Weitere Entscheidungen unten: BGH, 31.10.2001 | KG, 01.11.2001

Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 271/01, 2 AR 146/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8572
BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 271/01, 2 AR 146/01 (https://dejure.org/2001,8572)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2 ARs 271/01, 2 AR 146/01 (https://dejure.org/2001,8572)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 ARs 271/01, 2 AR 146/01 (https://dejure.org/2001,8572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verbindung - Zuständigkeit - Rangordnung - Anhängigkeit - Bundesgerichtshof - Strafverfahren - Sachgerecht - Oberes Gericht

  • Judicialis

    StPO § 4 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Biberach - 7 Ls Ak 1183/00
  • AG Memmingen - 5 Ds 22 Js 6597/99
  • BGH, 31.10.2001 - 2 ARs 271/01, 2 AR 146/01
 
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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2001 - 2 AR 146/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18485
BGH, 31.10.2001 - 2 AR 146/01 (https://dejure.org/2001,18485)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2 AR 146/01 (https://dejure.org/2001,18485)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 AR 146/01 (https://dejure.org/2001,18485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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Rechtsprechung
   KG, 01.11.2001 - 4 Ws 168/01, 2 AR 146/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,53093
KG, 01.11.2001 - 4 Ws 168/01, 2 AR 146/01 (https://dejure.org/2001,53093)
KG, Entscheidung vom 01.11.2001 - 4 Ws 168/01, 2 AR 146/01 (https://dejure.org/2001,53093)
KG, Entscheidung vom 01. November 2001 - 4 Ws 168/01, 2 AR 146/01 (https://dejure.org/2001,53093)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 19.07.2016 - 4 Ws 104/16

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls bei

    Nach allgemeiner Meinung kann ein auf § 230 Abs. 2 StPO gestützter Haftbefehl unabhängig davon, ob er vollzogen wird, mit der Beschwerde angegriffen werden (std. Rspr., vgl. nur KG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ws 3/02 - mwN; Senat , Beschluss vom 1. November 2001 - 4 Ws 168/01 - beide bei juris).
  • KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14

    Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des zum persönlichen

    Nach allgemeiner Meinung kann ein auf § 230 Abs. 2 StPO gestützter Haftbefehl unabhängig davon, ob er vollzogen wird, mit der weiteren Beschwerde angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. KG, Beschlüsse vom 1. März 2007 - 4 Ws 26/07 -, juris, 9. Januar 2002 - 5 Ws 3/02 - und 1. November 2001 - 4 Ws 168/01 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 310 Rn. 7).

    Der Anordnung stand nicht entgegen, dass der Angeklagte sich in der Hauptverhandlung nach § 411 Abs. 2 StPO durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten ließ (vgl. KG, Beschlüsse vom 1. März 2007, 9. Januar 2002 und 1. November 2001 a.a.O.).

  • KG, 01.03.2007 - 4 Ws 26/07

    Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des Angeklagten in der

    Nach allgemeiner Meinung kann ein auf § 230 Abs. 2 StPO gestützter Haftbefehl unabhängig davon, ob er vollzogen wird, mit der weiteren Beschwerde angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 1. November 2001 - 4 Ws 168/01 - und 6. Oktober 2004 - 4 Ws 118/04 - KG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ws 3/02 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 230 Rdnr. 25; jeweils m.w.Nachw.).

    Diese Maßnahme und im Falle ihrer Nichtbefolgung die Verhängung angedrohter Zwangsmittel - Erlass eines Vorführungs- oder Haftbefehls - werden durch die im Strafbefehlsverfahren nach § 411 Abs. 2 StPO bestehende Möglichkeit der Vertretung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger nicht ausgeschlossen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. November 2001 aaO; KG, Beschluss vom 9. Januar 2002 aaO; jeweils m.w.Nachw.).

  • KG, 22.07.2015 - 3 Ws 336/15

    Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung über den Einspruch gegen einen

    Nach allgemeiner Meinung kann ein nach § 230 Abs. 2 StPO erlassenen Haftbefehl unabhängig davon, ob er bereits vollzogen wird, mit der weiteren Beschwerde angegriffen werden (vgl. KG, Beschluss vom 1. November 2001 - 4 Ws 168/01 - in juris; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 230 Rn. 46 m.N.).
  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 61/19

    Indizwirkung der Ersatzzustellung für das Wohnen unter der Zustellungsanschrift

    ee) Das Ergebnis der im Dezember 2017 durchgeführten polizeilichen Hausermittlungen vermag die Indizwirkung der Zustellung und ihrer Beurkundung nicht zu entkräften, weil sich aus diesen nicht hinreichend konkret ergibt, dass der Verurteilte die Wohnung bereits vor dem 15. November 2017 aufgegeben, d. h. seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft an einen anderen Ort verlagert hatte (dazu z. B. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987, a. a. O., juris Rdnr. 9 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2007, a. a. O., juris Rdnr. 10; OLG Düsseldorf, a. a. O., juris Rdnr. 4; KG, Beschlüsse vom 12. September 2017, a. a. O., juris Rdnr. 8, 14. Juli 2008, a. a. O., jeweils m. w. Nachw. und 1. November 2001 - 4 Ws 168/01 -, juris Rdnr. 5; Graalmann-Scherer, a. a. O., § 37 Rdnr. 58 m. w. Nachw.).
  • LG Essen, 13.10.2009 - 51 Qs 86/09

    Erlass eines Haftbefehls gegen den in der Hauptverhandlung des

    Nach allgemeiner Meinung kann ein auf § 230 Abs. 2 StPO gestützter Haftbefehl unabhängig davon, ob er vollzogen wird, mit der (weiteren) Beschwerde angegriffen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa KG Berlin, Beschlüsse vom 1. November 2001 - 4 Ws 168/01 - und 6. Oktober 2004 - 4 Ws 118/04 - KG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ws 3/02 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 230 Rdnr. 25; jeweils m.w.Nachw.).
  • LG Duisburg, 22.09.2021 - 51 Qs 67/21
    Diese Maßnahme und im Falle ihrer Nichtbefolgung die Verhängung angedrohter Zwangsmittel - Erlass eines Vorführungs- oder Haftbefehls - werden durch die im Strafbefehlsverfahren nach § 411 Abs. 2 StPO bestehende Möglichkeit der Vertretung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger nicht ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.02.1998, NStZ-RR 1998, 180; KG Berlin, Beschl. v. 01.03.2007, NJW 2007, 2345; KG Berlin, Beschl. v. 01.11.2001 - 4 Ws 168/01; KG Berlin, Beschl. v. 09.01.2002 - 5 Ws 3/02; jew. m. w. Nachw.).
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