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   BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11   

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BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2012,11435)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2012 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2012,11435)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2012,11435)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.02.2012 - 2 A 11.08

    Beweismittel; Dateien; Datenträger; Dienstcomputer; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bevollmächtigung ( Beschluss vom 27. Februar 2012 - BVerwG 2 A 11.08 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.02.2024 - 11 CS 23.1387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Amphetamin), behauptete

    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Sache für den Beteiligten bestimmt, wobei der Zeitpunkt der Bevollmächtigung maßgeblich ist (vgl. stRspr des BVerwG, B.v. 21.8.2018 - 2 A 6.15 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 57 Rn. 5; B.v. 9.5.2012 - 2 A 5.11 - juris Rn. 2; U.v. 24.5.2000 - 7 C 8.99 - Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 5 = juris Rn. 10; U.v. 15.2.1991 - 8 C 83.88 - BVerwGE 88, 41 = Juris Rn. 15; BSG, U.v. 9.5.2012 - B 6 KA 19/11 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 18 = juris Rn. 10; vgl. auch Karge in Brandt/Domgörgen, Hdb. Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Aufl. 2023, G.II.2.b Rn. 63).
  • VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16

    Unterhaltsvorschussleistungen bei planwidrigem Ausfall der Unterhaltszahlung und

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bevollmächtigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.5.2012 - 2 A 5/11 -, Juris).
  • VG Meiningen, 14.07.2015 - 2 K 214/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei unbewusster Einnahme von Metamphetamin (hier

    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts dann, wenn es dem Beteiligten nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.05.2012, 2 A 5/11, juris, Rn. 2).
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   BVerwG, 18.04.2012 - 2 A 5.11   

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https://dejure.org/2012,11426
BVerwG, 18.04.2012 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2012,11426)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2012,11426)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2012,11426)
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Wird zitiert von ...

  • VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22

    Verfassungsrichter zu Gast im Bundeskanzleramt

    Es entspricht im Übrigen auch deshalb billigem Ermessen, der Antragsgegnerin insoweit die Kosten aufzuerlegen, da sie dem Antragsbegehren im Laufe des Eilverfahrens nachgekommen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2012 - 2 A 5.11 - BeckRS 2012, 51091).
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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11   

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https://dejure.org/2013,20815
OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2013,20815)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2013 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2013,20815)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2013,20815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 8 Abs 2 S 1 BauGB, § 214 Abs 2 Nr 2 BauGB, § 1 BauNVO
    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Hotel; Antragsbefugnis; Plannachbar; mögliche Lärmbeeinträchtigungen; Schallschutzgutachten; Immissionsort; keine Präklusion; formelle Rechtmäßigkeit; immissionsschutzrechliche Festsetzungen; Bezugnahme auf DIN-Norm; materielle ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 8 Abs 2 S 1 BauGB, § 214 Abs 2 Nr 2 BauGB, § 1 BauNVO, § 4a Abs 1 BauNVO, § 4a Abs 2 BauNVO, § 4a Abs 14 BauNVO
    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Hotel; Antragsbefugnis; Plannachbar; mögliche Lärmbeeinträchtigungen; Schallschutzgutachten; Immissionsort; keine Präklusion; formelle Rechtmäßigkeit; immissionsschutzrechliche Festsetzungen; Bezugnahme auf DIN-Norm; materielle ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sind nur solche Bauleitpläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 4 BN 13.09 -, BauR 2010, 272 ff.; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BauR 1999, 1136, 1137, m.w.N.).

    Es liegt auf der Hand, dass eine Planung, die durch hinreichende städtebauliche Gründe getragen und deshalb im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich ist, auch privaten Interessen dienen und durch private Interessenträger angestoßen sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2009, a.a.O.).

    Die Erforderlichkeit der Planung wäre in diesen Fällen nur dann zu verneinen, wenn eine positive städtebauliche Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um in Wahrheit andere als städtebauliche Ziele zu verfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2009, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08

    Normenkontrolle (erfolglos); Bebauungsplan; ehemaliger Güterbahnhof; Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
    Sie muss aber nicht grundstückswertneutral sein (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris).

    Es ist deshalb unschädlich, wenn eine an sich stimmige städtebauliche Planung mit der Folge verbunden ist, dass die durch sie bedingte Werterhöhung einen etwaigen privaten Verkauf der Fläche erst lukrativ macht (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009, a.a.O.).

    Für die Beurteilung dieser Frage ist die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet oder einen über das Bebauungsplangebiet hinausreichenden Ortsteil in den Blick zu nehmen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - 2 A 17.10

    Bebauungsplan; Verkündung; Bekanntmachung; DIN-Vorschrift; Verweisung; DIN 4109;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
    Ein Verkündungsmangel läge unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten vor, wenn sich erst aus der DIN-Norm 46591 (richtig: 45691), auf die der Bebauungsplan in seinen immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen Bezug nimmt, die Voraussetzungen ergäben, unter denen ein Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist, und die Antragsgegnerin nicht sichergestellt hätte, dass die Betroffenen von der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, juris; Urteil des Senats vom 9. Mai 2012 - OVG 2 A 17.10 -, juris Rn. 37).

