Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.08.1999 | KG, 24.11.1999

Rechtsprechung
   BGH, 18.08.1999 - 2 ARs 352/99, 2 AR 150/99   

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https://dejure.org/1999,5134
BGH, 18.08.1999 - 2 ARs 352/99, 2 AR 150/99 (https://dejure.org/1999,5134)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1999 - 2 ARs 352/99, 2 AR 150/99 (https://dejure.org/1999,5134)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1999 - 2 ARs 352/99, 2 AR 150/99 (https://dejure.org/1999,5134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Abs. 2 StPO; § 13 StPO;
    Verbindungsbeschluß; Vorlage;

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO;
    Bewährungsaufsicht; Nachträgliche Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung beziehen; Zuständigkeit; Widerruf der Strafaussetzung; Befaßtsein;

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung der Sache - Verbindungsbeschluß - Örtliche Zuständigkeit - Rechtsfolgenausspruch

  • Judicialis

    StPO § 4 Abs. 2; ; StPO § 13; ; StPO § 13 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 13 Abs. 2
    Zuständigkeit für Verfahrensverbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des

    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 2 ARs 352/99
    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankfurt am Main für die Entscheidung über den Bewährungswiderruf, mit der sie schon vorher befaßt war, berührte dies nicht (BGHSt 30, 189).
  • BGH, 10.01.1996 - 2 ARs 437/95

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 2 ARs 352/99
    Die Zuständigkeit für die weitere Bewährungsaufsicht und die künftig zu treffenden Nachtragsentscheidungen ging daher mit Beginn der neuen Strafverbüßung des Verurteilten auf die Strafvollstreckungskammer desjenigen Landgerichts über, in dessen Bezirk die betreffende Strafanstalt lag (BGHR § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 7 = BGH bei Kusch NStZ 1997, 74 Nr. 24-, Fischer a.a.O. Rdn. 21).
  • BGH, 05.02.2003 - 2 ARs 25/03

    Verfahrensverbindung; Zuständigkeitsbestimmung

    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 13 Abs. 2 Satz 2 StPO ist aber nur dann geboten und möglich, wenn eine Vereinbarung der Gerichte über die Verbindung nicht zustande kommt (vgl. BGH, Beschl. vom 18. August 1999 - 2 ARs 352/99 = BGHR StPO § 4 Verbindung 14 und BGH, Beschl. vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02).
  • BGH, 05.02.2003 - 2 AR 22/03

    Gerichtsstand des Zusammenhangs - Anhängigkeit einer Strafsache bei verschiedenen

    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 13 Abs. 2 Satz 2 StPO ist aber nur dann geboten und möglich, wenn eine Vereinbarung der Gerichte über die Verbindung nicht zustande kommt (vgl. BGH, Beschl. vom 18. August 1999 - 2 ARs 352/99 = BGHR StPO § 4 Verbindung 14 und BGH, Beschl. vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 ARs 254/22

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen; Gerichtsstand bei

    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 13 Abs. 2 Satz 2 StPO ist aber nur dann geboten und möglich, wenn eine Vereinbarung der Gerichte über die Verbindung nicht zustande kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Mai 2002 - 2 ARs 127/02, juris Rn. 3, und vom 18. August 1999 - 2 ARs 352/99, BGHR StPO § 4 Verbindung 14).
  • BGH, 25.05.2022 - 2 ARs 180/22

    Antragstellung der Staatsanwaltschaft zur Verfahrensverbindung hinsichtlich der

    § 4 Abs. 2 StPO ist Teil der Regelungen über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte und daher lediglich einschlägig, wenn Gerichte unterschiedlicher Ordnung zuständig sind (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 14; Senat, Beschluss vom 14. März 2006 - 2 ARs 23/06 - KK-StPO/Scheuten § 4 Rn. 5; BeckOK- StPO/Larcher § 4 Rn. 1).
  • BGH, 18.08.1999 - 2 AR 150/99

