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   BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19   

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BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19 (https://dejure.org/2019,17612)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2019 - 2 ABR 2/19 (https://dejure.org/2019,17612)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 (https://dejure.org/2019,17612)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 103 Abs. 2 BetrVG, § 626 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 3 Abs. 1, Abs. 2 KBV, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 2 Satz 1 KBV, § 3 Abs. 2 Satz 2 KBV, § 3 Abs. 4 AGG

  • Wolters Kluwer

    Kurze Frist zur Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung; Verlängerung der Frist wegen Wahrung der Interessen Dritter als Ausdruck der Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers; Fristsetzung zur Beschleunigung der Sachverhaltsklärung vor Ausspruch ...

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Anhörung des Arbeitnehmers bei außerordentlicher Kündigung

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Zustimmungsersetzung Betriebsrat - Einhaltung Kündigungserklärungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist für die Anhörung des Kündigungsgegners - Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung; Frist des § 626 Abs. 2 BGB ; Anhörung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Kurze Frist zur Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Anhörungsfrist des Arbeitnehmers bei fristloser Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung - und die Kündigungsfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung - Frist des § 626 Abs. 2 BGB - Anhörung des Arbeitnehmers

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Frist zur Anhörung bei außerordentlicher Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die fristlose Kündigung und die notwendige Anhörung des Arbeitnehmers

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Frist für das Aussprechen einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Bedeutung von Whistleblowing für den Kündigungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 419
  • NZA 2019, 1415
  • NZA-RR 2019, 623
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) .

    Neben den Mitgliedern der Organe von juristischen Personen und Körperschaften gehören zu den Kündigungsberechtigten auch die Mitarbeiter, denen der Arbeitgeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung übertragen hat (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 55) .

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (vgl. BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 66, BAGE 159, 192; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) .

    Nach ihrer Vorstellung kollidierte ihre Obliegenheit, mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchzuführen, zu denen auch die Anhörung des Kündigungsgegners gehören kann (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) , mit ihrer aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG folgenden Pflicht zur Durchführung der KBV (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 16, BAGE 134, 249) sowie der aus § 241 Abs. 2 BGB folgenden - und im konkreten Fall ausschlaggebenden - Pflicht, auf das Wohl und die berechtigten Interessen der betroffenen Arbeitnehmerin Rücksicht zu nehmen und sie vor Gesundheitsgefahren auch psychischer Art zu schützen (vgl. BAG 15. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 31) .

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) .

    Sind für den Arbeitgeber mehrere Personen gemeinsam vertretungsberechtigt, genügt grundsätzlich die Kenntnis schon eines der Gesamtvertreter (BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192; 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 48) .

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (vgl. BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 66, BAGE 159, 192; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) .

  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
    Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit steht dem Arbeitgeber nur ein sehr eingeschränktes Weisungsrecht zu, was aus Gründen der Rücksichtnahme während des Genesungsprozesses auch die Zulässigkeit der Kontaktaufnahme begrenzt (vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32, BAGE 157, 153) .
  • BAG, 17.04.2012 - 1 AZR 119/11

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
    Diese entfällt nur, wenn in einer Angelegenheit der zwingenden Mitbestimmung, für deren Ausübung kraft Gesetzes eine andere Arbeitnehmervertretung zuständig ist, eine Regelung getroffen wird (BAG 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 100, 60) oder bei einer Konkurrenz zweier von unterschiedlichen Arbeitnehmervertretungen abgeschlossener freiwilliger Betriebsvereinbarungen, sich durch Auslegung ein Anwendungsvorrang einer Regelung ergibt (BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 23 f., 27, BAGE 141, 101) .
  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
    Diese entfällt nur, wenn in einer Angelegenheit der zwingenden Mitbestimmung, für deren Ausübung kraft Gesetzes eine andere Arbeitnehmervertretung zuständig ist, eine Regelung getroffen wird (BAG 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 100, 60) oder bei einer Konkurrenz zweier von unterschiedlichen Arbeitnehmervertretungen abgeschlossener freiwilliger Betriebsvereinbarungen, sich durch Auslegung ein Anwendungsvorrang einer Regelung ergibt (BAG 17. April 2012 - 1 AZR 119/11 - Rn. 23 f., 27, BAGE 141, 101) .
  • BAG, 12.04.1978 - 4 AZR 580/76

