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   OVG Brandenburg, 02.08.2002 - 2 A 682/01.Z   

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https://dejure.org/2002,15795
OVG Brandenburg, 02.08.2002 - 2 A 682/01.Z (https://dejure.org/2002,15795)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2002 - 2 A 682/01.Z (https://dejure.org/2002,15795)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2002 - 2 A 682/01.Z (https://dejure.org/2002,15795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis unmittelbar mit Verwirklichung des die Leistungspflicht normierenden Tatbestandes; Erhebung des Straßenausbaubeitrages; Möglichkeit des Erlasses eines vorläufigen Beitragsbescheids ; Fehlende Berechenbarkeit des Aufwandes eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07

    Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Schon der Wortlaut dieser Norm spricht gegen die Annahme, dass die der eigentlichen Straßenbaumaßnahme folgende Rechnungslegung, die außerhalb dieses technischen, objektiv bestimmbaren Vorgangs liegt, zum gesetzlichen Tatbestand gehört (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 02.08.2002 - 2 A 682/01.Z -, LKV 2003, 92 m.w.N.; Habermann in: Dewenter u.a., § 8 Rdnr. 294).

    Mit der Abnahme wird der Werklohnanspruch fällig (§ 641 BGB); es enststeht damit der Aufwand, der über den Beitrag anteilig verlangt werden darf (ebenso OVG NRW, Urt. v. 05.06.1985 - 2 A 1864/83 -, E 38, 117 = KStZ 1986, 119; dasselbe, Urt. v. 22.08.1995 - 15 A 3907/92 -, NWVBl. 1996, 62; OVG Brandenburg, Beschl. v. 02.08.2002 - 2 A 682/01 .Z -, LKV 2003, 92; vgl. auch Thiem/Böttcher, Rdnr. 241 b) zu § 8 KAG).

    Mit der Verwirklichung des Bauprogramms durch die Bauabnahme ist die vorteilsrelevante Leistung regelmäßig erbracht, da hierdurch dem Eigentümer die Möglichkeit der Inanspruchnahme eröffnet wird, für die der Beitrag die Gegenleistung darstellt (so auch OVG Brandenburg, Beschl. v. 02.08.2002, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

    Soweit vertreten wird, die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht erfordere allenfalls eine spätere Bestimmbarkeit der Höhe der Beitragsforderung (so OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Februar 2008 - 2 LB 42/07 -, zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Brandenburg, Beschl. v. 2. August 2002 - 2 A 682/01.Z -, LKV 2003, 92 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31. Januar 2000 - 15 A 290/00 -, jeweils zit. nach JURIS) ist dem nicht zu folgen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 2 MB 24/07

    Straßenausbaubeitrag - Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Schon der Wortlaut dieser Normen spricht gegen die Annahme, dass die der eigentlichen Straßenbaumaßnahme folgende Rechnungslegung, die außerhalb dieses technischen, objektiv bestimmbaren Vorgangs liegt, zum gesetzlichen Tatbestand gehört (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 02.08.2002 - 2 A 682/01.Z - LKV 2003, 92 m.w.N.; Habermann a.a.O., § 8 Rdnr. 294).
  • OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04

    Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach

    Die Anlage ist im Sinne der vorgenannten Norm endgültig hergestellt, wenn das gemeindliche Bauprogramm vollständig technisch verwirklicht ist, wie es regelmäßig durch die Abnahme der Straßenausbauarbeiten durch den Auftraggeber materiell markiert wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, LKV 2004, 330 u. vom 2. August 2002 - 2 A 682/01.Z -, LKV 2003, 92; vgl. Urteil des Senates vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt.
  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 6 K 849/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Demgegenüber ist eine vorläufige Beitragsfestsetzung nicht gerechtfertigt, wenn - so wie hier - ungewiss ist, ob die Maßstabsregelung in der zugrunde liegenden Beitragssatzung gültig ist, die Ungewissheit also die beitragsrechtliche Beurteilung des Sachverhalts betrifft (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2003 - 2 B 78/03 -, S. 2 des Entscheidungsumdrucks; Beschluss vom 2. August 2002 - 2 A 682/01.Z, - LKV 2003, 92 f.).
  • OVG Brandenburg, 22.06.2004 - 2 A 394/02

