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   OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04   

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OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04 (https://dejure.org/2005,22758)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06.07.2005 - 2 A 85/04 (https://dejure.org/2005,22758)
OVG Bremen, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 2 A 85/04 (https://dejure.org/2005,22758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine bessere Regelbeurteilung ; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 11.11.1999 - 2 A 6.98 - Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 7 S. 9 und vom 02.03.2000 - 2 C 7.99 - Buchholz 237.8 § 18 RhPLBG Nr. 1 S. 2 m.w.N.; BVerwG, U. v. 19.12.2002, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist maßgebend allein, welches Beurteilungssystem zum Beurteilungsstichtag gegolten hat (vgl. BVerwG, U. v. 02.03.2000 - 2 C 7/99 - = NVwZ-RR 2000, 621; BVerwGE 86, 240).

    Seine Rechts- und Pflichtenstellung ergibt sich nicht aus den Vorschriften über die dienstliche Beurteilung, sondern aus dem materiellen Beamtenrecht (vgl. BVerwG, U. v. 02.03.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. z. B. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 11.11.1999 - 2 A 6.98 - Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 7 S. 9 und vom 02.03.2000 - 2 C 7.99 - Buchholz 237.8 § 18 RhPLBG Nr. 1 S. 2 m.w.N.; BVerwG, U. v. 19.12.2002, a.a.O.).

    Selbst wenn eine geringfügige Verschlechterung der Beurteilung des Klägers vorläge, hätte es keines vorherigen Hinweises auf eine absehbare Verschlechterung oder einer Begründung durch Anführen von konkreten Umständen in der dienstlichen Beurteilung bedurft (vgl. BVerwG, U. v. 11.11.1999 - 2 A 6/98 -= ZBR 2000, 269).

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04
    Der einzelne Beamte kann (nur) verlangen, dass von einer ständigen Verwaltungspraxis nicht zu seinem Nachteil abgewichen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.04.1997 - 2 C 38.95 - und vom 02.02.1995 - 2 C 19.94 - m.w.N.; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Auflage, Teil B Rdnr. 151 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04
    Der einzelne Beamte kann (nur) verlangen, dass von einer ständigen Verwaltungspraxis nicht zu seinem Nachteil abgewichen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.04.1997 - 2 C 38.95 - und vom 02.02.1995 - 2 C 19.94 - m.w.N.; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Auflage, Teil B Rdnr. 151 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04
    Dieser kann sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise - z. B. durch Studium der schriftlichen Arbeiten des Beurteilten oder schriftliche oder mündliche Auskünfte des Vorgesetzten - verschaffen (vgl. BVerwGE 62, 135, 139).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04
    Sie ist nicht - wie die Gerichte - auf eine Rechtskontrolle beschränkt (vgl. BVerwGE 108, 274 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04
    Es handelt sich vielmehr um Erkenntnisse, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben und die deswegen gegenüber Hilfskriterien vorrangig heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, U. v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 - = DVBl. 2003, 1545).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 181.88

    Soldat - Unterlassung des Beurteilungsgesprächs - Beurteilungssystem -

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist maßgebend allein, welches Beurteilungssystem zum Beurteilungsstichtag gegolten hat (vgl. BVerwG, U. v. 02.03.2000 - 2 C 7/99 - = NVwZ-RR 2000, 621; BVerwGE 86, 240).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2001 - 6 A 3374/00
    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04
    Das von der Beklagten angeführte Urteil des OVG Münster vom 29.08.2001 (Az. 6 A 3374/00 = IÖD 2001, 254) steht dieser Sichtweise nicht entgegen.
  • BVerwG, 07.06.2000 - 1 D 4.99

    Fernmeldebeamter im Ruhestand; Beurlaubung als aktiver Beamter zur Begründung

    Auszug aus OVG Bremen, 06.07.2005 - 2 A 85/04
    In der Zeit, in der die Regelbeurteilung zum Stichtag 01.06.2000 zu erstellen war (2 Monate nach dem Beurteilungsstichtag, vgl. Ziff. 5.1.7 des Leitfadens) war Frau B. beurlaubt bzw. erkrankt und damit nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen von ihrer Dienstpflicht, zu der auch die Mitwirkung an dienstlichen Beurteilungen gehört, entbunden (zur Beurlaubung vgl. BVerwGE 111, 231).
  • OVG Sachsen, 02.12.2013 - 2 A 380/13

    Bundespolizei, Satzung, Neuorganisation, Dienstvereinbarung, Dienstposten

    Über Art. 3 GG erlangt die Dienstvereinbarung für konkrete Personalmaßnahmen Bedeutung; der einzelne Beamte hat einen Anspruch auf ihre gleichmäßige Anwendung (vgl. für die Dienstvereinbarung als Akt der dienststelleninternen Rechtsetzung: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18. April 2012 - OVG 4 B 40/10 -, juris Rn. 42; Beschl. v. 6. November 2008, ZBR 2009, 101; OVG NRW, Beschl. v. 12. Dezember 2006 - 1 B 1537/06 -, juris; OVG Bremen, Urt. v. 6. Juli 2005, NordÖR 2005, 386).
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