Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2003 - 2 ARs 222/03, 2 AR 136/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8107
BGH, 09.07.2003 - 2 ARs 222/03, 2 AR 136/03 (https://dejure.org/2003,8107)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2003 - 2 ARs 222/03, 2 AR 136/03 (https://dejure.org/2003,8107)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 2 ARs 222/03, 2 AR 136/03 (https://dejure.org/2003,8107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 162 Abs. 1 StPO
    Antrag auf Vornahme einer richterlichen Untersuchungshandlung (Zuständigkeitskonzentration; Begriff; Bitte, rechtliches Gehör nicht zu gewähren)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer üblen Nachrede; Vornahme einer richterlichen Untersuchungshandlung im Ermittlungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine üble Nachrede; Antrag auf Vornahme einer richterlichen Untersuchungshandlung im Ermittlungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 162 Abs. 1; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 162 Abs. 1
    Zuständigkeit bei möglichen weiteren Anordnungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hamburg - 161 Gs 1026/03
  • AG Ulm - 3 Gs 628/03
  • BGH, 09.07.2003 - 2 ARs 222/03, 2 AR 136/03
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Bielefeld, 10.08.2009 - 9 Qs 351/09

    Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen

    Dabei kann insbesondere auch in Betracht zu ziehen sein, dass Durchsuchung und Beschlagnahme entbehrlich sein könnten, falls der Beschuldigte den sicherzustellenden Gegenstand freiwillig herausgibt (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 2 ARs 222/03 im Hinblick auf die Zuständigkeitsabgrenzung nach § 162 Abs. 1 StPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht