Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.02.2000

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2000 - 2 ARs 507/99, 2 AR 260/99   

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https://dejure.org/2000,7545
BGH, 09.02.2000 - 2 ARs 507/99, 2 AR 260/99 (https://dejure.org/2000,7545)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2000 - 2 ARs 507/99, 2 AR 260/99 (https://dejure.org/2000,7545)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 2 ARs 507/99, 2 AR 260/99 (https://dejure.org/2000,7545)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tiergarten - 283 Ds 659/95
  • AG Heidenheim - ARs 42/99
  • BGH, 09.02.2000 - 2 ARs 507/99, 2 AR 260/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.1998 - 2 ARs 188/98

    Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 2 ARs 507/99
    Daß die Bewährungsfrist bereits abgelaufen war, als der Abgabebeschluß erging, ist ebenfalls ohne Bedeutung (BGH, Beschl. vom B. November 1991 -2 ARs 397/91-; vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98).".
  • BGH, 08.11.1991 - 2 ARs 397/91

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts bei nachträglichen Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 2 ARs 507/99
    Daß die Bewährungsfrist bereits abgelaufen war, als der Abgabebeschluß erging, ist ebenfalls ohne Bedeutung (BGH, Beschl. vom B. November 1991 -2 ARs 397/91-; vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98).".
  • BGH, 20.08.1997 - 2 ARs 267/97

    Bindung an die Abgabe einer Strafsache durch das Amtsgericht

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 2 ARs 507/99
    Selbst das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt nicht die Annahme von Willkür (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. u.a. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschl. vom 20. August 1997 - 2 ARs 267/97).
  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht -

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 2 ARs 507/99
    Selbst das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt nicht die Annahme von Willkür (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. u.a. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschl. vom 20. August 1997 - 2 ARs 267/97).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2000 - 2 AR 260/99   

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https://dejure.org/2000,20342
BGH, 09.02.2000 - 2 AR 260/99 (https://dejure.org/2000,20342)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2000 - 2 AR 260/99 (https://dejure.org/2000,20342)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 2 AR 260/99 (https://dejure.org/2000,20342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.08.1997 - 2 ARs 267/97

    Bindung an die Abgabe einer Strafsache durch das Amtsgericht

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 2 AR 260/99
    Selbst das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt nicht die Annahme von Willkür (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. u.a. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschl. vom 20. August 1997 - 2 ARs 267/97).
  • BGH, 09.02.2000 - 2 ARs 507/99

    Bindungswirkung des Abgabebeschlusses nach § 462a Abs. 2 S. 2 StPO

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 2 AR 260/99
    2 ARs 507/99 2 AR 260/99.
  • BGH, 08.11.1991 - 2 ARs 397/91

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts bei nachträglichen Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 2 AR 260/99
    Daß die Bewährungsfrist bereits abgelaufen war, als der Abgabebeschluß erging, ist ebenfalls ohne Bedeutung (BGH, Beschl. vom 8. November 1991 - 2 ARs 397/91 - vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98).".
  • BGH, 08.06.1998 - 2 ARs 188/98

    Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 2 AR 260/99
    Daß die Bewährungsfrist bereits abgelaufen war, als der Abgabebeschluß erging, ist ebenfalls ohne Bedeutung (BGH, Beschl. vom 8. November 1991 - 2 ARs 397/91 - vgl. auch BGH, Beschl. vom 8. Juni 1998 - 2 ARs 188/98).".
  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht -

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 2 AR 260/99
    Selbst das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt nicht die Annahme von Willkür (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. u.a. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschl. vom 20. August 1997 - 2 ARs 267/97).
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