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   OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17   

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OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17 (https://dejure.org/2018,30050)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.09.2018 - 2 A 516/17 (https://dejure.org/2018,30050)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. September 2018 - 2 A 516/17 (https://dejure.org/2018,30050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsanspruch eines im Kommunalverfassungsstreitverfahren unterlegenen Mandatsträgers; Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten von der jeweiligen kommunalen Körperschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BESCHWERDE; FRAKTION; KOMMUNALVERFASSUNGSSTREIT; KOSTENERSTATTUNG; MANDATSTRÄGER; MUTWILLIGKEIT; NICHTZULASSUNG DER REVISION; RECHENSCHAFTSBERICHTE; WAHRNEHMUNG BERECHTIGTER INTERESSEN

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattungsanspruch eines im Kommunalverfassungsstreitverfahren unterlegenen Mandatsträgers; Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten von der jeweiligen kommunalen Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 239
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 17.09.2015 - 2 C 29/15

    Zuschüsse an Fraktionen kommunaler Vertretungskörperschaften

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17
    Im Jahr 2015 wandte er sich mit einem Normenkontrollantrag im Ergebnis ohne Erfolg gegen den § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Regionalversammlung ... (im Folgenden: GO), in dem Zuschüsse an die Fraktionen in der Regionalversammlung geregelt sind.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 29/15 -, AS 44, 92-110) Soweit der Kläger in diesem Verfahren im Vorfeld der Entscheidung des Senats eine Beiziehung "der kompletten Rechenschaftsberichte der gegenwärtigen und ehemaligen Fraktionen in der Regionalversammlung für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 samt der entsprechenden Prüfberichte der Verwaltung" beantragt hatte, hat der Senat entschieden, dass die Rechenschaftsberichte aus den Jahren 2012 bis Mitte 2014 für diese Normenkontrollentscheidung keine Rolle spielten.

    Selbst wenn man - was ohnehin schon sehr zweifelhaft erscheint - aus damaliger Sicht entgegen den Ausführungen des Senats in dem inzwischen rechtskräftigen Normenkontrollurteil im Verfahren 2 C 29/15 aus der damaligen Perspektive des Klägers die Annahme einer irgendwie gearteten Relevanz dieser Rechenschafts- und Prüfberichte für die Jahren 2012 bis 2014 für vertretbar halten wollte, bleibt festzuhalten, dass dieser ohne weiteres die Möglichkeit hatte, die (wohlgemerkt:) nach seiner Meinung seinerzeit zu Unrecht unterbliebene Verwertung des Inhalts dieser Dokumente für die Entscheidung in dem genannten Beschwerdeverfahren als (vermeintlichen) Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend zu machen.

    Das gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass der Senat einen im Zusammenhang mit einem Wiedereröffnungsbegehren (§ 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO) ausdrücklich formulierten "Beweisantrag" auf Beiziehung und auszugsweise "Verlesung" der Berichte förmlich abgelehnt hatte.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.9.2015 - 2 C 29/15 -) Dies hat der Kläger im Übrigen - freilich im Ergebnis ohne Erfolg - ausweislich der Beschwerdebegründung vom 8.10.2015 (dort Seiten 12 ff., Abschnitt III) sogar umfänglich getan.

  • OVG Saarland, 06.12.1978 - III R 123/78

    Kosten eines kommunalen Organstreits trägt die Kommune

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17
    Ein Kostenerstattungsanspruch eines im Kommunalverfassungsstreitverfahren unterlegenen Mandatsträgers, hier eines Mitglieds der Regionalversammlung des Regionalverbands Saarbrücken (grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, S. 44 ff.), besteht nicht unbeschränkt, sondern ist im Einzelfall zu verneinen, wenn der konkret in Rede stehende Rechtsstreit aus Sicht eines verständigen Betroffenen durch das damit verfolgte Anliegen erkennbar nicht veranlasst gewesen ist.

    Die im Zusammenhang mit derartigen Kostenerstattungsansprüchen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind in dem Gerichtsbescheid unter Bezugnahme auf die einschlägigen Entscheidungen des OVG des Saarlandes(vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, S. 44 ff., Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, NVwZ 1982, 140 und vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 -, DVP 2010, 213) zutreffend wiedergegeben und bedürfen keiner Wiederholung.

