Rechtsprechung
BGH, 15.09.2010 - 2 ARs 293/10, 2 AR 174/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 1 Satz 1 StPO; § 463 Abs. 1 und 7 StPO; § 67h StGB
Krisenintervention als Vollstreckung einer Maßregel; Zuständigkeit für die weitere Bewährungsüberwachung und Führungsaufsicht - lexetius.com
- openjur.de
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§ 462a Abs 1 S 1 StPO, § 463 Abs 1 StPO, § 463 Abs 7 StPO, § 67h StGB
Wiederinvollzugsetzung einer Unterbringungsanordnung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Führungsaufsicht nach Krisenintervention - IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Begründung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für die Bewährungsüberwachung nach befristeter Invollzugsetzung einer Unterbringungsanordnung; Anwendbarkeit der Vorschrift des § 463 Abs. 7 Strafprozessordung (StPO) auf den Fall einer ...
- rewis.io
Wiederinvollzugsetzung einer Unterbringungsanordnung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Führungsaufsicht nach Krisenintervention
- rewis.io
Wiederinvollzugsetzung einer Unterbringungsanordnung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Führungsaufsicht nach Krisenintervention
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Voraussetzungen für die Begründung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für die Bewährungsüberwachung nach befristeter Invollzugsetzung einer Unterbringungsanordnung; Anwendbarkeit der Vorschrift des § 463 Abs. 7 Strafprozessordung ( StPO ) auf den Fall ...
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Wiederinvollzugsetzung einer Unterbringungsanordnung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Führungsaufsicht nach Krisenintervention
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Krisenintervention und die örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer
Besprechungen u.ä.
- strafverteidiger-stv.de (Entscheidungsbesprechung)
Neues von der Krisenintervention
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 1
- NJW 2011, 163
- NStZ-RR 2011, 358
- AnwBl 2011, 108
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.2009 - 2 ARs 424/09
Zuständigkeit der eine Führungsaufsicht überwachenden Strafvollstreckungskammer …
Auszug aus BGH, 15.09.2010 - 2 ARs 293/10
Sie behandelt damit den Eintritt von Führungsaufsicht wie einen Fall der Strafaussetzung zur Bewährung und erweitert so - nach vorangegangener Vollstreckung von Freiheitsentziehung - die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer auf die nicht freiheitsentziehende Sicherungsmaßregel der Führungsaufsicht (vgl. Senat, NJW 2010, 951;… ferner KK-Appl, 6. Aufl. § 463 StPO, Rn. 7). - OLG Jena, 22.07.2009 - 1 AR (S) 45/09
Zuständigkeit zur Bewährungsüberwachung nach JGG bei befristeter …
Auszug aus BGH, 15.09.2010 - 2 ARs 293/10
Mit der Aufnahme des Verurteilten wurde daher gemäß § 463 Abs. 1 i.V.m. § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Bewährungsüberwachung begründet; deren Fortdauer beruht nach § 463 Abs. 1 i.V.m. § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO darauf, dass die weitere Vollstreckung der Unterbringungsanordnung zur Bewährung ausgesetzt ist (anders für Verfahren nach dem JGG Thüringer Oberlandesgericht, NStZ 2010, 283).
- OLG Hamm, 07.08.2018 - 3 Ws 335/18
Anrechnung der Dauer der Krisenintervention nach § 67h StGB auf die vollzogene …
- OLG Dresden, 03.07.2012 - 2 Ws 278/12
Rechtsanwaltsvergütung
Die sozialfürsorgerische Terminologie der Interventionsmaßnahme darf deshalb nicht den Blick darauf verstellen, dass es sich bei ihr um eine gravierende, freiheitsbeschränkende strafrechtliche Maßnahme handelt und Vollstreckung einer Maßregel im Sinne des § 463 StPO ist (BGHSt 56, 1). - OLG Saarbrücken, 16.11.2023 - 1 Ws 259/23
Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung
Auch die Krisenintervention nach § 67h Abs. 1 StGB ist die Vollstreckung einer Maßregel im Sinne der §§ 463 Abs. 1, 462a Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - 2 ARs 293/10 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2019 - III-2 Ws 155/19 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - 2 Ws 155/19
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Krisenintervention
Daher wird im Anschluss an die erste Invollzugsetzung, über die hier das erstinstanzliche Gericht zu befinden hatte, mit der Aufnahme des Verurteilten in den Maßregelvollzug die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die im Rahmen des 462a Abs. 1 StPO künftig zu treffenden Entscheidungen begründet (vgl. BGHSt 56, 1 = NJW 2011, 163). - BGH, 22.01.2020 - 2 ARs 230/19
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts …
Im Übrigen weist er darauf hin, dass von der Vollstreckung einer Maßregel im Sinne von § 463 Abs. 1 i.V.m. § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO auch die Krisenintervention nach § 67h StGB erfasst ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 15. September 2010 - 2 StR 293/10, BGHSt 56, 1, 2 f.).