    Zurückverweisung der Sache - Verbindungsbeschluß - Örtliche Zuständigkeit -

    2 ARs 352/99 2 AR 150/99.
  • BayObLG, 16.11.2022 - 201 AR 111/22

    Zur Frage der Zuständigkeit des BayObLG für die Verbindung zusammenhängender

    Im Übrigen weist die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 09.11.2022 zutreffend darauf hin, dass § 4 Abs. 2 StPO Teil der Regelungen über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte und daher nur anwendbar ist, wenn Gerichte unterschiedlicher Ordnung zuständig sind (vgl. BGHR StPO § 4 Verbindung 14; KK/Scheuten a.a.O. § 4 Rn. 5).
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   BGH, 18.08.1999 - 2 AR 150/99   

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https://dejure.org/1999,15624
BGH, 18.08.1999 - 2 AR 150/99 (https://dejure.org/1999,15624)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1999 - 2 AR 150/99 (https://dejure.org/1999,15624)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1999 - 2 AR 150/99 (https://dejure.org/1999,15624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung der Sache - Verbindungsbeschluß - Örtliche Zuständigkeit - Rechtsfolgenausspruch

  • Judicialis

    StPO § 4 Abs. 2; ; StPO § 13; ; StPO § 13 Abs. 2 Satz 2

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.08.1999 - 2 ARs 352/99

    Verbindungsbeschluß; Vorlage

    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 2 AR 150/99
    2 ARs 352/99 2 AR 150/99.
  • BGH, 15.11.1972 - 2 ARs 300/72

    Verbindung eines vor einem Gericht niederer Ordnung schwebenden Verfahrens mit

    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 2 AR 150/99
    Die Frage, ob die Verbindung der Verfahren daran scheitern muß, daß die beim Landgericht Frankfurt (Oder) anhängige Sache vom Bundesgerichtshof - zur Entscheidung über den Rechtsfolgenausspruch - an dieses Landgericht zurückverwiesen wurde (vgl. BGHSt 18, 261; 25, 51, 53; s.a. LR-Wendisch § 13 Rdn. 19) oder ob die von der Rechtsprechung angeführten Umstände, die gegen die Zulässigkeit einer Verbindung sprechen, hier nicht vorliegen, hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 15.02.1963 - 2 ARs 26/63
    Auszug aus BGH, 18.08.1999 - 2 AR 150/99
    Die Frage, ob die Verbindung der Verfahren daran scheitern muß, daß die beim Landgericht Frankfurt (Oder) anhängige Sache vom Bundesgerichtshof - zur Entscheidung über den Rechtsfolgenausspruch - an dieses Landgericht zurückverwiesen wurde (vgl. BGHSt 18, 261; 25, 51, 53; s.a. LR-Wendisch § 13 Rdn. 19) oder ob die von der Rechtsprechung angeführten Umstände, die gegen die Zulässigkeit einer Verbindung sprechen, hier nicht vorliegen, hat der Senat nicht zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   KG, 24.11.1999 - 4 Ws 264/99, 2 AR 150/99   

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https://dejure.org/1999,51329
KG, 24.11.1999 - 4 Ws 264/99, 2 AR 150/99 (https://dejure.org/1999,51329)
KG, Entscheidung vom 24.11.1999 - 4 Ws 264/99, 2 AR 150/99 (https://dejure.org/1999,51329)
KG, Entscheidung vom 24. November 1999 - 4 Ws 264/99, 2 AR 150/99 (https://dejure.org/1999,51329)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 20.08.2007 - 2 Ws 343/07

    Voraussetzungen eines Sicherungshaftbefehls bei unentschuldigtem Ausbleiben des

    Hiernach verbleibende Zweifel an der genügenden Entschuldigung dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1988, 2965; OLG Köln, NJW 1993, 1345 f.; KG vom 24. November 1999, Az. 4 Ws 264/99 - juris Datenbank; LG Dresden vom 29. Dezember 2006, 3 Qs 155/06, 3 Qs 160/06 - juris Datenbank; Meyer-Goßner, aaO, § 329 StPO, Rdnr. 22).
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