Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.02.2000

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   BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99   

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BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99 (https://dejure.org/2001,1407)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2001 - 2 A 7.99 (https://dejure.org/2001,1407)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 2 A 7.99 (https://dejure.org/2001,1407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BBesG § 12 Abs. 2
    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -, Billigkeitsentscheidung bei -; Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, maßgebliche Erkenntnislage für -; maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Rechtmäßigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge - Offensichtlichkeit des Mangels - Billigkeitsentscheidung - Maßgebliche Erkenntnislage - Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge - Weiteres Vorbringen des Empfängers nach Ergehen des Widerspruchsbescheids

  • Judicialis

    BBesG § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 12 Abs. 2
    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge; maßgebliche Erkenntnislage für Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 452
  • DVBl 2001, 1083 (Ls.)
  • DÖV 2001, 876
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
    Die Beklagte konnte den Rückforderungsanspruch durch Leistungsbescheid geltend machen, auch wenn dieser zu einem Zeitpunkt ergangen ist und einen Zeitraum betrifft, in dem der Kläger nicht mehr Beamter der Beklagten war (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 15 S. 10 m.w.N.; Beschluss vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 19 S. 21).

    Der Mangel des rechtlichen Grundes für die Zahlung von Bezügen ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG dann offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (stRspr; vgl. Urteil vom 21. September 1989, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

    Der Kläger ließ deshalb die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht, als er nicht zumindest durch Rückfrage bei seiner Ehefrau feststellte, ob ihm Bezüge weitergezahlt wurden (vgl. auch Urteile vom 26. Mai 1966 - BVerwG 8 C 389.63 - BVerwGE 24, 148 und vom 21. September 1989, a.a.O. S. 12 f.).

    Das Vorbringen des Klägers nach Erlass des angefochtenen Widerspruchsbescheides berührt die Rechtmäßigkeit der darin getroffenen ablehnenden Billigkeitsentscheidung nicht (vgl. auch Urteil vom 21. September 1989, a.a.O. S. 13 f.).

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
    Dass die Brutto- und nicht lediglich die Nettobezüge zurückzuzahlen sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 S. 13 und vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 11.99 - BVerwGE 109, 365 ).

    Eine darüber hinausgehende gerichtliche Aufklärungspflicht besteht nicht (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1998, a.a.O. S. 15).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
    Zweck dieser Ermessensentscheidung ist es, die besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles gegenüber der notwendigerweise generalisierenden gesetzlichen Rückforderungsbestimmung zur Geltung zu bringen, und zwar nach der Sachlage im Zeitpunkt der Rückabwicklung (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 19.92 - BVerwGE 95, 94 ; Beschluss vom 2. September 1998 - BVerwG 2 B 12.98 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 23 S. 9 m.w.N.).

    Die Beklagte durfte sich darauf beschränken, dem Kläger bei späterer Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse Ratenzahlungen anzubieten (vgl. auch Urteil vom 25. November 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
    Zweck dieser Ermessensentscheidung ist es, die besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles gegenüber der notwendigerweise generalisierenden gesetzlichen Rückforderungsbestimmung zur Geltung zu bringen, und zwar nach der Sachlage im Zeitpunkt der Rückabwicklung (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 19.92 - BVerwGE 95, 94 ; Beschluss vom 2. September 1998 - BVerwG 2 B 12.98 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 23 S. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98

    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückzahlung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (vgl. u.a. Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 27.98 - BVerwGE 109, 357 m.w.N. ).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
    Ein Verschulden der Behörde an der Überzahlung könnte allenfalls im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG von Bedeutung sein (vgl. u.a. Urteil vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 17 S. 19 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99

    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -,

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
    Dass die Brutto- und nicht lediglich die Nettobezüge zurückzuzahlen sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 S. 13 und vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 11.99 - BVerwGE 109, 365 ).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89

    Rechtsfolge der Rechtskraft einer sich auf einen nichtigen Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
    Die Beklagte konnte den Rückforderungsanspruch durch Leistungsbescheid geltend machen, auch wenn dieser zu einem Zeitpunkt ergangen ist und einen Zeitraum betrifft, in dem der Kläger nicht mehr Beamter der Beklagten war (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 15 S. 10 m.w.N.; Beschluss vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 19 S. 21).
  • BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
    Der Kläger ließ deshalb die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht, als er nicht zumindest durch Rückfrage bei seiner Ehefrau feststellte, ob ihm Bezüge weitergezahlt wurden (vgl. auch Urteile vom 26. Mai 1966 - BVerwG 8 C 389.63 - BVerwGE 24, 148 und vom 21. September 1989, a.a.O. S. 12 f.).
  • BVerwG, 02.09.1998 - 2 B 12.98
    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99
    Zweck dieser Ermessensentscheidung ist es, die besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles gegenüber der notwendigerweise generalisierenden gesetzlichen Rückforderungsbestimmung zur Geltung zu bringen, und zwar nach der Sachlage im Zeitpunkt der Rückabwicklung (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 19.92 - BVerwGE 95, 94 ; Beschluss vom 2. September 1998 - BVerwG 2 B 12.98 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 23 S. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 7.99 -.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2001 - BVerwG 2 A 7.99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    b) Mit Urteil vom 25. Januar 2001 (NVwZ-RR 2001, S. 452 ff.) wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Beschwerdeführers ab.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach

    Da die Billigkeitsentscheidung zu Gunsten des Schuldners den Rückzahlungsanspruch modifiziert, beurteilt sich deren Rechtmäßigkeit nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Urteil vom 8.10.1998 - BVerwG 2 C 21.97 -, juris Rn 22; Urteil vom 25.1.2001 - BVerwG 2 A 7.99 -, juris Rn 23; Urteil vom 28.2.2002 - BVerwG 2 C 2.01 -, juris Rn 21).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - BVerwG 2 C 27.98 -, juris Rn 28; Urteil vom 25.1.2001, a. a. O., Rn 22).

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Da die Billigkeitsentscheidung zu Gunsten des Schuldners den Rückzahlungsanspruch modifiziert, beurteilt sich deren Rechtmäßigkeit nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Urteil vom 8.10.1998, a. a. O., Rn. 22; Urteil vom 25.1.2001 - BVerwG 2 A 7.99 -, juris Rn. 23; Urteil vom 28.2.2002, a. a. O., Rn. 21).

    Maßgebend ist die Erkenntnislage der Behörde zu diesem Zeitpunkt, weshalb auch der gerichtlichen Überprüfung einer Billigkeitsentscheidung nur die Umstände zugrunde gelegt werden dürfen, die der Behörde aufgrund des Vorbringens des Schuldners oder nach Lage der Akten bekannt waren; eine darüber hinausgehende Aufklärungspflicht besteht nicht (BVerwG, Urteil vom 8.10.1998, a. a. O., Rn. 22; Urteil vom 25.1.2001, a. a. O., Rn. 23).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise erst für einen späteren Zeitpunkt verlangt oder dass die Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) gestattet wird (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999, a. a. O., Rn. 28; Urteil vom 25.1.2001, a. a. O., Rn. 22).

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   BVerwG, 14.02.2000 - 2 PKH 4.99, 2 A 7.99   

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BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 2 PKH 4.99, 2 A 7.99 (https://dejure.org/2000,28825)
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