  • OVG Saarland, 27.11.2015 - 2 B 218/15

    Auskunft durch Vorlage von Fraktionsrechenschaftsberichten und Prüfberichten;

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17
    Die dagegen gerichtete Beschwerde des Klägers blieb erfolglos.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2015 - 2 B 218/15 -) In der Beschwerdeentscheidung des Senats ist unter anderem darauf verwiesen, dass der Kläger seine Anfrage ausschließlich in seiner Eigenschaft als Mitglied des Regionalverbandes gestellt habe und ihm schon deshalb kein Auskunftsanspruch nach §§ 1 SIFG, 1 ff. IFG zustehe, weil er keinen Antrag auf Informationszugang gestellt habe.(vgl. zu einem am 30.11.2015 in seiner "Eigenschaft als Bürger" unter Verweis auf die Regelungen des Informationsfreiheitsrechts gestellten, im Ergebnis erfolgreichen Antrag des Klägers auf Überlassung der Berichte OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.6.2018 - 2 A 452/17 -, bei juris ).

    Im vorliegenden Fall bestehe kein Anspruch des Klägers gegen den Beklagten auf Erstattung der Verfahrenskosten der unter dem Aktenzeichen 3 L 1911/15 und 2 B 218/15 geführten Kommunalverfassungsstreitverfahren, da eine verständige Partei vor dem Hintergrund der ihr bekannten Rechtslage von einem weiteren gerichtlichen Verfahren abgesehen hätte.

  • BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15

    Zuschüsse für fraktionslose Mitglieder der Regionalversammlung

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17
    Einen nach Ablehnung dieses Antrags am 3.11.2015, also nach Ergehen des erwähnten Normenkontrollurteils des Senats gestellten Antrag, den Beklagten wegen einer beabsichtigten Verwendung der Unterlagen in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.2.2016 - 10 BN 4.15 -, Buchholz 415.1, AllgKommR Nr. 191) im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm die genannten Unterlagen zu überlassen, hat das Verwaltungsgericht im November 2015 zurückgewiesen.(vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 10.11.2015 - 3 L 1911/15 -) In der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es unter anderem, der Senat habe in seinem Urteil ausgeführt, soweit der Kläger eine Beiziehung der Rechenschaftsberichte der gegenwärtigen und ehemaligen Fraktionen in der Regionalversammlung für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 samt der entsprechenden Prüfberichte der Verwaltung beantragt habe, spielten diese in dem Normenkontrollverfahren keine Rolle, so dass sich der Anordnungsantrag in Wahrheit gegen diese Beweiswürdigung des Senats wende.

    Der Kläger verweist hinsichtlich der besonderen Eilbedürftigkeit (§ 123 Abs. 1 VwGO) seines damals mit der Stellung als Mandatsträger begründeten Auskunftsersuchens (§ 37 Abs. 1 Satz 2 KSVG) erneut darauf, dass er die "angeforderten Unterlagen benötigt" habe, um die Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht (10 BN 4.15) in dem Normenkontrollverfahren zu begründen.

  • OVG Saarland, 26.05.2008 - 3 A 12/08

    Kostenerstattung im kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17
    Die im Zusammenhang mit derartigen Kostenerstattungsansprüchen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind in dem Gerichtsbescheid unter Bezugnahme auf die einschlägigen Entscheidungen des OVG des Saarlandes(vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, S. 44 ff., Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, NVwZ 1982, 140 und vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 -, DVP 2010, 213) zutreffend wiedergegeben und bedürfen keiner Wiederholung.
  • OVG Saarland, 05.10.1981 - 3 R 87/80
    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17
    Die im Zusammenhang mit derartigen Kostenerstattungsansprüchen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind in dem Gerichtsbescheid unter Bezugnahme auf die einschlägigen Entscheidungen des OVG des Saarlandes(vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, S. 44 ff., Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, NVwZ 1982, 140 und vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 -, DVP 2010, 213) zutreffend wiedergegeben und bedürfen keiner Wiederholung.
  • OVG Saarland, 11.06.2018 - 2 A 452/17

    Einsichtverlangen in Fraktionsrechenschaftsberichte - Informationsfreiheit

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 516/17
    Die dagegen gerichtete Beschwerde des Klägers blieb erfolglos.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2015 - 2 B 218/15 -) In der Beschwerdeentscheidung des Senats ist unter anderem darauf verwiesen, dass der Kläger seine Anfrage ausschließlich in seiner Eigenschaft als Mitglied des Regionalverbandes gestellt habe und ihm schon deshalb kein Auskunftsanspruch nach §§ 1 SIFG, 1 ff. IFG zustehe, weil er keinen Antrag auf Informationszugang gestellt habe.(vgl. zu einem am 30.11.2015 in seiner "Eigenschaft als Bürger" unter Verweis auf die Regelungen des Informationsfreiheitsrechts gestellten, im Ergebnis erfolgreichen Antrag des Klägers auf Überlassung der Berichte OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.6.2018 - 2 A 452/17 -, bei juris ).
  • OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21

    Zum Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Kostenübernahme für einen

