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   AGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - 2 AGH 8/16   

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AGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - 2 AGH 8/16 (https://dejure.org/2016,51902)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.08.2016 - 2 AGH 8/16 (https://dejure.org/2016,51902)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. August 2016 - 2 AGH 8/16 (https://dejure.org/2016,51902)
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Rechtsprechung
   AGH Hessen, 03.04.2017 - 2 AGH 8/16   

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https://dejure.org/2017,50173
AGH Hessen, 03.04.2017 - 2 AGH 8/16 (https://dejure.org/2017,50173)
AGH Hessen, Entscheidung vom 03.04.2017 - 2 AGH 8/16 (https://dejure.org/2017,50173)
AGH Hessen, Entscheidung vom 03. April 2017 - 2 AGH 8/16 (https://dejure.org/2017,50173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Syndikuszulassung für Tätigkeit als "Sachbearbeiterin Haftpflicht Spezial"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • AGH Bayern, 07.10.2019 - BayAGH III - 4 - 11/18
    Auch würde eine solche Sichtweise das Leitbild des eigenverantwortlich und fachlich unabhängig agierenden Rechtsanwalts konterkarieren, da eine solche Sichtweise gerade in den Fällen das Vorliegen einer anwaltlichen Tätigkeit verneinen würde, in denen dem Kl. durch den Arbeitgeber in besonderem Maße Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit dadurch eingeräumt wurden, dadurch dass der Kl. die eigenverantwortlich gefundene Lösung unabhängig und ohne weitere Rücksprache auch umsetzen darf (vgl. BayAGH, Urt. v. 15.7.2019 - BayAGH I-5-16/18 und AGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8.12.2017 - 1 AGH 21/17; Hessischer AGH, Urt. v. 3.4.2017 - 2 AGH 8/16).

    Wenn der Kl. - wie hier - über die Einlegung oder Nichteinlegung von Rechtsmitteln bzw. eine Klageerhebung eigenverantwortlich entscheiden darf, dann steckt hierin ebenfalls Rechtsrat, der dem Arbeitgeber erteilt wird, mit der Besonderheit, dass dieser vom Kl. sogleich umgesetzt wird (vgl. hierzu Hessischer AGH, Urt. v. 3.4.2017 - 2 AGH 8/16, BeckRS 2017, 129220 Rn. 13).

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