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   VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17   

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VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17 (https://dejure.org/2019,7092)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 07.02.2019 - 2 A 80/17 (https://dejure.org/2019,7092)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 2 A 80/17 (https://dejure.org/2019,7092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs 1 BauGB; § 30 Abs 3 BauGB; § 173 Abs 3 BBauG
    Aufbauplan; Baunutzungsplan; Verordnung über die Baugestaltung vom 10. November 1936; Verordnung über die Regelung der Bebauung vom 15. Februar 1936

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 6 K 6014/96

    Normenkontrolle gegen Baunutzungsplan; Baunutzungsplan; Baupolizeiverordnung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17
    Damit sei ein Baunutzungsplan kein vorbereitender Plan i. S. d. § 173 Abs. 2 BBauG, sondern enthalte verbindliche Regelungen, die gemäß § 173 Abs. 3 BBauG kraft Gesetzes übergeleitet worden seien (grundlegend: Nds. OVG Urt. v. 26.2.1962 - I OVG A 54/61 -, OVGE 18, 321 - Nds. OVG, Urt. v. 18.12.1984 - 6 OVG A 115/83 -, OVGE 38, 376; Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 9, 28; vgl. auch Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG, Stand: August 1986, § 173 Rn. 65 unter Verweis auf den Erlass vom 8.1.1965 /Nds. MBl. S. 77).

    Das veranlasste z. B. die Stadt Hannover, ihren schon nach § 7 A Bauordnung - einer Rechtsverordnung - erlassenen Baunutzungsplan zu einem wesentlichen Bestandteil ihrer Ortssatzung zu erklären (siehe dazu den Tatbestand in Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 5).

    Ein solcherart enge Verbindung verneinte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in den Fällen, in denen Baunutzungspläne als wesentlicher Bestandteil einer Rechtsverordnung angesehen werden konnten, etwa weil die geltende Bauordnung auf den Baunutzungsplan Bezug nehme (vgl. die Darstellung im Tatbestand des Urteils des Nds. OVG v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 5).

    Dies folgt aus der Vorschrift des § 23 Abs. 3 des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes a. F. (Nds. SOG a. F.), die dann, wenn der Baunutzungsplan Teil einer Rechtsverordnung gewesen und deshalb nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 übergeleitet worden wäre, Anwendung finden würde (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 28).

    Denn die Überleitung bezweckte die Aufrechterhaltung der bestehenden Vorschriften, nicht aber einen Inhaltswandel, wie er in der Vornahme einer "Entfristung" gelegen hätte (BVerwG, Urt. v. 12.1.1968 - 4 C 175.65 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17
    Nach den vom Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 8. Oktober 2015 (- 4 B 28.15 -) zusammengefassten Maßstäben sei das Vorhaben dem Innenbereich zuzuordnen.

    Fehlt es hieran, so liegt - deshalb - Außenbereich vor (BVerwG, Beschl. v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 -, juris Rn. 5-6 m. w. Nachw. zur Rechtsprechung des BVerwG).

    Zwar können es, wie bereits ausgeführt, örtliche Besonderheiten rechtfertigen, dem Innenbereich noch bis zu einem Geländehindernis, einer Erhebung oder einem Einschritt (Damm, Böschung, Fluss, Waldrand o. Ä.) ein oder mehrere Grundstücke zuzuordnen, die unbebaut sind oder trotz des Vorhandenseins von Baulichkeiten nicht zur Prägung der Siedlungsstruktur beitragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17
    Zwar können unbebaute Grundstücke dem Bebauungszusammenhang angehören, wenn sie eine Baulücke im engeren Sinne des Wortes darstellen, das heißt ein zwar unbebautes, aber bebauungsfähiges Grundstück, das trotz der fehlenden Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit der umgebenden Bebauung nicht stört (BVerwG, Urt. v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, juris Rn. 13; Hamb. OVG, Urt. v. 3.12.2018 - 2 Bf 161/15 -, juris Rn. 31).

