Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.08.2016

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 211/16, 2 AR 103/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24169
BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 211/16, 2 AR 103/16 (https://dejure.org/2016,24169)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2016 - 2 ARs 211/16, 2 AR 103/16 (https://dejure.org/2016,24169)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 2 ARs 211/16, 2 AR 103/16 (https://dejure.org/2016,24169)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 454 Abs. 1 Satz 1 StPO § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 14 StPO
    Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (zuständige Strafvollstreckungskammer: Begriff des Aufgenommenseins in einer Justizvollzugsanstalt; Zuständigkeitsbestimmung durch gemeinschaftliches oberes Gericht: nur bei Zuständigkeit eines der streitenden ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 454 Abs. 1 StPO, § 57 StGB, § 14 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

  • rechtsportal.de

    Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streiten sich zwei unzuständige Gerichte...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reststrafenaussetzung - und die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.2016 - 2 ARs 84/16

    Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (Offenlassen der Voraussetzungen des

    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Juni 2016 - 2 ARs 211/16 - entschieden, dass die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts U. auch nach Verlegung des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt O. für die Entscheidung über die Aussetzung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (§§ 57 ff. StGB) zuständig ist und hat damit den Zuständigkeitsstreit geklärt.
  • BGH, 11.03.2020 - 2 ARs 350/19

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht

    Die Bestimmung muss unterbleiben, wenn keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist (Senat, Beschlüsse vom 14. Juni 2016 - 2 ARs 211/16, juris Rn. 4; vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00, NStZ 2001, 110; vom 19. September 1986 - 2 ARs 206/86, BGHR StPO § 462a Abs. 1 Befasstsein 2 mwN; siehe auch KK-StPO/Scheuten, 8. Aufl., § 14 Rn. 4).
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   BGH, 23.08.2016 - 2 ARs 211/16, 2 AR 103/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28800
BGH, 23.08.2016 - 2 ARs 211/16, 2 AR 103/16 (https://dejure.org/2016,28800)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2016 - 2 ARs 211/16, 2 AR 103/16 (https://dejure.org/2016,28800)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2016 - 2 ARs 211/16, 2 AR 103/16 (https://dejure.org/2016,28800)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 14 StPO, § 33a StPO, § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 14
    Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehörsrüge mit Befangenheitsantrag

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im

    Auszug aus BGH, 23.08.2016 - 2 ARs 211/16
    Dies gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Gehörsrüge verbunden wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214).
  • OLG München, 10.03.2020 - 2 Ws 283/20

    Zu den Voraussetzungen einer Gehörsrüge gemäß § 33a StPO

    Der Antragsteller hat die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör schon nicht ausreichend substantiiert dargelegt (BGH Beschluss vom 23.8.2016 - 2 ARs 211/16, BeckRS 2016, 16333, beckonline).
  • OLG München, 22.05.2020 - 4d Ws 84/20

    Unzulässige Anhörungsrüge im Klageerzwingungsverfahren wegen vermeintlich

    Die Anhörungsrüge des Antragstellers ist unzulässig, weil er eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bereits nicht ausreichend prüf- und nachvollziehbar darlegen kann (BGH, Beschluss vom 18.04.2016 - 2 ARs 410/14 [BeckRS 2016, 8249]; Beschluss vom 23.08.2016 - 2 ARs 211/16 [BeckRS 2016, 16333]).
  • OLG München, 16.07.2020 - 4d Ws 137/20

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Der Anhörungsrüge der Antragstellerin ist unzulässig, weil sie eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bereits nicht ausreichend prüf- und nachvollziehbar darlegen kann (BGH, Beschluss vom 18.04.2016 - 2 ARs 410/14 [BeckRS 2016, 08249]; Beschluss vom 23.08.2016 - 2 ARs 211/16 [BeckRS 2016, 16333]).
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