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   BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, 2 AR 75/03   

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https://dejure.org/2003,4898
BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, 2 AR 75/03 (https://dejure.org/2003,4898)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, 2 AR 75/03 (https://dejure.org/2003,4898)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, 2 AR 75/03 (https://dejure.org/2003,4898)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für Untersuchung und Entscheidung über Anklage im Jugendstrafrecht; Für den Aufenthaltsort zuständiges Gericht; Erhebliche Erschwernisse für das Verfahren; Ankündigung vollumfänglichen Geständnisses in der Hauptverhandlung ; Erforderlichkeit der Ladung von ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Gericht in Jugendschöffensachen; Ankündigung eines vollumfänglichen Geständnisses des Angeklagten in der Hauptverhandlung im Rahmen des Grundsatzes des § 42 Abs. 3 JGG

  • Judicialis

    JGG § 42 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 43 Abs. 3
    Grundsätzliche Zuständigkeit des Gerichts am Aufenthaltsort des Jugendlichen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - 1 Ls 41 Js 1832/02
  • BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, 2 AR 75/03
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23

    Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts für die Verhandlung und Entscheidung in

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2; vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13, juris Rn. 1; vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1; vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06

    Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren

    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 108 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 - und 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04).
  • BGH, 15.11.2023 - 2 ARs 386/23

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung in einer

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche bzw. Heranwachsende vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03, juris Rn. 2; vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13, juris Rn. 1; vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15, juris Rn. 1; vom 28. April 2020 - 2 ARs 58/20, juris Rn. 3, und vom 10. Juni 2021 - 2 ARs 131/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.06.2021 - 2 ARs 131/21

    Abgabe der Sache

    Der Grundsatz, dass sich Jugendliche vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, das regelmäßig über die größte Sachnähe verfügt, kann zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 11. Februar 2014 - 2 ARs 424/13 -, juris, Rn. 1; Beschluss vom 8. September 2015 - 2 ARs 142/15 -, juris Rn. 1).
  • BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 430/04

    Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsorts

    "Der in §§ 42 Abs. 3, 108 Abs. 1 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für die Durchführung des Verfahrens erheblich sind (BGH NStZ 1987, 443; BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03).
  • BGH, 07.02.2007 - 2 ARs 557/06

    Zuständigkeitsbestimmung (erhebliche Erschwernisse für das Verfahren)

    Der in § 42 Abs. 3 i.V.m. § 109 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (Senat, Beschlüsse vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03 -, 19. Januar 2005 - 2 ARs 430/04 - und vom 10. Mai 2006 - 2 ARs 176/06).
  • BGH, 23.07.2003 - 2 ARs 223/03

    Grundsatz der Zuständigkeit des Gerichts des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden

    Der in §§ 109, 88, 58 Abs. 3 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass hierzu das Gericht des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden berufen ist (BGH NStZ 1987, 443; BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03), darf nur durchbrochen werden, wenn dem überwiegende Gründe der Zweckmäßigkeit entgegenstehen.
  • BGH, 19.12.2003 - 2 ARs 397/03

    Zuständigkeitsbestimmung im Verfahren gegen einen Heranwachsenden; Zuständigkeit

    Der in § 42 Abs. 3 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die dadurch eintretenden Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (vgl. Senatsbeschluß vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03).
  • BGH, 23.07.2003 - 2 AR 137/03

    Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen einer

    Der in §§ 109, 88, 58 Abs. 3 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass hierzu das Gericht des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden berufen ist (BGH NStZ 1987, 443; BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03), darf nur durchbrochen werden, wenn dem überwiegende Gründe der Zweckmäßigkeit entgegenstehen.
  • BGH, 19.01.2005 - 2 AR 281/04

    Durchbrechung des Grundsatzes, dass Heranwachsende sich vor dem für ihren

    "Der in §§ 42 Abs. 3, 108 Abs. 1 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die Erschwernisse für die Durchführung des Verfahrens erheblich sind (BGH NStZ 1987, 443; BGH, Beschluss vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03).
  • BGH, 23.08.2023 - 2 ARs 268/23

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Jugendgerichts für die Verhandlung und

  • BGH, 07.02.2007 - 2 AR 318/06
  • BGH, 10.05.2006 - 2 AR 101/06
  • BGH, 19.12.2003 - 2 AR 259/03

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendgerichts bei Umzug des Angeklagten nach

  • BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 59/21

    Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Abgabe des Verfahrens; Zweckmäßigkeit:

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