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   BGH, 19.02.2014 - 2 ARs 207/13, 2 AR 151/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3536
BGH, 19.02.2014 - 2 ARs 207/13, 2 AR 151/13 (https://dejure.org/2014,3536)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2014 - 2 ARs 207/13, 2 AR 151/13 (https://dejure.org/2014,3536)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 2 ARs 207/13, 2 AR 151/13 (https://dejure.org/2014,3536)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 StPO, § 33a StPO
    Revision im Strafverfahren: Recht des Verteidigers auf Einsicht in das Senatsheft des Revisionsgerichts

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Recht des Verteidigers auf Einsicht in das Senatsheft des Revisionsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 304 Abs. 4 S. 2 Hs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafverfahren: Recht des Verteidigers auf Einsicht in das Senatsheft des Revisionsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ich will das Senatsheft! - Bekommst du aber nicht…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 129
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.2009 - 1 StR 697/08

    Keine Einsicht in das "Senatsheft" im Revisionsverfahren und für die

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 ARs 207/13
    von Senatsmitgliedern, auf die sich das Akteneinsichtsrecht ohnehin nicht beziehen kann, befinden sich im Senatsheft ausschließlich Vorgänge, die im Original oder in Ablichtung auch in den Sachakten enthalten sind oder die zu den Sachakten gelangen, so dass insoweit ein Bedürfnis für ein gesondertes Akteneinsichtsrecht nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 1 StR 697/08; Beschluss vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09; Karlsruher Kommentar - Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 147 Rn. 8).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 ARs 207/13
    von Senatsmitgliedern, auf die sich das Akteneinsichtsrecht ohnehin nicht beziehen kann, befinden sich im Senatsheft ausschließlich Vorgänge, die im Original oder in Ablichtung auch in den Sachakten enthalten sind oder die zu den Sachakten gelangen, so dass insoweit ein Bedürfnis für ein gesondertes Akteneinsichtsrecht nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 1 StR 697/08; Beschluss vom 18. Juni 2009 - 3 StR 89/09; Karlsruher Kommentar - Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 147 Rn. 8).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das "Senatsheft" eine rein interne Arbeitsgrundlage dar, die nicht vom Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO umfasst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10.4.2017 - 5 StR 493/16 -, Juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 19.2.2014 - 2 ARs 207/13 -, Juris Rn. 4).
  • BGH, 10.04.2017 - 5 StR 493/16

    Keine Erstreckung des Akteneinsichtsrecht auf das Senatsheft

    Abgesehen von Notizen, Bearbeitungshinweisen und Ähnlichem von Senatsmitgliedern, auf die sich das Akteneinsichtsrecht ohnehin nicht beziehen kann, befinden sich im Senatsheft ausschließlich Vorgänge, die im Original oder in Ablichtung auch in den Sachakten enthalten sind oder die zu den Sachakten gelangen, so dass insoweit ein Bedürfnis für ein gesondertes Akteneinsichtsrecht nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 1 StR 697/08, vom 19. Februar 2014 - 2 ARs 207/13 jeweils mwN).
  • BGH, 30.04.2014 - 2 ARs 347/13

    Keine Akteneinsicht in das Senatsheft

    Soweit sich die Anträge auch auf das Senatsheft beziehen sollten, besteht kein gesondertes Akteneinsichtsrecht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 ARs 207/13 juris Rn. 4 mwN).
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