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   BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99   

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BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99 (https://dejure.org/2000,11625)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2000 - 2 ABR 19/99 (https://dejure.org/2000,11625)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 (https://dejure.org/2000,11625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Personalvertretung - Informationsrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterrichtung über Sozialdaten; Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes auf die bei den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer; Beschlussverfahren über die betriebsvertretungsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Soweit es jedoch um die grundsätzliche Klärung eines streitigen Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten geht, ist das Feststellungsverfahren das geeignete Verfahren, wenn es zu einer umfassenden Bereinigung des Streits führen kann (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 = EzA ZPO § 256 Nr. 51).

    Der Arbeitgeber schuldet insoweit jedoch nur diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmungsrechte in Betracht kommen (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56 = EzA ZPO § 256 Nr. 51).

    Da die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG unabhängig von der Frage, für welche Einheit eine Betriebsvertretung gewählt worden ist, regelmäßig dienststellenbezogen zu erfolgen hat, können sich aus der Verkennung des Dienststellenbegriffs bei der Wahl der Betriebsvertretung allenfalls Rechte auf ergänzende Auskünfte bei einzelnen betriebsbedingten Kündigungen oder ggf. auf eine Gesamtübersicht über die in der Gesamteinheit beschäftigten Arbeitnehmer zu einem bestimmten Stichtag (vgl. BAG 15. Dezember 1998 aaO) ergeben.

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Davon ist der Senat bereits in seinem die US-Stationierungsstreitkräfte betreffenden Urteil vom 15. Dezember 1994 (- 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66) ausgegangen.

    Zu denken wäre hier etwa an den Ausgangsfall des Senatsurteils vom 15. Dezember 1994 (aaO).

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Die internationale Zuständigkeit ist von Amts wegen in jedem Verfahrensstadium zu prüfen und richtet sich nach der örtlichen Zuständigkeit (BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/78 - BAGE 35, 370; 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81).

    Eine vom Aufnahmestaat eingestellte Zivilperson hat nach der Rechtsprechung nur dann den Status einer örtlichen Arbeitskraft iSv. Art. IX Abs. 4 NTS, wenn sie nach dem Willen des Entsendestaates tatsächlich als solche beschäftigt wird; dies ist nicht der Fall, wenn der zwischen der Truppe und der Zivilperson abgeschlossene Dienstvertrag vorsieht, daß auf das Dienstverhältnis nicht deutsches Arbeitsrecht angewendet werden soll (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81).

  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Als ersten Verfahrensabschnitt hat der Arbeitgeber eine aus seiner Erörterungspflicht nach § 72 Abs. 1 BPersVG abgeleitete Anhörung der Betriebsvertretung durchzuführen (BAG 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 42 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 64; BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 387/92 - AP ZA-NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 15).

    Nach § 72 Abs. 1 BPersVG mitzuteilen sind ebenso wie nach § 102 Abs. 1 BetrVG die Umstände, die der Arbeitgeber nach seiner subjektiven Sicht als für die Kündigung maßgeblich erachtet, nicht aber die bei objektiver Prüfung der Rechtslage relevanten (BAG 29. Januar 1986, aaO).

  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Der Streitgegenstand im Beschlußverfahren wird durch den Antrag bestimmt (BAG 26. Juni 1973 - 1 ABR 24/72 - BAGE 25, 242; 16. Juli 1996 - 3 ABR 13/95 - BAGE 83, 288).

    Vielmehr ist jeder Streitgegenstand unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (BAG 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - BAGE 51, 217; 16. Juli 1996 aaO).

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Im Bereich des öffentlichen Dienstes entspricht dem für die private Wirtschaft entwickelten Betriebsbegriffs der Begriff der Dienststelle (BAG 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157; BAG 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 19).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Dies ist ausgeschlossen, wenn es sich um im voraus nicht klar zu bezeichnende situationsgebundene Sachverhalte handelt (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379; 19. Juli 1995 aaO).
  • BVerwG, 19.04.1978 - 6 P 22.78

    Personalratsfähigkeit militärischer Dienststellen - Personalräte für

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Wird die Mehrzahl der Angelegenheiten, die gem. § 75 oder § 76 BPersVG der vollen oder eingeschränkten Mitbestimmung unterliegen, vom Dienststellenleiter wahrgenommen, ist von einer selbständigen Regelungskompetenz in personalvertretungsrechtlich relevanten Angelegenheiten und damit von einer Dienststelle iSv. § 6 BPersVG auszugehen (BVerwG 19. April 1978 - 6 P 22.78 - PersV 1979, 191; BVerwG 3. Juli 1991 - 6 P 18.89 - PersR 1991, 413).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1998 - 22 (11) Sa 178/97

    Sozialauswahl bei Kündigungen

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    Die Sozialauswahl ist im öffentlichen Dienst daher in der Regel dienststellenbezogen (LAG Baden-Württemberg, 30. September 1998 - 22 (11) Sa 178/97 - NZA-RR 1999, 301; KR-Etzel aaO § 1 KSchG Rn. 626).
  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99
    b) Die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG ist grundsätzlich betriebsbezogen (BAG 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 23 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 31; 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP, aaO, Nr. 36 = EzA aaO Nr. 36).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 694/98

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen -

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98

    Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung

  • BVerwG, 02.03.1993 - 6 P 34.91

    Dienstliche Maßnahme - Personalrat der Stammdienststelle - Fachliche

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 18.89

    Personalratsfähigkeit einer Dienststelle - Bildung von Personalräten - Ausübung

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1019/94

    Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf

  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92

    Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen

  • LAG Köln, 03.02.1999 - 7 TaBV 43/98

    Mitwirkungsrechte einer Hauptbetriebsvertretung bei einer beabsichtigten

  • BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 24/72

    Zutrittsrecht der Gewerkschaften

  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

  • LAG Düsseldorf, 05.01.1976 - 9 Sa 1604/75
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    bb) In die Sozialauswahl sind nur die Arbeitnehmer einzubeziehen, die derselben Dienststelle angehören (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89) .