    Fristbeginn - Kündigungsberechtigter Dienststellenvorsteher - Bundesbahn -

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
    Außerdem ließe das von der Rechtsbeschwerde vertretene Verständnis der Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsverpflichtungen aus § 3 Abs. 1 und Abs. 2 KBV eine Disposition der Betriebsparteien über die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu, für die ihnen jedoch die Regelungsmacht fehlt (vgl. zu einer tariflichen Regelung BAG 12. April 1978 - 4 AZR 580/76 -) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung -

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Oktober 2018 - 5 TaBV 7/18 - aufgehoben.
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
    Aufgrund der besonderen Umstände des Falls führte dies aber möglicherweise nicht dazu, dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB als gesetzlich konkretisierter Verwirkungstatbestand (BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - Rn. 23) schon am 23. November 2016 zu laufen begann.
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
    Ein solches Erfordernis stellte eine unzulässige Beschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung dar (vgl. BAG 27. November 2008 - 2 AZR 757/07 - Rn. 17, BAGE 128, 308) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 401/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19
    Einen wichtigen Grund iSd. § 626 BGB können nur Umstände bilden, hinsichtlich derer die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht schon bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens verstrichen ist (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 401/17 - Rn. 18) .
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung

    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht von einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, vgl. hierzu BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 678/19 - Rn. 14 ff., BAGE 170, 191) sowie der Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu BAG 5. Mai 2022 - 2 AZR 483/21 - Rn. 12 ff.; 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 18 ff.) ausgegangen.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 18; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192) .

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 66, BAGE 159, 192) .

    Ihre sich aus § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebende Obliegenheit, mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchzuführen, zu denen auch die Anhörung des Kündigungsgegners gehören kann (vgl. BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54) , kollidierte mit ihrer aus § 241 Abs. 2 BGB folgenden - und im konkreten Fall ausschlaggebenden - Pflicht, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des betroffenen Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen und ihn vor Gesundheitsgefahren zu schützen (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 29) .

    (a) Eine schlichte Untätigkeit des Arbeitgebers reicht allerdings grundsätzlich nicht aus, um den Beginn des Laufs der Kündigungserklärungsfrist zu verhindern (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 26) .

    Der Arbeitgeber muss wegen seiner sich aus § 241 Abs. 2 BGB ergebenden Pflicht auf die Erkrankung des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen und alles unterlassen, was dem Genesungsprozess abträglich war oder ggf. sogar eine Verschlechterung des Zustands herbeiführen konnte (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 33) .

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2019 (- 2 ABR 2/19 - Rn. 34; offengelassen von BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 26) einen Zeitraum von drei Wochen für die Kontaktaufnahme mit einer arbeitsunfähig erkrankten Zeugin wegen der Entbindung von einer Vertraulichkeitsvereinbarung noch als ausreichend angesehen und nicht beanstandet.

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Sie darf im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände überschritten werden (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23, NZA 2019, 1415) .
  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

    Neben den Mitgliedern der Organe von juristischen Personen und Körperschaften gehören zu den Kündigungsberechtigten auch die Mitarbeiter, denen der Arbeitgeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung übertragen hat (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - aaO; 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 19) .
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 18; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192) .

    Dies gilt indes nur so lange, wie er aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchführt, die ihm eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen und Beweismittel verschaffen soll, die ihm die Entscheidung darüber ermöglichen, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 66, BAGE 159, 192) .

    Neben den Mitgliedern der Organe von juristischen Personen und Körperschaften gehören (3.) zu den Kündigungsberechtigten auch die Mitarbeiter, denen der Arbeitgeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung übertragen hat (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 19; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 55) .

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 17 Sa 3/19

    Außerordentliche Kündigung - islamfeindliche WhatsApp-Nachrichten - Meinungs- und

    Bei ihnen ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie hinreichend zügig betrieben wurden (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 54; siehe auch BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23).

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27; BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23).

  • LAG Hessen, 18.10.2021 - 16 Sa 380/20

    Fristlose Kündigung bei Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit

    Eine auf ihn gestützte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich der Verdacht auf objektive Tatsachen gründet, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, in der Regel binnen einer Woche ab Bekanntwerden der Anhaltspunkte (Bundesarbeitsgericht 27. Juni 2019 -2 ABR 2/19- Rn. 23).

    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 18; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192).

    Dies gilt indes nur so lange, wie er aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchführt, die ihm eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen und Beweismittel verschaffen soll, die ihm die Entscheidung darüber ermöglichen, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 66, BAGE 159, 192).

    Neben den Mitgliedern der Organe von juristischen Personen und Körperschaften gehören (3.) zu den Kündigungsberechtigten auch die Mitarbeiter, denen der Arbeitgeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung übertragen hat (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 19; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 55).

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privaten WhatsApp Chat -

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren; BAG, 27.6.2019, 2 ABR 2/19, Juris Rn. 23.
  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 284/22

    Fristbeginn des § 626 Abs. 2 BGB zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung -

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren; BAG, 27.6.2019, 2 ABR 2/19, Juris Rn. 23.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen sexueller

    Auf die vom Landesarbeitsgericht zugelassene Rechtsbeschwerde hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 27.06.2019 - 2 ABR 2/19 - die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Der zeitliche Abstand von drei Wochen zwischen der Mitteilung der Vorwürfe gegenüber der kündigungsberechtigten Prokuristin und der Entbindung von der Vertraulichkeit durch die betroffene Arbeitnehmerin ist bei einer mit dem Vorfall zusammenhängenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, die psychologische Hilfe erforderlich sein ließ, noch nicht zu beanstanden (BAG, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 34, juris = NJW 2020, 419).

  • LAG Köln, 03.03.2023 - 6 Sa 385/21

    Fristlose Kündigung; sexuelle Belästigung; Verhältnismäßigkeit; Substantiierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19

    Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des

  • LAG Niedersachsen, 29.03.2023 - 2 Sa 313/22

    Abmahnung; Außerordentliche Kündigung; Dienstwagen; Dienstwagenrichtlinie;

  • LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21

    Beweisaufnahme; Beweisvereitelung; Entscheidung nach Lage der Akten; fristlose

  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 238/20

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZN 82/20

    Nichtzulassungsbeschwerde - zwischenzeitliche Klärung der Rechtsfrage

  • ArbG Mannheim, 15.06.2022 - 2 Ca 25/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorlage eines gefälschten SARS-CoV-2-Testnachweises

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung

  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19

    Außerordentliche Kündigung - Rassismus - Beleidigung - Störung des

  • LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19

    Arbeitsaufnahme trotz nicht eingetretener aufschiebender Bedingung; eigenmächtige

  • ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 21 Sa 1374/20

    Kündigung aus wichtigem Grund - Kündigungserklärungsfrist - Bestellung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 210/20

    Außerordentliche, fristlose Kündigung wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung

  • ArbG Bonn, 06.07.2022 - 5 Ca 322/22

    Außerordentliche Kündigung bei der Deutschen Welle

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 233/21

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis - Spesenbetrug - Nachschieben

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 285/22

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 15 Sa 284/22 v. 19.12.2022

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2021 - 13 Sa 1608/20

    Kündigung des künstlerischen Leiters der Staatlichen Ballettschule

  • ArbG Bielefeld, 10.08.2023 - 1 BV 35/23
  • ArbG Düsseldorf, 06.12.2021 - 2 Ca 2890/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20

    Manipulation beim Verkauf von PaySafe-Karten

  • ArbG Düsseldorf, 09.09.2020 - 3 BV 45/20

    Arbeitnehmer berechtigt gekündigt nach eigenmächtiger Urlaubnahme unter Berufung

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