Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.09.2003

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   BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 288/03, 2 AR 177/03   

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https://dejure.org/2003,11795
BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 288/03, 2 AR 177/03 (https://dejure.org/2003,11795)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2003 - 2 ARs 288/03, 2 AR 177/03 (https://dejure.org/2003,11795)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2003 - 2 ARs 288/03, 2 AR 177/03 (https://dejure.org/2003,11795)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01

    Übertragung der Bewährungsüberwachung

    Auszug aus BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 288/03
    Für die Annahme einer willkürlichen Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal ist hier nichts ersichtlich; daß der Verurteilte derzeit in Köln unauffindbar und möglicherweise obdachlos ist, läßt daher die Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln nicht entfallen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 15. August 2001 - 2 ARs 169/01).
  • BGH, 27.09.2006 - 2 ARs 332/06

    Zuständigkeitsbestimmung (Bewährungsüberwachung)

    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf den Senatsbeschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03 - an.
  • BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03

    Nachträgliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit;

    Denn der Verurteilte hatte - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - zumindest seinen gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2003, 242) in M. Selbst wenn die Wohnsitzzuständigkeit nachträglich entfallen wäre, wofür hier aber keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, würde dies an der Bindungswirkung nichts ändern (vgl. auch BGH, Beschl. vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03).
  • BGH, 07.01.2004 - 2 AR 270/03

    Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur

    Selbst wenn die Wohnsitzzuständigkeit nachträglich entfallen wäre, wofür hier aber keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, würde dies an der Bindungswirkung nichts ändern (vgl. auch BGH, Beschl. vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03).
  • BGH, 27.09.2006 - 2 AR 192/06
    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf den Senatsbeschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03 - an.
  • BGH, 26.04.2016 - 2 ARs 437/15

    Übertragung der Bewährungsüberwachung

    Für die Annahme einer willkürlichen Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten ist hier nichts ersichtlich; dass der Verurteilte derzeit unauffindbar ist, lässt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bernburg nicht entfallen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03 mwN).
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   BGH, 03.09.2003 - 2 AR 177/03   

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https://dejure.org/2003,23218
BGH, 03.09.2003 - 2 AR 177/03 (https://dejure.org/2003,23218)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2003 - 2 AR 177/03 (https://dejure.org/2003,23218)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2003 - 2 AR 177/03 (https://dejure.org/2003,23218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Bewährungsüberwachung auf ein anderes Amtsgericht; Bindung des Wohnsitzgerichts an den Beschluss der Übertragung der Bewährungsüberwachung bei nachträglichem Entfallen der Wohnsitzzuständigkeit; Entfallen der Zuständigkeit des Amtsgerichts bei ...

  • Judicialis

    StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 453

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01

    Übertragung der Bewährungsüberwachung

    Auszug aus BGH, 03.09.2003 - 2 AR 177/03
    Für die Annahme einer willkürlichen Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal ist hier nichts ersichtlich; daß der Verurteilte derzeit in Köln unauffindbar und möglicherweise obdachlos ist, läßt daher die Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln nicht entfallen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 15. August 2001 - 2 ARs 169/01).
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