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BGH, 17.05.2000 - 2 ARs 114/00, 2 AR 72/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 2 S. 2 StPO
Abgabe Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen bzgl. der Strafaussetzung zur Bewährung an das Wohnsitzgericht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgabebeschluß - Zuständigkeit - Gericht - Bindungswirkung - Wohnsitz - Willkür
- Judicialis
StPO § 14
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 2 S. 2
Bindungswirkung einer Abgabe nach § 462 a StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Sobernheim - 4 AR 5/00
- AG Garmisch-Partenkirchen - 36 Js 25683/95
- BGH, 17.05.2000 - 2 ARs 114/00, 2 AR 72/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92
Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …
Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 ARs 114/00
Auch das Fehlen besonderer Gründe, die eine Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, reicht für die Annahme von Willkür nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200).
- BGH, 17.05.2000 - 2 AR 72/00
Abgabebeschluß - Örtliche Zuständigkeit - Gericht - Wohnsitz - Bindungswirkung - …
2 ARs 114/00 2 AR 72/00.