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AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 47/10 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 2 AGH 47/10 (https://dejure.org/2011,30160)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Vertretung eines Ehemannes in einem Scheidungsverfahren einerseits und seines volljährigen Sohnes im Unterhaltsverfahren gegen seine Mutter andererseits
- BRAK-Mitteilungen
Übernahme der Mandate des Vaters im Scheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahrens und des Sohnes im Unterhaltsverfahren gegen die Mutter
- brak-mitteilungen.de , S. 42
§ 43a Abs. 1 BRAO; § 3 Abs. 1 BORA
Übernahme der Mandate des Vaters im Scheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahrens und des Sohnes im Unterhaltsverfahren gegen die Mutter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 2 AGH 47/10
- BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11
Wird zitiert von ...
- AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2011 - 2 AGH 56/10 Auf die Entscheidung des Senates 2 AGH 47/10 vom 6.5.2011 wird Bezug genommen.