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   LG Arnsberg, 10.06.2009 - 2 AR 3/09   

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https://dejure.org/2009,21148
LG Arnsberg, 10.06.2009 - 2 AR 3/09 (https://dejure.org/2009,21148)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 10.06.2009 - 2 AR 3/09 (https://dejure.org/2009,21148)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 2 AR 3/09 (https://dejure.org/2009,21148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit Ermittlungsrichter in Bußgeldverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 14, 162 StPO, § 46 OWiG
    Örtliche Zuständigkeit Ermittlungsrichter in Bußgeldverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts des Staatsanwaltsbezirks für einen Antrag einer Bußgeldbehörde auf Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Soest - 21 Gs 1/09
  • LG Arnsberg, 10.06.2009 - 2 AR 3/09
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.2008 - 2 ARs 74/08

    Örtliche Zuständigkeit zur Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen wegen

    Auszug aus LG Arnsberg, 10.06.2009 - 2 AR 3/09
    Trotz dieser gesetzessystematischen Bedenken folgt die Kammer der nicht näher begründeten Auffassung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Vorlage gemäß § 14 StPO bei einem negativen Kompetenzkonflikt von zwei Amtsgerichten bezüglich der Entscheidung über die Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung in einem Bußgeldverfahren zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.2008, BGHSt 52, 222 - 225).

    Nicht zuletzt sollte dadurch eine Verbesserung des Rechtschutzes Betroffener erreicht werden (vgl. BGH, BGHSt 52, 222 - 225; Bundestagsdrucksache 16/5846, S. 65).

    Die Entscheidung des BGH vom 16.04.2008 (BGHSt 52, 222 - 225) steht dieser Auffassung nicht entgegen.

  • AG Köln, 31.05.2017 - 506 Gs 1178/17

    Grundsätze zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts für

    Während eine Mindermeinung (AG Winsen, Beschluss v. 01.06.2010 - 7 Gs 47/10; LG Arnsberg Beschluss v. 10.06.2009 - 2 AR 3/09; nur obiter wohl auch LG Köln Beschluss v. 22.03.2017 - 105 AR 3/17) meint, dass § 162 StPO auch im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wörtlich anzuwenden sei, weshalb es auch hier für die gerichtliche Zuständigkeit auf den Sitz der Staatsanwaltschaft ankomme, ist nach deutlich überwiegender und auch hier vertretener Auffassung § 162 StPO im Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG - schon seinem Wortlaut nach - nur "sinngemäß" anzuwenden, namentlich dahingehend, dass sich die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichts für den Erlass einer beantragten Ermittlungsmaßnahme nach dem Sitz der nach §§ 35 ff. OWiG zuständigen Behörde - vorliegend also der antragstellenden Verfolgungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim - richtet (so LG Paderborn, Beschluss v. 03.06.2015 - 01 Qs 62/15; LG Hagen, Beschluss v. 12.11.2009 - 46 Qs 30/09; BGH, Beschluss vom 16.04.2008 - 2 ARs 74/08 = NStZ 2008, 578; Thewes, NJW 2015, 2845; Harms, NStZ 2009, 465; Zöller, in: Gercke/Julius/Temming u. a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 162 Rn. 6, Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 162 Rn 8; von Häfen, in: BeckOK-StPO, Stand 01.01.2017, § 162 Rn. 7a; Bohnert/Krenberger/Krumm, in: Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG, 4. Aufl. 2016, § 46 Rn. 13).
  • LG Hagen, 12.11.2009 - 46 Qs 30/09

    Örtliche Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts für Antrag einer

    Zur Begründung hat sich das Amtsgericht auf einen Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 10. Juni 2009 (Az. 2 AR 3/09) bezogen, wonach auf der Grundlage der neuen Fassung des § 162 StPO das Amtsgericht für Untersuchungshandlungen zuständig sei, in dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft - nicht die antragstellende Verfolgungsbehörde - ihren Sitz habe.
  • OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11

    Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von

    Zwar war das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd für den Erlass dieser Beschlüsse gemäß § 162 Abs. 1 S. 1 StPO örtlich nicht zuständig; dies wäre das Amtsgericht Aalen gewesen, in dessen Bezirk sich das Landratsamt O., das die Beschlüsse beantragte, befindet (vgl. LG Hagen, Beschluss vom 12.11.2009, 46 Qs 30/09, entgegen LG Arnsberg, Beschluss vom 10.06.2009, 2 AR 3/09).
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