des Einzelfalls, die für oder gegen eine Rücknahme sprechen, gegeneinander abzuwägen (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 11. März 2010 - 2 A 491/09 -, juris Rn. 35 f.).
  • VG Bayreuth, 14.09.2011 - B 1 S 11.527

    Dänemarkehe; früheres indisches Scheidungsurteil nicht legalisiert; Nachholung

    Aufenthaltsrechtlich folgt daraus, dass die Antragstellerin aufgrund dieser Eheschließung keinen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht und Familiennachzug haben dürfte (vgl. OVG Saarlouis vom 11.3.2010 Az. 2 A 491/09).
  • VG Saarlouis, 11.02.2011 - 10 K 378/10

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln wegen Identitätstäuschung

    BVerwG, Urteil vom 13.04.2010, 1 C 10.09, InfAuslR 2010, 346; ferner OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.03.2010, 2 A 491/09.
  • VGH Bayern, 20.09.2012 - 19 ZB 12.1396

    (Rückwirkende) Rücknahme von - zum Zweck der Eheführung - erteilter

  • VG Saarlouis, 02.03.2011 - 10 L 2449/10

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts

  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 2 K 901/09

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen Täuschung

  • VG Magdeburg, 04.05.2011 - 9 B 112/11

    Ausländerrecht; Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis wegen Täuschung über

  • VG München, 26.07.2022 - M 4 K 19.357

    Rechtmäßige Rücknahme eines zuvor durch Täuschung erschlichenen Aufenthaltstitels

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