Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.04.2003

Rechtsprechung
   BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03, 2 AR 56/03   

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https://dejure.org/2003,4311
BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03, 2 AR 56/03 (https://dejure.org/2003,4311)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2003 - 2 ARs 91/03, 2 AR 56/03 (https://dejure.org/2003,4311)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2003 - 2 ARs 91/03, 2 AR 56/03 (https://dejure.org/2003,4311)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme von Willkür im Rahmen der Bindungswirkung der Abgabe von Entscheidungen; Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StPO § 462a Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462 a Abs. 2
    Keine Willkür bei bloßem Fehlen besonderer Gründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ribnitz-Damgarten - 3 Ds 426/00
  • BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03, 2 AR 56/03

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 242
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.1993 - 1 Ws 858/93

    Überwachung von Bewährungsauflagen; Wohnsitzwechsel; Erkennendes Gericht;

    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03
    Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 206/95).
  • BGH, 26.07.1995 - 2 ARs 206/95

    Abgabe - Bindung - Willkür

    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03
    Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 206/95).
  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht -

    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03
    Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 206/95).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 1 Ws 1015/91
    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03
    Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 206/95).
  • OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04

    Zuständigkeitsstreit, Bewährungsaufsicht

    Eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (Anschluss an BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242).

    All dies führt aber noch nicht zur Annahme von Willkür, denn eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (siehe BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242; OLG Düsseldorf a.a.O. S. 286).

  • OLG Hamburg, 15.06.2020 - 2 Ws 152/19

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Anordnung des Arrests zur

    Dies ist auch dann noch der Fall, wenn besondere Gründe fehlen, die eine Abgabe zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. zu § 462a Absatz 2 Satz 2 StPO BGH, NStZ-RR 2003, 242; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 462a Rn. 23).
  • BGH, 31.08.2005 - 2 ARs 291/05

    Bindungswirkung einer Abgabeentscheidung (Willkür; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Darauf, dass der Verurteilte in Köln nicht polizeilich gemeldet ist, kommt es nicht an (BGH NStZ-RR 2003, 242).".
  • BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03

    Nachträgliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit;

    Denn der Verurteilte hatte - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - zumindest seinen gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2003, 242) in M. Selbst wenn die Wohnsitzzuständigkeit nachträglich entfallen wäre, wofür hier aber keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, würde dies an der Bindungswirkung nichts ändern (vgl. auch BGH, Beschl. vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03).
  • BGH, 07.01.2004 - 2 AR 270/03

    Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur

    Denn der Verurteilte hatte - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - zumindest seinen gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2003, 242) in M.
  • BGH, 31.08.2005 - 2 AR 167/05
    Darauf, dass der Verurteilte in Köln nicht polizeilich gemeldet ist, kommt es nicht an (BGH NStZ-RR 2003, 242).".
  • BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 149/21

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

    Darauf, dass der Verurteilte in Freiburg nicht polizeilich gemeldet ist, kommt es nicht an (BGH NStZ-RR 2003, 242).
  • BGH, 09.04.2003 - 2 AR 56/03

    Voraussetzungen der Annahme von Willkür im Rahmen der Bindungswirkung der Abgabe

    2 ARs 91/03 2 AR 56/03.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.2003 - 2 AR 56/03   

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https://dejure.org/2003,21155
BGH, 09.04.2003 - 2 AR 56/03 (https://dejure.org/2003,21155)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2003 - 2 AR 56/03 (https://dejure.org/2003,21155)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2003 - 2 AR 56/03 (https://dejure.org/2003,21155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme von Willkür im Rahmen der Bindungswirkung der Abgabe von Entscheidungen; Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StPO § 462a Abs. 2 Satz 2

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.1993 - 1 Ws 858/93

    Überwachung von Bewährungsauflagen; Wohnsitzwechsel; Erkennendes Gericht;

    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - 2 AR 56/03
    Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 206/95).
  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht -

    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - 2 AR 56/03
    Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 206/95).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 1 Ws 1015/91
    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - 2 AR 56/03
    Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 206/95).
  • BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03

    Bindende Abgabe an das Wohnsitzgericht (Willkür)

    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - 2 AR 56/03
    2 ARs 91/03 2 AR 56/03.
  • BGH, 26.07.1995 - 2 ARs 206/95

    Abgabe - Bindung - Willkür

    Auszug aus BGH, 09.04.2003 - 2 AR 56/03
    Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1992, 206; MDR 1994, 503) nicht schon in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1995 - 2 ARs 206/95).
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