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BGH, 09.07.2003 - 2 ARs 222/03, 2 AR 136/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 162 Abs. 1 StPO
Antrag auf Vornahme einer richterlichen Untersuchungshandlung (Zuständigkeitskonzentration; Begriff; Bitte, rechtliches Gehör nicht zu gewähren) - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer üblen Nachrede; Vornahme einer richterlichen Untersuchungshandlung im Ermittlungsverfahren
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine üble Nachrede; Antrag auf Vornahme einer richterlichen Untersuchungshandlung im Ermittlungsverfahren
- Judicialis
StPO § 162 Abs. 1; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 162 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 162 Abs. 1
Zuständigkeit bei möglichen weiteren Anordnungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg - 161 Gs 1026/03
- AG Ulm - 3 Gs 628/03
- BGH, 09.07.2003 - 2 ARs 222/03, 2 AR 136/03
Wird zitiert von ...
- LG Bielefeld, 10.08.2009 - 9 Qs 351/09
Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen …
Dabei kann insbesondere auch in Betracht zu ziehen sein, dass Durchsuchung und Beschlagnahme entbehrlich sein könnten, falls der Beschuldigte den sicherzustellenden Gegenstand freiwillig herausgibt (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 2 ARs 222/03 im Hinblick auf die Zuständigkeitsabgrenzung nach § 162 Abs. 1 StPO).