Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.02.2004

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2004 - 2 ARs 393/03, 2 AR 258/03   

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https://dejure.org/2004,11627
BGH, 20.02.2004 - 2 ARs 393/03, 2 AR 258/03 (https://dejure.org/2004,11627)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2004 - 2 ARs 393/03, 2 AR 258/03 (https://dejure.org/2004,11627)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 2 ARs 393/03, 2 AR 258/03 (https://dejure.org/2004,11627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 4 StPO
    Zurückweisung einer Gegenvorstellung als unzulässig; Zurückweisung einer Beschwerde als unzulässig

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen und Verfügungen des Oberlandesgerichts; Maßgeblichkeit der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug; Vorliegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz; ; GVG § 120 Abs. 1; ; GVG § 120 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 26 a Abs. 1 Nr. 1
    Befangenheitsantrag nach Erlass der abschließenden Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.08.1997 - 3 StR 337/96
    Auszug aus BGH, 20.02.2004 - 2 ARs 393/03
    Einen Befangenheitsantrag gegen Mitglieder des Senats hat der Beschwerdeführer nicht gestellt; er wäre nach Erlaß des Beschlusses vom 9. Januar 2004 auch verspätet (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 1, 5 und 8).
  • BGH, 07.12.1988 - 4 StR 545/88

    Möglichkeit der nachträglichen Ablehnung eines Richters

    Auszug aus BGH, 20.02.2004 - 2 ARs 393/03
    Einen Befangenheitsantrag gegen Mitglieder des Senats hat der Beschwerdeführer nicht gestellt; er wäre nach Erlaß des Beschlusses vom 9. Januar 2004 auch verspätet (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 1, 5 und 8).
  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 20.02.2004 - 2 ARs 393/03
    Einen Befangenheitsantrag gegen Mitglieder des Senats hat der Beschwerdeführer nicht gestellt; er wäre nach Erlaß des Beschlusses vom 9. Januar 2004 auch verspätet (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 1, 5 und 8).
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   BGH, 20.02.2004 - 2 AR 258/03   

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https://dejure.org/2004,25049
BGH, 20.02.2004 - 2 AR 258/03 (https://dejure.org/2004,25049)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2004 - 2 AR 258/03 (https://dejure.org/2004,25049)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 2 AR 258/03 (https://dejure.org/2004,25049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen und Verfügungen des Oberlandesgerichts; Maßgeblichkeit der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug; Vorliegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz; ; GVG § 120 Abs. 1; ; GVG § 120 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 20.02.2004 - 2 AR 258/03
    Einen Befangenheitsantrag gegen Mitglieder des Senats hat der Beschwerdeführer nicht gestellt; er wäre nach Erlaß des Beschlusses vom 9. Januar 2004 auch verspätet (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 1, 5 und 8).
  • BGH, 06.08.1997 - 3 StR 337/96
    Auszug aus BGH, 20.02.2004 - 2 AR 258/03
    Einen Befangenheitsantrag gegen Mitglieder des Senats hat der Beschwerdeführer nicht gestellt; er wäre nach Erlaß des Beschlusses vom 9. Januar 2004 auch verspätet (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 1, 5 und 8).
  • BGH, 07.12.1988 - 4 StR 545/88

    Möglichkeit der nachträglichen Ablehnung eines Richters

    Auszug aus BGH, 20.02.2004 - 2 AR 258/03
    Einen Befangenheitsantrag gegen Mitglieder des Senats hat der Beschwerdeführer nicht gestellt; er wäre nach Erlaß des Beschlusses vom 9. Januar 2004 auch verspätet (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 1, 5 und 8).
  • BGH, 20.02.2004 - 2 ARs 393/03

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung als unzulässig; Zurückweisung einer

    Auszug aus BGH, 20.02.2004 - 2 AR 258/03
    2 ARs 393/03 2 AR 258/03.
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