    [Grundlegend OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.12.1978 - III R 123/78 -, SKZ 1979, 44; nachfolgend etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.1981 - 3 R 87/80 -, vom 26.5.2008 - 3 A 12/08 - und vom 17.9.2018 - 2 A 516/17 -, alle juris] Es bestehen unter Berücksichtigung des Vorbringens im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens auch keine Bedenken an der weiteren Einschätzung des Verwaltungsgerichts, der geltend gemachte Anspruch bestehe nach diesem Maßstab nicht, da die Klage 3 K 434/21 offensichtlich unbegründet und vom Standpunkt einer verständigen Partei nicht geboten sei.
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   VG Göttingen, 25.10.2019 - 2 A 516/17   

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VG Göttingen, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 2 A 516/17 (https://dejure.org/2019,36800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 11.15

    Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt keine Rechte

    Auszug aus VG Göttingen, 25.10.2019 - 2 A 516/17
    Das ist solange nicht der Fall, wie die Ausgangsverfügung die Grundlage für den Leistungsbescheid über die Erhebung von Verwaltungsgebühren bildet (BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 -1 C 11/15-, juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2018 -1 S 2794/17-, juris Rn. 4; a.A. VGH München, Beschluss vom 12.12.2011 -11 ZB 11.2271-).
  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 11 ZB 11.2271

    Fahrtenbuchauflage; Ablauf aller dem Adressaten darin gesetzten Fristen

    Auszug aus VG Göttingen, 25.10.2019 - 2 A 516/17
    Das ist solange nicht der Fall, wie die Ausgangsverfügung die Grundlage für den Leistungsbescheid über die Erhebung von Verwaltungsgebühren bildet (BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 -1 C 11/15-, juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2018 -1 S 2794/17-, juris Rn. 4; a.A. VGH München, Beschluss vom 12.12.2011 -11 ZB 11.2271-).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.2011 - 8 ME 329/10

    Schornsteinfegerrecht, Bescheinigung über die Tauglichkeit der Abgasanlagen und

    Auszug aus VG Göttingen, 25.10.2019 - 2 A 516/17
    Bei der Prüfung und Bescheinigung nach § 40 Abs. 6 NBauO handelt es sich um eine hoheitliche Tätigkeit im Interesse der Sicherheit von Abgasanlagen (Nds. OVG, Beschluss vom 05.08.2011 - 8 ME 329/10 -, juris, Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2018 - 1 S 2794/17

    Einwendungen gegen den Grundverwaltungsakt im Verfahren gegen die Heranziehung

    Auszug aus VG Göttingen, 25.10.2019 - 2 A 516/17
    Das ist solange nicht der Fall, wie die Ausgangsverfügung die Grundlage für den Leistungsbescheid über die Erhebung von Verwaltungsgebühren bildet (BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 -1 C 11/15-, juris Rn. 29; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2018 -1 S 2794/17-, juris Rn. 4; a.A. VGH München, Beschluss vom 12.12.2011 -11 ZB 11.2271-).
  • VG Hamburg, 20.12.2019 - 2 E 5812/19

    Erfolgreicher Eilantrag einer Mutter, die ihre 16-jährige Tochter dazu anhalten

    Zwar kommt in Betracht, dass der Fehler der sachlichen Zuständigkeit im Rahmen des Widerspruchsverfahrens durch den Erlass eines zurückweisenden Widerspruchsbescheides durch die zuständige Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung geheilt werden könnte (vgl. VG Göttingen, Urt. v. 25.10.2019, 2 A 516/17, juris Rn. 34; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 68 Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2021 - 8 PA 109/21

    Befangenheit; Beschwerdeausschluss; Bestimmtheit; Bezirksschornsteinfeger,

    Soweit im Falle des Ausschlusses oder der Besorgnis der Befangenheit (§§ 20 f. VwVfG) das Tätigwerden des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers eines anderen Bezirks in Amtshilfe (vgl. VG Göttingen, Urt. v. 25.10.2019 - 2 A 516/17 -, juris Rn. 32) in Betracht gezogen werden könnte, liegen die Voraussetzungen dafür nicht vor.
  • VG Lüneburg, 10.06.2022 - 5 A 36/20

    Approbation; gesundheitliche Eignung; Gutachten; Kosten; Kostenbescheid; Ruhen

    Im Sinne dieser Bestimmung unrichtig ist jedes Verwaltungshandeln, das von der Rechtsordnung nicht gedeckt ist (vgl. VG Göttingen, Urt. v. 25.10.2019 - 2 A 516/17 -, juris Rn. 37; Loeser/Barthel, NVwKostG Kommentar, 7. Erg.-Lfg.
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