    Dies ist letztlich eine Frage des Einzelfalls (BVerwG, Beschl. v. 5.4.2017 - 4 B 46.16 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urt. v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, juris Rn. 21).

    Welche Fortentwicklung angemessen ist, ist mit Blick auf das im Begriff des "Ortsteils" anklingende Ziel einer "organischen Siedlungsstruktur" zu bestimmen, und zwar für jedes einzelne der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten rahmenbildenden Kriterien (BVerwG, Urt. v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, juris Rn. 21).

  • OVG Hamburg, 03.12.2018 - 2 Bf 161/15

    Zulässigkeit von Wohnbebauung im Außenbereich; Abgrenzung zum Innenbereich;

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17
    Zwar können unbebaute Grundstücke dem Bebauungszusammenhang angehören, wenn sie eine Baulücke im engeren Sinne des Wortes darstellen, das heißt ein zwar unbebautes, aber bebauungsfähiges Grundstück, das trotz der fehlenden Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit der umgebenden Bebauung nicht stört (BVerwG, Urt. v. 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, juris Rn. 13; Hamb. OVG, Urt. v. 3.12.2018 - 2 Bf 161/15 -, juris Rn. 31).

    Erforderlich ist vielmehr, dass das Grundstück selbst einen Bestandteil des Zusammenhangs bildet, selbst also an dem Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt (Hamb. OVG, Urt. v. 3.12.2018 - 2 Bf 161/15 -, juris Rn. 30 f.).

    Allein der Umstand, dass das Grundstück bebaut ist und Bebauung in der Nachbarschaft vorhanden ist, führt aber nicht dazu, dass die auf dem Grundstück tatsächlich vorhandene Bebauung am benachbarten Bebauungszusammenhang ihrerseits teilnimmt; vielmehr muss die rein tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sein, d. h. den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermitteln (vgl. Hamb. OVG, Urt. v. 3.12.2018 - 2 Bf 161/15 -, juris Rn. 30 f.), woran es hier fehlt.

  • BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17

    Abgrenzung von Einfügen; Abgrenzungskriterien; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17
    Den Bebauungszusammenhang selbst herstellen oder zu seiner Entwicklung beitragen können nur Bauwerke, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (BVerwG, Beschl. v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 -, juris Rn. 6).

    Dabei sind die Merkmale der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit zwar nicht im Sinne eines harmonischen Ganzen, eines sich als einheitlich darstellenden Gesamtbildes der Bebauung zu verstehen (BVerwG, Beschl. v. 16.7.2018 - 4 B 51.17 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17
    Diese Darstellung würde durch das Vorhaben des Klägers beeinträchtigt, obwohl der Flächennutzungsplan mit dieser Darstellung keine qualifizierte Standortzuweisung vornimmt, sondern dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie zukommende Funktion zuweist, der Land- und Forstwirtschaft - und dadurch zugleich auch der allgemeinen Erholung - zu dienen (BVerwG, Urt. v. 18.8.2005 - 4 C 13.04 -, juris Rn. 45).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17
    Gegenüber einem nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich setzt sich die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" im Flächennutzungsplan deshalb in der Regel durch, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nach denen diese Darstellung für das Vorhabengrundstück keine Aussagekraft haben kann (BVerwG, Beschl. v. 17.2.1984 - 4 C 56.79 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59/08 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 28.86

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Freihalteinteresse - Starker

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17
    Zwar könnte sich ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Vorhaben gegen eine derartige Darstellung im Flächennutzungsplan durchsetzen, weil der Gesetzgeber das privilegierte Vorhaben durch § 35 Abs. 1 BauGB ebenfalls planähnlich dem Außenbereich zugewiesen hat und insoweit nur die Frage des konkreten Standorts im Außenbereich nicht entschieden ist; ein Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans besteht bei privilegierten Vorhaben darum grundsätzlich nur, wenn der Flächennutzungsplan anderslautende konkret standortbezogene Aussagen trifft (z. B. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989 - 4 C 28.86 -, juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08

