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   BGH, 11.02.2014 - 2 ARs 424/13, 2 AR 324/13   

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https://dejure.org/2014,4202
BGH, 11.02.2014 - 2 ARs 424/13, 2 AR 324/13 (https://dejure.org/2014,4202)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2014 - 2 ARs 424/13, 2 AR 324/13 (https://dejure.org/2014,4202)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13, 2 AR 324/13 (https://dejure.org/2014,4202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweckmäßigkeit der Abgabe der Sache an das für den jetzigen Aufenthaltsort eines Angeklagten zuständige Amtsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 42 Abs. 3
    Zweckmäßigkeit der Abgabe der Sache an das für den jetzigen Aufenthaltsort eines Angeklagten zuständige Amtsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23

    Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts für die Verhandlung und Entscheidung in

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2; vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13, juris Rn. 1; vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1; vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 15.11.2023 - 2 ARs 386/23

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung in einer

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2; vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13, juris Rn. 1; vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1; vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 ARs 131/21

    Abgabe der Sache

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13 -, juris, Rn. 1; Beschluss vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15 -, juris Rn. 1).
  • BGH, 23.08.2023 - 2 ARs 268/23

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Jugendgerichts für die Verhandlung und

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2; vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13, juris Rn. 1; vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1; vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3 und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 59/21

    Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Abgabe des Verfahrens; Zweckmäßigkeit:

    Dieser Grundsatz kann aber zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, BeckRS 2003, 4252; und vom 11.02.2014 - 2 ARs 424/13, 1 2 BeckRS 2014, 5756).
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