Rechtsprechung
BGH, 20.10.1999 - 2 ARs 381/99, 2 AR 156/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Deutsche Gerichtsbarkeit - Bestimmung des zuständigen Gerichts
- Judicialis
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Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.10.2021 - 2 ARs 335/21
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts …
Da unter den Begriff der Aufnahme nicht nur die Erstaufnahme, sondern auch jede spätere Verlegung in eine andere Vollzugseinrichtung fällt, also der tatsächliche Aufenthalt des Verurteilten in einer Einrichtung entscheidend ist, bewirkt der (nicht nur vorübergehende) Aufenthaltswechsel den Übergang der Zuständigkeit auf diejenige Strafvollstreckungskammer, zu deren Bezirk die Einrichtung gehört, in die der Betroffene verlegt wird (BGH, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 2 ARs 381/99, BGHSt 36, 229; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653). - BGH, 20.10.1999 - 2 AR 156/99
Deutsche Gerichtsbarkeit - Bestimmung des zuständigen Gerichts
2 AR 156/99 2 ARs 381/99.
Rechtsprechung
BGH, 20.10.1999 - 2 AR 156/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Deutsche Gerichtsbarkeit - Bestimmung des zuständigen Gerichts
- Judicialis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.10.1999 - 2 ARs 381/99
Deutsche Gerichtsbarkeit - Bestimmung des zuständigen Gerichts
Auszug aus BGH, 20.10.1999 - 2 AR 156/99
2 AR 156/99 2 ARs 381/99.