Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.12.2005

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   BGH, 07.12.2005 - 2 ARs 384/05, 2 AR 216/05   

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https://dejure.org/2005,9391
BGH, 07.12.2005 - 2 ARs 384/05, 2 AR 216/05 (https://dejure.org/2005,9391)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2005 - 2 ARs 384/05, 2 AR 216/05 (https://dejure.org/2005,9391)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 2 ARs 384/05, 2 AR 216/05 (https://dejure.org/2005,9391)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.08.1995 - 2 ARs 250/95

    Wechsel des Aufenthalts - Erhebung der Anklage - Abgabe

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - 2 ARs 384/05
    Dadurch werden auch weitere Verzögerungen des Verfahrens vermieden (BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2).".
  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - 2 ARs 384/05
    "Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendrichter - Düsseldorf gemäß § 42 Abs. 3 JGG ist fehlerhaft, da diese vorausgesetzt hätte, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 209, 218).
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   BGH, 07.12.2005 - 2 AR 216/05   

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BGH, Entscheidung vom 07.12.2005 - 2 AR 216/05 (https://dejure.org/2005,26014)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 2 AR 216/05 (https://dejure.org/2005,26014)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.2005 - 2 ARs 384/05

    Zuständigkeitsbestimmung; Zweckmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - 2 AR 216/05
    2 ARs 384/05 2 AR 216/05.
  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - 2 AR 216/05
    "Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht - Jugendrichter - Düsseldorf gemäß § 42 Abs. 3 JGG ist fehlerhaft, da diese vorausgesetzt hätte, dass der Angeklagte seinen Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hätte (BGHSt 13, 209, 218).
  • BGH, 09.08.1995 - 2 ARs 250/95

    Wechsel des Aufenthalts - Erhebung der Anklage - Abgabe

    Auszug aus BGH, 07.12.2005 - 2 AR 216/05
    Dadurch werden auch weitere Verzögerungen des Verfahrens vermieden (BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2).".
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