    Handwerkskammer, Mitgliedsbeitrag, Zusatzbeitrag, Aufgaben der Handwerkskammer,

    Die Bekanntmachung einer Änderung der Kammersatzung (Neufassung) im Amtlichen Anzeiger Brandenburg (Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg) ist keine Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg (Bestätigung der Rechtsprechung des 1. und des 3. Senats des erkennenden Gerichts, Beschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 3 D 81/00.NE - LKV 2003, 92 und vom 23. Oktober 2002 - 1 A 147/02.Z - LKV 2003, 521), reicht aber für die Bekanntmachung im amtlichen Organ der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde im Sinne von § 105 Abs. 4 HwO i. d. F. vor Änderung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und handwerksrechtlicher Vorschriften vom 25. März 1998 (BGBl. I S. 596) auch dann aus, wenn in der Kammersatzung neben der Satzungsveröffentlichung im Bekanntmachungsorgan der Handwerkskammer auf die Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg und nicht im Amtlichen Anzeiger abgestellt wird; der betreffende Satzungshinweis ist nämlich nur nachrichtlicher Natur und entbindet nicht von der Obliegenheit, den Bekanntmachungsanforderungen des § 105 Abs. 4 HwO auch außerhalb der Satzung (weiter) nachzugehen.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2020 - 3 K 1195/14

    Straßenausbaubeitrag

    Dieser Begriff ist straßenbautechnisch im Sinne einer technischen Verwirklichung des Bauprogramms zu verstehen und ist deshalb im Interesse der Rechtssicherheit an die Bauabnahme als Fixpunkt geknüpft (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 -, http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2002 - 2 A 682/01.Z -, zitiert nach http://beck-online.beck.de).
  • OVG Brandenburg, 29.09.2004 - 2 A 349/04

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit

    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO will den Zugang zu einer inhaltlichen Überprüfung des angefochtenen Urteils oder des Gerichtsbescheides in einem Berufungsverfahren in den Fällen eröffnen, in denen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich und wahrscheinlicher erscheint als deren Misserfolg (st. Rspr. des Senats, Beschlüsse des Senats vom 17. November 1999 - 2 A 112/98 - und vom 2. August 2002 - 2 A 682/01.Z -, LKV 2003, 92; vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838).
  • OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03

    grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden Straßenausbaubeiträge zu erheben;

    Die Beitragspflicht für Straßenausbaubeiträge entsteht gemäß § 8 Abs. 7 KAG grundsätzlich mit der endgültigen Herstellung der Anlage, d. h. mit der vollständigen technischen Verwirklichung des gemeindlichen Bauprogramms wie es durch die Abnahme der Straßenausbauarbeiten durch den Auftraggeber materiell markiert wird (vgl. Urteil des Senates vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, Mitt. StGB Bbg 2000, 213, Ls. 1; Beschluss des Senats vom 2. August 2002 - 2 A 682/02.Z -, LKV 2003, 92).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09

    Straßenbaubeitragsrecht; Erschließungsbeitragsrecht

    Er knüpft damit in der Regel an die durch die Bauabnahme markierte technische Verwirklichung des Bauprogramms an (Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2002 - 2 A 682/01.Z -, zitiert nach http://beck-online.beck.de; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2008 - 15 A 1809/05 -, Rn. 41, zitiert nach http://www.justiz.nrw.de).
  • VG Potsdam, 30.11.2012 - 12 K 1820/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2005 - 4 M 295/05

    Zuschüsse Dritter im Beitragsrecht

  • VG Frankfurt/Oder, 16.08.2021 - 3 K 1459/15
  • VG Potsdam, 03.03.2004 - 12 L 394/03
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