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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1990 - 2 A 723/87   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1990 - 2 A 723/87 (https://dejure.org/1990,4486)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.03.1990 - 2 A 723/87 (https://dejure.org/1990,4486)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 (https://dejure.org/1990,4486)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung; Erneuerung; Verbesserung; Instandsetzung; Laufende Unterhaltung; Beitragsfähige Erneuerung; Schichten des Straßenoberbaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 267
  • DÖV 1991, 468
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1999 - 15 A 3305/96

    Beitragsfähigkeit von Erneuerungsmaßnahmen im Straßenbaubeitragsrecht)

    vgl. OVG NRW, Beschluß vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, NWVBl. 1991, 19.
  • VG Koblenz, 20.11.2006 - 4 K 221/06

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Beitragsfähigkeit von Kosten für das

    Von einer Erneuerung wird dann gesprochen, wenn die Baumaßnahme einen erheblichen Umfang erreicht und die Anlage einer grundlegenden Überarbeitung unterzieht (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.02.1991, - 12 B 12690/90.OVG; OVG Münster, Beschluss vom 29.03.1990, - 2 A 723/87 -, NVwZ-RR 1991, 267, 268), wobei die neue Anlage funktional und qualitativ mit der alten Anlage vergleichbar bleiben muss (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.1988, - 6 A 6/87 -).

    Jedenfalls muss die Erneuerung einer Fahrbahn einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfassen und sich auf den gesamten vertikalen Straßenaufbau bezieht (OVG Münster, Beschluss vom 29.03.1990, a.a.O.).

    Diese Maßnahmen zielen nicht darauf ab, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sondern einen neuen, anderen Zustand zu schaffen, der sich von dem ursprünglichen Zustand wesentlich unterscheidet (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.05.1995, - 6 A 12985/94 -, ESOVGRP; OVG Münster, Beschluss vom 29.03.1990, a.a.O.).

    Die dargestellten Kriterien könnten nämlich auf die Erschließungsanlage insgesamt, auf Teilanlagen oder auf Teile der Teilanlagen bezogen werden, denen nach herkömmlicher Betrachtungsweise eine gewisse Selbständigkeit zukommt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29.03.1990, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - 15 E 70/17

    Selbständiges Beweisverfahren; Sachverständigengutachten; Ausbauzustand

    Entsprechendes gilt für die weiteren von der Beschwerde thematisierten Rechtsfragen der Beitragsfähigkeit von Ausbaumaßnahmen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW in Abgrenzung zu einer bloßen - nicht beitragsfähigen - laufenden Unterhaltung und Instandsetzung (worauf insbesondere die Beweisfragen zu 1. bis 3. hinauswollen), vgl. zu dieser Unterscheidung etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 1. September 2006 - 15 A 2884/06 -, juris Rn. 5 ff., und vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, NWVBl. 1991, 19, 20; Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, 8. Aufl. 2013, Rn. 85 und 95, sowie zum Verhältnis des Straßenbaubeitragsrechts zum Erschließungsbeitragsrecht, für das das - den Gegenstand der Beweisfrage zu 3. bildende - Merkmal der erstmaligen endgültigen Herstellung maßgeblich ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11637/06

    Ausbaubeitragsrecht - Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer

    Erneuerung und Instandsetzung unterscheiden sich somit nicht grundlegend in ihrer Zielrichtung, sondern vor allem in ihrem Umfang (OVG NW, 2 A 723/87, NVwZ-RR 1991, 267).
  • VG Köln, 26.05.2015 - 17 L 2153/14

    Erneuerung; Fahrbahn; Köln; Straßenbaubeitrag; Vogelsanger Straße

    OVG NRW, Urteil vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, NWVBl. 1991, 19, 20; Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, 8. Aufl. 2013, Rdnr. 95 m.w.N.

    OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 15 B 384/14 -, und Urteil vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, wie vor.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, S. 11 des amtlichen Umdrucks (insoweit nicht abgedruckt in NWVBl. 1991, 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2016 - 15 B 1239/15

    Erhebung von Beiträgen für straßenbaurechtliche Maßnahmen (hier: Ausbau von

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Februar 1988 - 2 A 2764/85 -, OVGE 40, 15, 17 f., vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, OVGE 42, 77, 81, und vom 1. September 2006 - 15 A 2884/06 -, juris, Rn. 7; Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen, 8. Aufl. 2013, Rn. 94 ff., 98.
  • VG Düsseldorf, 17.06.2008 - 17 K 3573/07
    Der Einbau einer zweischichtigen bituminösen Fahrbahndecke bei gleichzeitiger Verstärkung ihrer Gesamtdicke auf mehr als das Doppelte führt zu einer erheblich größeren Belastbarkeit und wesentlich geringeren Reparaturanfälligkeit der neuen Fahrbahndecke bei gleichzeitig größerer Ebenflächigkeit, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, NWVBl.

    Die Arbeiten haben sich damit nicht lediglich auf die oberste, starker Abnutzung unterliegende unselbständige Verschleißschicht der Fahrbahn bezogen, vgl. zur Unselbständigkeit der Verschleißschicht: OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 15 A 1185/00-, a.a.O.; Urteil vom 3. März 2000 - 15 A 612/00, a.a.O.; Urteil vom 29. März 1990 - 2 A 723/87-, NWVBl.

  • VG Düsseldorf, 17.06.2008 - 17 K 2450/07

    Vorausleistungsbescheide für den Ausbau der "Semmelweisstraße" in Mülheim an der

    Der Einbau einer zweischichtigen bituminösen Fahrbahndecke bei gleichzeitiger Verstärkung ihrer Gesamtdicke auf mehr als das Doppelte führt zu einer erheblich größeren Belastbarkeit und wesentlich geringeren Reparaturanfälligkeit der neuen Fahrbahndecke bei gleichzeitig größerer Ebenflächigkeit, vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, NWVBl.

    Die Arbeiten haben sich damit nicht lediglich auf die oberste, starker Abnutzung unterliegende unselbständige Verschleißschicht der Fahrbahn bezogen, vgl. zur Unselbständigkeit der Verschleißschicht: OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 15 A 1185/00 -, a.a.O.; Urteil vom 3. März 2000 - 15 A 612/00 -, a.a.O.; Urteil vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, NWVBl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - 15 A 2884/06

    Kommunalabgabenrechtliche Ausgestaltung der Beitragsfähigkeit der Baumaßnahme

    - 2 A 723/87 -, OVGE 42, 77 (81); Beschluss vom.
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Eine Verbesserung stellt hingegen nicht den ursprünglichen Zustand der (Teil-)Anlage wieder her, sondern schafft demgegenüber einen verkehrstechnisch vorteilhafteren Zustand; ihr Tatbestand ist gegeben, wenn die Ausstattung der (Teil-)Anlage entsprechend ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung, der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche oder der Art der Befestigung vorteilhaft verändert wird (vgl. OVG NW, Beschluß vom 29. März 1990 - 2 A 723/87 -, NWVBl. 1991, S. 19, 20; Dietzel/Hinsen/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NW, 4. Aufl. 1999, RNr. 39 ff.).
  • VG Minden, 20.06.2006 - 5 K 2378/05

    Heranziehung eines Bürgers zu einem Straßenbaubeitrag

  • VG Düsseldorf, 05.10.2004 - 17 K 5102/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2021 - 2 A 1471/88

    Streit um die Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag; Voraussetzungen für die

  • VG Köln, 26.04.2016 - 17 K 5739/14

    Heranziehung des Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen

  • VG Düsseldorf, 14.12.1999 - 17 K 10509/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheids gegenüber einem

  • VG Arnsberg, 28.08.1997 - 7 K 2547/96

    Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag für laufende Unterhaltung bzw.

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