Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2003 - 2 ARs 70/03, 2 AR 55/03   

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https://dejure.org/2003,9199
BGH, 21.03.2003 - 2 ARs 70/03, 2 AR 55/03 (https://dejure.org/2003,9199)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2003 - 2 ARs 70/03, 2 AR 55/03 (https://dejure.org/2003,9199)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2003 - 2 ARs 70/03, 2 AR 55/03 (https://dejure.org/2003,9199)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Verbindung eines Verfahrens gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 StPO

  • Judicialis

    StPO § 2 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 3; ; StPO § 4 Abs. 1; ; StPO § 4 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 4 Abs. 1
    Verhältnis Strafrichter - Schöffengericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Siegburg - 16 Ds 486/02
  • AG Waldshut-Tiengen - 1 Ls 11 Js 3990/02
  • BGH, 21.03.2003 - 2 ARs 70/03, 2 AR 55/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

    Auszug aus BGH, 21.03.2003 - 2 ARs 70/03
    Eine Verbindung kommt daher nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 StPO in Betracht (vgl. BGHSt 22, 232).
  • BGH, 31.07.1992 - 2 ARs 345/92

    Voraussetzung der Verbindung von zwei anhängigen Verfahren

    Auszug aus BGH, 21.03.2003 - 2 ARs 70/03
    Das Schöffengericht ist gegenüber dem Strafrichter ein Gericht höherer Ordnung (BGH, Beschl. vom 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92).
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   BGH, 21.03.2003 - 2 AR 55/03   

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BGH, Entscheidung vom 21.03.2003 - 2 AR 55/03 (https://dejure.org/2003,26736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.2003 - 2 ARs 70/03

    Verbindung (Zusammenhang)

    Auszug aus BGH, 21.03.2003 - 2 AR 55/03
    2 ARs 70/03 2 AR 55/03.
  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

    Auszug aus BGH, 21.03.2003 - 2 AR 55/03
    Eine Verbindung kommt daher nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 StPO in Betracht (vgl. BGHSt 22, 232).
  • BGH, 31.07.1992 - 2 ARs 345/92

    Voraussetzung der Verbindung von zwei anhängigen Verfahren

    Auszug aus BGH, 21.03.2003 - 2 AR 55/03
    Das Schöffengericht ist gegenüber dem Strafrichter ein Gericht höherer Ordnung (BGH, Beschl. vom 31. Juli 1992 - 2 ARs 345/92).
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