    Die städtebauliche Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB könnte unter diesem Gesichtspunkt fehlen, wenn das Planungsergebnis nicht ernsthaft beabsichtigt, sondern nur vorgeschoben wäre, um ein auf dem Papier stimmiges Konzept zu erhalten (vgl. Urteil des Senats vom 9. Mai 2012 - OVG 2 A 17.10 - juris Rn. 59).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1996 - 10a D 61/92

    Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Ausweisung eines "Besonderen Wohngebiets"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
    Denn Planungsziel bei Ausweisung eines WB-Gebiets ist nicht die Fortentwicklung der bereits vorhandenen wohnnutzungskonformen andersartigen Nutzung, sondern nur die Erhaltung und Fortentwicklung der Wohnnutzung (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 18. Juni 1996 - 10 a D 61/92.NE -, BRS 58 Nr. 25 (1996)).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 4 B 228.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sachgerechte Auslegung und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
    Erst diese besonderen tatsächlichen Verhältnisse führen dazu, dass die Festsetzung eines anderen in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Gebietstyps, beispielsweise eines allgemeinen Wohngebiets, nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1992 - 4 B 228.91 -, juris Rn. 5; Urteil des Senats vom 20. September 2006, a.a.O., Rn. 27).
  • VGH Bayern, 28.11.2012 - 2 ZB 11.1669

    Bebauungsplan; besonderes Wohngebiet; Ausschluss von Vergnügungsstätten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
    cc) Die Festsetzung als besonderes Wohngebiet dient schließlich nicht der Fortentwicklung der Wohnnutzung im Plangebiet, wobei eine solche im Sinne des § 4a BauNVO nicht nur eine quantitative Mehrung von Wohnraum, sondern insbesondere auch die qualitative Verbesserung des vorhandenen Wohnraums bedeutet (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 28. November 2012 - 2 ZB 11.1669 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 2.07
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
    Mag daran für die nördliche Hälfte des Gebiets unter Einbeziehung des Wohnhauses der Beigeladenen und der nicht auszuschließenden Belegung der Bettenhäuser mit zu vermietenden Ferienwohnungen als Wohnnutzung (vgl. Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007, - OVG 2 A 2.07 -) zu denken sein, so fehlt diese Mischung verschiedener Nutzungsformen im südlichen Teil vollständig.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
    Insbesondere steht der Annahme der Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan nicht entgegen, dass der Bebauungsplan von Letzterem etwa bezüglich der Art oder des Maßes der baulichen Nutzung oder von dessen räumlichen Grenzen geringfügig abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - IV C 74.72 -, BVerwGE 48, 70).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
    Dieses Gebot verlangt nicht die strikte Übernahme der im Flächennutzungsplan enthaltenen Planung in den Bebauungsplan; vielmehr genügt es, wenn die im Flächennutzungsplan dargestellte Grundkonzeption der Gemeinde im Bebauungsplan planerisch fortentwickelt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1990 - 4 N 3.88 -, BRS 50 Nr. 36).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sind nur solche Bauleitpläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 4 BN 13.09 -, BauR 2010, 272 ff.; Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BauR 1999, 1136, 1137, m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • BVerwG, 30.09.2003 - 4 BN 39.03

    Festsetzung von Bodenschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB; Anknüpfung an

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

  • BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10

    Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 2 A 9.11

    Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis; Plannachbar; Lärmbeeinträchtigungen;

  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Auch muss sie nicht grundstückswertneutral sein (vgl. OVG Berlin-Bbg vom 13.6.2013 - 2 A 5.11 -juris Rn. 29; vom 4.12.2009 - 2 A 23.08 - juris Rn. 31).
  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 10-VII-17

    Popularklage bei massiver Nachverdichtung

    Auch muss sie nicht grundstückswertneutral sein (vgl. OVG Berlin-Bbg vom 13.6.2013 - 2 A 5.11 - juris Rn. 29; vom 4.12.2009 - 2 A 23.08 - juris Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 10 A 8.15

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Hinweis auf aufsichtsbehördliche

    Darunter versteht man die Festsetzung eines Bebauungsplans, die deshalb nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB ist, weil die Regelung nicht dem entspricht, was von der Gemeinde tatsächlich gewollt, sondern nur vorgeschoben ist, um das eigentliche (unzulässige) Planungsziel zu verdecken (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. November 2012 - OVG 10 A 10.09 -, juris Rn. 74, und Urteil vom 13. Juni 2013 - OVG 2 A 5.11 -, Juris Rn. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2023 - 1 MB 3/23

    Abstandsflächen; Nachholung; Baugenehmigung; Einfacher Bebauungsplan;

    Im Unterschied zu der Darstellung und Festsetzung anderer Baugebiete werden damit für besondere Wohngebiete bestimmte Tatbestandsmerkmale vorausgesetzt, ohne deren Vorliegen die Darstellung und Festsetzung von besonderen Wohngebieten nicht zulässig ist (OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 13.06.2013 - OVG 2 A 5.11 -, juris, Rn. 38).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.2011 - 2 A 5.11   

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https://dejure.org/2011,70618
BVerwG, 07.09.2011 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2011,70618)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2011 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2011,70618)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2011 - 2 A 5.11 (https://dejure.org/2011,70618)
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