Rechtsprechung
BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 288/03, 2 AR 177/03 |
Zitiervorschläge
BGH, Entscheidung vom 03. September 2003 - 2 ARs 288/03, 2 AR 177/03 (https://dejure.org/2003,11795)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO; § 453 StPO
Zuständigkeit für die Bewährungsüberwachung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 2
Bindungswirkung der Abgabe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 530 AR 7/01
- AG Wuppertal - 70 Js 7495/00
- AG Wuppertal, 19.03.2001 - 25 Ds 70 Js 7495/00
- BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 288/03, 2 AR 177/03
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01
Übertragung der Bewährungsüberwachung
Auszug aus BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 288/03
Für die Annahme einer willkürlichen Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal ist hier nichts ersichtlich; daß der Verurteilte derzeit in Köln unauffindbar und möglicherweise obdachlos ist, läßt daher die Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln nicht entfallen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 15. August 2001 - 2 ARs 169/01).
- BGH, 27.09.2006 - 2 ARs 332/06
Zuständigkeitsbestimmung (Bewährungsüberwachung)
Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf den Senatsbeschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03 - an. - BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03
Nachträgliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit; …
Denn der Verurteilte hatte - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - zumindest seinen gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2003, 242) in M. Selbst wenn die Wohnsitzzuständigkeit nachträglich entfallen wäre, wofür hier aber keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, würde dies an der Bindungswirkung nichts ändern (vgl. auch BGH, Beschl. vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03). - BGH, 07.01.2004 - 2 AR 270/03
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur …
Selbst wenn die Wohnsitzzuständigkeit nachträglich entfallen wäre, wofür hier aber keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, würde dies an der Bindungswirkung nichts ändern (vgl. auch BGH, Beschl. vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03). - BGH, 27.09.2006 - 2 AR 192/06 Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf den Senatsbeschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03 - an.
- BGH, 26.04.2016 - 2 ARs 437/15
Übertragung der Bewährungsüberwachung
Für die Annahme einer willkürlichen Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten ist hier nichts ersichtlich; dass der Verurteilte derzeit unauffindbar ist, lässt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bernburg nicht entfallen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03 mwN).
Rechtsprechung
BGH, 03.09.2003 - 2 AR 177/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Übertragung der Bewährungsüberwachung auf ein anderes Amtsgericht; Bindung des Wohnsitzgerichts an den Beschluss der Übertragung der Bewährungsüberwachung bei nachträglichem Entfallen der Wohnsitzzuständigkeit; Entfallen der Zuständigkeit des Amtsgerichts bei ...
- Judicialis
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Köln - 530 AR 7/01
- AG Wuppertal - 70 Js 7495/00
- AG Wuppertal, 19.03.2001 - 25 Ds 70 Js 7495/00
- BGH, 03.09.2003 - 2 AR 177/03
- BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 288/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01
Übertragung der Bewährungsüberwachung
Auszug aus BGH, 03.09.2003 - 2 AR 177/03
Für die Annahme einer willkürlichen Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal ist hier nichts ersichtlich; daß der Verurteilte derzeit in Köln unauffindbar und möglicherweise obdachlos ist, läßt daher die Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln nicht entfallen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 15. August 2001 - 2 ARs 169/01).