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   BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 274/19, 2 AR 202/19   

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https://dejure.org/2020,11301
BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 274/19, 2 AR 202/19 (https://dejure.org/2020,11301)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2020 - 2 ARs 274/19, 2 AR 202/19 (https://dejure.org/2020,11301)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2020 - 2 ARs 274/19, 2 AR 202/19 (https://dejure.org/2020,11301)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 14 StPO; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Entscheidung nach § 14 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 14
    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 14 StPO ; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Entscheidung nach § 14 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstandsbestimmung - nur im Streit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.2019 - 2 ARs 229/19

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht

    Auszug aus BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 274/19
    Es ist nur dann nach § 14 StPO zu verfahren, wenn zwischen den Gerichten "Streit' besteht, d.h. wenn mindestens noch zwei Entscheidungen anfechtbar sind (Senat, Beschluss vom 24. September 2019 - 2 ARs 229/19, NStZ-RR 2019, 384; KK-StPO/Scheuten, 8. Aufl., § 14 Rn. 1).
  • BGH, 08.06.2022 - 2 ARs 187/22

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Streit:

    Denn hier fehlt es bereits an einem "Streit" über die Zuständigkeit im Sinne des § 14 StPO, der mindestens zwei noch anfechtbare Entscheidungen erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 ARs 274/19 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 2 ARs 229/19 -, juris, Rn. 12 f.; Scheuten, in KK-StPO, 8. Aufl., § 14 Rn. 1).
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