    Rechtmäßige Genehmigung einer Biogasanlage im Außenbereich bei Ersetzung des

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17
    Gegenüber einem nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich setzt sich die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" im Flächennutzungsplan deshalb in der Regel durch, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nach denen diese Darstellung für das Vorhabengrundstück keine Aussagekraft haben kann (BVerwG, Beschl. v. 17.2.1984 - 4 C 56.79 -, juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59/08 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 175.65

    Überleitung befristeter baurechtlicher Vorschriften

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.02.2019 - 2 A 80/17
    Denn die Überleitung bezweckte die Aufrechterhaltung der bestehenden Vorschriften, nicht aber einen Inhaltswandel, wie er in der Vornahme einer "Entfristung" gelegen hätte (BVerwG, Urt. v. 12.1.1968 - 4 C 175.65 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 14.11.1997 - 6 K 6014/96 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16

    Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines

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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 29.03.2017 - 2 A 80/17 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,102753
VG Magdeburg, 29.03.2017 - 2 A 80/17 MD (https://dejure.org/2017,102753)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29.03.2017 - 2 A 80/17 MD (https://dejure.org/2017,102753)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29. März 2017 - 2 A 80/17 MD (https://dejure.org/2017,102753)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2017 - 2 A 80/17
    Eine Verletzung von Art. 3 EMRK ist nur dann zu befürchten, wenn der Antragsteller im Falle seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr liefe, einer dem Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung, d.h. einem Fall äußerst extremer Gewalt ausgesetzt zu werden (vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, U. v. 28.06.2011 - 8319/07 - , zitiert nach juris).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2017 - 2 A 80/17
    Zwar kann auch die von einzelnen Personen für den Kläger ausgehende Gefahr für sein Leben z.B. bei Fällen von Blutrache ausreichen, die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG zu bejahen, jedoch muss die Gefahr landesweit bestehen (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - ; V G H Mannheim, U. v. 13.02.1996 - A 13 S 3702/94 - , beide Entscheidungen zitiert nach juris).
  • BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08

    Schutz vor Verfolgung eines Yeziden aus einem früheren Yezidendorf unter

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2017 - 2 A 80/17
    Von einer diesbezüglichen Gefahr ist nur auszugehen, wenn eine einzelfallbe­ zogene, individuell bestimmte und erhebliche Gefährdungslage mit einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit gegeben ist (vgl. BVerwG, B. v. 17.04.2008 - 10 B 28/08 - , zitiert nach juris; Stiegeler in Hofmann, Kommentar zum Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 60 AufenthG Rn 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1996 - A 13 S 3702/94

    (Verpflichtungsklage auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2017 - 2 A 80/17
    Zwar kann auch die von einzelnen Personen für den Kläger ausgehende Gefahr für sein Leben z.B. bei Fällen von Blutrache ausreichen, die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG zu bejahen, jedoch muss die Gefahr landesweit bestehen (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - ; V G H Mannheim, U. v. 13.02.1996 - A 13 S 3702/94 - , beide Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 06.06.2017 - 2 B 79/17

    Numerus-Clausus-Recht, Deputatsverminderung, Rektoratsentscheidung

    Auszug aus VG Magdeburg, 29.03.2017 - 2 A 80/17
    A m 03.01.2017 hat der Kläger beim Verwaltungsgericht Klage erhoben und einen A n ­ trag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt (Az.: 2 B 79/17), den das Gericht mit Be­ schluss vom 10.01.2017 abgelehnt hat.
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 18.01.2018 - 2 A 80/17   

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https://dejure.org/2018,15292
VG Osnabrück, 18.01.2018 - 2 A 80/17 (https://dejure.org/2018,15292)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 18.01.2018 - 2 A 80/17 (https://dejure.org/2018,15292)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 2 A 80/17 (https://dejure.org/2018,15292)
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