Rechtsprechung
OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 86/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Richtlinienkonforme Auslegung von Qualifikationsanforderungen; Zulassung zum prüfungsfreien Aufstieg; Verleihung eines Amtes der nächsthöheren Laufbahn ; Mittlerer und gehobener Dienst; Ununterbrochene Wahrnehmung; Aufgaben der höheren Laufbahn
- Judicialis
BremLVO § 17 Abs. 5; ; Richtlinie 76/207/EWG; ; Richtlinie 97/80/EG; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; BremLGG § 4 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 11.09.2001 - 6 K 1601/00
- OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 86/02
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 86/02
Sind die Ziele der Richtlinien im nationalen Recht nicht berücksichtigt, obliegt es im Streitfall im Hinblick auf Art. 10 EGV den nationalen Gerichten, die streitentscheidende Norm richtlinienkonform, d.h. im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen, um das Ziel der Richtlinie zu erreichen (vgl. EuGHE 1984, 1891 [1908 f.], Rechtssache 14/83 "Colson und Kamann"; Bleckmann, Europarecht (6.), Rnd. - BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 75.81
Aufstieg der Beamten der Steuerverwaltung der Länder - Verletzung des …
Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 86/02
Etwas anderes folgt auch nicht daraus, daß das Merkmal der dreijährigen ununterbrochenen Aufgabenwahrnehmung aus einer früheren entsprechenden Regelung in § 6 Abs. 4 des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes (Fassung v. 14.09.1976 (BGBl. I S.2793) -StBAG - ) übernommen worden ist und mit jener Regelung bezweckt wurde, hochqualifizierte Beamte des einfachen und mittleren Dienstes, die aus zwingenden Gründen nicht in der Lage gewesen seien, die Laufbahnprüfung als Aufstiegsprüfung abzulegen, trotzdem die Möglichkeit zum Aufstieg zu geben, weil sie in fortgeschrittenem Alter nicht mehr den zusätzlichen vielfältigen Belastungen eines Studiums und einer Laufbahnprüfung ausreichend gewachsen sind (BVerwG, U.v. 15.03.1984 - 2 C 75/81 -,ZBR 1984, 302 f; Buchholz 230 § 12 BRRG Nr. 1). - BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99
Zur Vorlagepflicht an den EuGH
Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 86/02
Diese Grundrechtsverbürgungen sind vom Europäischen Gerichtshof aus den mitgliedstaatlichen Verfassungen und der Europäischen Menschenrechtskonvention entwickelt worden, haben in dem in Art. 3 Abs. 3 GG verankerten Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts eine Entsprechung und entfalten als allgemeine Rechtsgrundsätze Geltung als primäres Gemeinschaftsrecht (BVerfG, B.v. 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99, NJW 2001, 1267 = DVBl 2001, 720 f = DÖV 2001, 379 f).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 6 A 2415/08
Zulassung der nach der LVOPol "prüfungsfreien" Polizeibeamten zur …
vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 5. Mai 2003 - Vf.5-VII-02 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 18. September 2002 - 2 A 86/02 -, juris; zur (verfassungswidrigen) Mindestdienstzeit von 22 Jahren für die Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 BBesO: OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 6 B 430/10 -, DÖD 2011, 58. - OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
VA-Qualität der Festsetzung von Dienstalter und Einweisungsdatum in …
Das betrifft jeweils die tatsächliche Wahrnehmung von Dienstaufgaben während bestimmter Zeiten als Qualifikationsanforderung und damit letztlich die Verwirklichung des Leistungsprinzips so ausdrücklich Juncker, a.a.O., § 9 SLVO Rdnr. 6, § 29 SLVO Rdnr. 2 und § 36 SLVO Rdnr. 1; vgl. ferner OVG Bremen, Urteil vom 18.8.2002 - 2 A 86/02 -, DÖD 2003, 162 (164). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 10 A 10330/06
Praxisaufstieg für teilzeitbeschäftigte Beamte
Des Weiteren bedarf es nachfolgend auch keines näheren Eingehens auf die ebenfalls für die Auslegung des § 33 b BLV grundsätzlich bedeutsamen (vgl. z.B. OVG Bremen, Urteil vom 18. September 2002, DÖD 2003, S. 162 ff., m.w.N.) Bestimmungen des Art. 3 der Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlungsrichtlinie) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 97/80/EG (Beweislastrichtlinie), nach denen den beruflichen Aufstieg regelnde, dem Anschein nach neutrale, tatsächlich jedoch einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen eines Geschlechts benachteiligende Vorschriften regelmäßig unzulässig sind. - OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 10 A 10330/06
Beamtenrecht
Des Weiteren bedarf es nachfolgend auch keines näheren Eingehens auf die ebenfalls für die Auslegung des § 33 b BLV grundsätzlich bedeutsamen (vgl. z.B. OVG Bremen, Urteil vom 18. September 2002, DÖD 2003, S. 162 ff., m.w.N.) Bestimmungen des Art. 3 der Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlungsrichtlinie) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 97/80/EG (Beweislastrichtlinie), nach denen den beruflichen Aufstieg regelnde, dem Anschein nach neutrale, tatsächlich jedoch einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen eines Geschlechts benachteiligende Vorschriften regelmäßig unzulässig sind. - VG Gelsenkirchen, 23.07.2008 - 1 K 260/07
Polizei, Beamte, I. Säule, Laufbahn, Aufstieg, prüfungsfrei, Überleitung, …
Summer, Aufstieg in eine Laufbahn des höheren Dienstes ohne Prüfungsgespräch, ZBR 2003, 359; vgl. auch zu den Möglichkeiten eines prüfungsfreien Aufstiegs nach einer gewissen "Bewährungszeit" OVG Bremen, Urteil vom 18. September 2002 - 2 A 86/02 -, DÖD 2003, 162.