Rechtsprechung
BGH, 20.05.1999 - 2 ARs 197/99, 2 AR 77/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 453 StPO
Frage der Zuständigkeit für Entscheidungen - Judicialis
StPO § 453; ; StPO § 462 a Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 462 a Abs. 4 Satz 3; ; StPO § 462 a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 1
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.11.1997 - 2 ARs 458/97
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen …
Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 2 ARs 197/99
Das bedeutet, daß vom Zuständigkeitswechsel ausgenommen allein die anstehende - von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dortmund zwischenzeitlich auch getroffene -- Entscheidung über einen etwaigen Widerruf der Bewährung war (vgl. u.a. BGH StPO § 462 a Abs. 1 - Befaßtsein 3 u. 4), für die Bewährungsaufsicht im übrigen und für etwaige weitere nachträgliche Entscheidungen aber die Strafvollstreckungskammer des neuen Haftorts zuständig geworden ist (vgl. ergänzend auch BGH, Beschluß vom 21. November 1997 - 2 ARs 458/97). - BGH, 18.08.1976 - 2 ARs 297/76
Zuständigkeit eines Gerichts bei einem Antrag auf bedingte Entlassung aus der …
Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 2 ARs 197/99
Als Sache im Sinne dieser Vorschrift ist aber nicht der Gesamtvorgang der Vollstreckung, sondern die einzelne notwendig werdende Entscheidung zu verstehen (BGH, Beschluß vom 18, August 1976 - 2 ARs 297/76). - BGH, 20.07.1978 - 2 ARs 180/78
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Fällen des § 462 a Abs. 4 S. 3 …
Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 2 ARs 197/99
Die so begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld blieb auch nach Erledigung der in ihrem Bezirk vollstreckten Strafe für die anderen, ihr nach dem Konzentrationsprinzip zugefallenen Sachen erhalten (BGHSt 28, 82, 83).".
- BGH, 20.05.1999 - 2 AR 77/99
Zuständigkeitswechsel einer Strafvollstreckungskammer bei der Verlegung eines …
2 AR 77/99 2 ARs 197/99.
Rechtsprechung
BGH, 20.05.1999 - 2 AR 77/99 |
Volltextveröffentlichung
- Judicialis
StPO § 453; ; StPO § 462 a Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 462 a Abs. 4 Satz 3; ; StPO § 462 a Abs. 1
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.08.1976 - 2 ARs 297/76
Zuständigkeit eines Gerichts bei einem Antrag auf bedingte Entlassung aus der …
Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 2 AR 77/99
Als Sache im Sinne dieser Vorschrift ist aber nicht der Gesamtvorgang der Vollstreckung, sondern die einzelne notwendig werdende Entscheidung zu verstehen (BGH, Beschluß vom 18. August 1976 - 2 ARs 297/76). - BGH, 20.07.1978 - 2 ARs 180/78
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Fällen des § 462 a Abs. 4 S. 3 …
Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 2 AR 77/99
Die so begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld blieb auch nach Erledigung der in ihrem Bezirk vollstreckten Strafe für die anderen, ihr nach dem Konzentrationsprinzip zugefallenen Sachen erhalten (BGHSt 28, 82, 83).". - BGH, 21.11.1997 - 2 ARs 458/97
Zuständigkeit für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen …
Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 2 AR 77/99
Das bedeutet, daß vom Zuständigkeitswechsel ausgenommen allein die anstehende - von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dortmund zwischenzeitlich auch getroffene - Entscheidung über einen etwaigen Widerruf der Bewährung war (vgl. u.a. BGH StPO § 462 a Abs. 1 - Befaßtsein 3 u. 4), für die Bewährungsaufsicht im übrigen und für etwaige weitere nachträgliche Entscheidungen aber die Strafvollstreckungskammer des neuen Haftorts zuständig geworden ist (vgl. ergänzend auch BGH, Beschluß vom 21. November 1997 - 2 ARs 458/97). - BGH, 20.05.1999 - 2 ARs 197/99
Frage der Zuständigkeit für Entscheidungen
Auszug aus BGH, 20.05.1999 - 2 AR 77/99
2 AR 77/99 2 ARs 197/99.