Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.10.2001

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   BGH, 17.10.2001 - 2 ARs 277/01, 2 AR 161/01   

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https://dejure.org/2001,5830
BGH, 17.10.2001 - 2 ARs 277/01, 2 AR 161/01 (https://dejure.org/2001,5830)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2001 - 2 ARs 277/01, 2 AR 161/01 (https://dejure.org/2001,5830)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 2 ARs 277/01, 2 AR 161/01 (https://dejure.org/2001,5830)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG; § 68 Abs. 3 OWiG; § 108 Abs. 1 Nr. 3 OWiG; § 62 Abs. 1 OWiG; § 62 Abs. 2 Satz 1 OWiG
    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag des Betroffenen gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid; Dezentrale Zuständigkeit des Tatortgerichts

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordnungswidrigkeit - Kostenfestsetzungsbescheid - Bußgeldverfahren - Erstattung - Auslagen - Bußgeldbescheid - Verjährung - Einspruch - Rücknahme - Zuständigkeit - Gericht - Tatort

  • Judicialis

    OWiG § 68; ; OWiG § 62; ; OWiG § 62 Abs. 1; ; OWiG § 68 Abs. 3; ; OWiG § 68 Abs. 1; ; OWiG § 62 Abs. 2 Satz 1; ; OWiG § 68 Abs. 1 Satz 1

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  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Pirmasens, 13.04.2017 - 1 OWi 424/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren in Rheinland-Pfalz: Gewährung von Akteneinsicht in

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Pirmasens ergibt sich abweichend von § 68 Abs. 1 S. 1 OWiG - auch wenn zum Zeitpunkt des gegenständlichen Antrages noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorlag - aus §§ 62 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 OWiG i.V.m. § 4 StrafZustV RP (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 277/01 - 2 AR 161/01, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 245/01 - 2 AR 141/01, zitiert nach juris, Rn. 4 ff.).
  • AG Leipzig, 24.09.2021 - 220 OWi 2822/20

    Aktenversendungspauschale, teilweise geschwärzte Akte, Datenschutz

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Leipzig ergibt sich abweichend von § 68 Abs. 1 S. 1 OWiG - auch wenn zum Zeitpunkt des gegenständlichen Antrages noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorlag - aus §§ 62 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 OWG (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 277/01 - 2 AR 161/01, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 245/01 - 2 AR 141/01, zitiert nach juris, Rn. 4 ff.).
  • BGH, 17.10.2001 - 2 AR 161/01
    2 ARs 277/01 2 AR 161/01.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2001 - 2 AR 161/01   

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https://dejure.org/2001,25032
BGH, 17.10.2001 - 2 AR 161/01 (https://dejure.org/2001,25032)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2001 - 2 AR 161/01 (https://dejure.org/2001,25032)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 2 AR 161/01 (https://dejure.org/2001,25032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.10.2001 - 2 ARs 277/01

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag des Betroffenen gegen einen

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - 2 AR 161/01
    2 ARs 277/01 2 AR 161/01.
  • AG Pirmasens, 13.04.2017 - 1 OWi 424/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren in Rheinland-Pfalz: Gewährung von Akteneinsicht in

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Pirmasens ergibt sich abweichend von § 68 Abs. 1 S. 1 OWiG - auch wenn zum Zeitpunkt des gegenständlichen Antrages noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorlag - aus §§ 62 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 OWiG i.V.m. § 4 StrafZustV RP (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 277/01 - 2 AR 161/01, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 245/01 - 2 AR 141/01, zitiert nach juris, Rn. 4 ff.).
  • AG Leipzig, 24.09.2021 - 220 OWi 2822/20

    Aktenversendungspauschale, teilweise geschwärzte Akte, Datenschutz

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Leipzig ergibt sich abweichend von § 68 Abs. 1 S. 1 OWiG - auch wenn zum Zeitpunkt des gegenständlichen Antrages noch kein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorlag - aus §§ 62 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 OWG (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 277/01 - 2 AR 161/01, zitiert nach juris, Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17.10.2001 - 2 ARs 245/01 - 2 AR 141/01, zitiert nach juris, Rn. 4 ff.).
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