    (1) Das Kündigungsschutzgesetz ist grundsätzlich auf den Betrieb bezogen, die Sozialauswahl daher auf den Beschäftigungsbetrieb beschränkt (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - zu II 2 der Gründe, BAGE 115, 82; 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89) .

    Dem "Betrieb" im Bereich der privaten Wirtschaft entspricht in der Regel die "Dienststelle" im Bereich des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - zu B II 6 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 141; 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - aaO; Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 709 und § 23 Rn. 12) .

    (2) Maßgeblich im Rahmen von § 1 KSchG ist grundsätzlich der personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89; 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 287; 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157) .

    Der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau lässt sich auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich nicht ohne Weiteres übertragen (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe, ZTR 2001, 89) .

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Dafür spricht auch, dass sich der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau nicht ohne Weiteres auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich bei den alliierten Streitkräften übertragen lässt (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe) .
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    bb) In die Sozialauswahl sind nur die Arbeitnehmer einzubeziehen, die derselben Dienststelle angehören (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89) .

    (1) Das Kündigungsschutzgesetz ist grundsätzlich auf den Betrieb bezogen, die Sozialauswahl daher auf den Beschäftigungsbetrieb beschränkt (BAG 2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - zu II 2 der Gründe, BAGE 115, 82; 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89) .

    Dem "Betrieb" im Bereich der privaten Wirtschaft entspricht in der Regel die "Dienststelle" im Bereich des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - zu B II 6 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 59 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 141; 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - aaO; Linck in v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 709 und § 23 Rn. 12) .

    (2) Maßgeblich im Rahmen von § 1 KSchG ist grundsätzlich der personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 b der Gründe, ZTR 2001, 89; 23. April 1998 - 2 AZR 489/97 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 88, 287; 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - BAGE 3, 155, 157) .

    Der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau lässt sich auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich nicht ohne Weiteres übertragen (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe, ZTR 2001, 89) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Vorschlagsrechte in personellen Angelegenheiten können jedoch für die Annahme einer eigenständigen Dienststelle - auch - im Sinne von § 1 Abs. 3 KSchG ausreichen (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe; Roesgen Die betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst S. 52) .
  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 135/16

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle

    Der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau lässt sich auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich nicht ohne weiteres übertragen (BAG v. 25.10.2012, Rn 51, aaO; vgl. auch BAG v. 20.01.2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe, ZTR 2001, 89).

    Dies hat im Bereich der Sicherheit im militärischen Bereich auch seinen guten Grund (vgl. auch insoweit: BAG v. 25.10.2012, AP Nr. 197 zu § 1 KSchG betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 20.01.2000 - 2 ABR 19/99, ZTR 2001, 89).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2012 - 5 Sa 188/11

    Wirksamkeit einer Kündigung - Personalratsbeteiligung -

    Dienststellen im Sinne von § 8 LPersVG sind organisatorische Einheiten (Beschäftigungsstellen), die mit einem selbstständigen Aufgabenbereich und mit organisatorischer Selbstständigkeit ausgestattet sind (vgl. zu der entsprechenden Regelung im Bundesrecht nur BVerwG 2. März 1993 - 6 P 34.91 - PersR 1993, 266 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 85; BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - ZTR 2001, 89; Koch in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 264 RN 2).

    Dienststellen im Sinne von § 8 LPersVG sind organisatorische Einheiten (Beschäftigungsstellen), die mit einem selbstständigen Aufgabenbereich und mit organisatorischer Selbstständigkeit ausgestattet sind (vgl. zu der entsprechenden Regelung im Bundesrecht nur BVerwG 2. März 1993 - 6 P 34.91 - PersR 1993, 266 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 85; BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 19/99 - ZTR 2001, 89; Koch in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 264 RN 2).

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 6 Sa 206/16

    Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; Auflösung einer Dienststelle

    Der von § 6 BPersVG vorausgesetzte Dienststellenaufbau lässt sich auf die Entscheidungsbefugnisse im militärischen Bereich nicht ohne weiteres übertragen (BAG v. 25.10.2012, Rn 51, aaO; vgl. auch BAG v. 20.01.2000 - 2 ABR 19/99 - zu B II 5 c aa der Gründe, ZTR 2001, 89).
  • LAG Nürnberg, 07.03.2014 - 6 Sa 477/13

    Sozialauswahl - Öffentlicher Dienst

    In die Sozialauswahl einzubeziehen sind nur diejenigen Arbeitnehmer, die derselben Dienststelle angehören (BAG vom 20.01.2000, 2 ABR 19/99, zitiert nach juris, Rn. 30 ff.).
  • LAG Hamm, 28.08.2001 - 13 TaBV 145/00

    Verpflichtung einer Dienststelle auf nachträgliche Einleitung des

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  • LAG Düsseldorf, 16.01.2012 - 14 TaBV 83/11

    Kein Übergangsmandat bei Privatisierung von Aufgaben der ausländischen

    b)Nach § 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen zu diesem Abkommen finden für die Zivilbediensteten bei einer Truppe und einem zivilen Gefolge die Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes Anwendung, über die die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren entscheiden (BAG v. 20.01.2000, 2 ABR 19/99, Fundstelle Juris).
  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 250/18
  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 249/18
  • LAG Hessen, 31.10.2018 - 2 Sa 251/18
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