Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 122/03, 2 AR 87/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9631
BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 122/03, 2 AR 87/03 (https://dejure.org/2003,9631)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2003 - 2 ARs 122/03, 2 AR 87/03 (https://dejure.org/2003,9631)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2003 - 2 ARs 122/03, 2 AR 87/03 (https://dejure.org/2003,9631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Abgabe des Verfahrens gemäß § 42 Abs. 3 i. V. m. § 108 Abs. 1 JGG mangels Wechsels des Aufenthalts; Übertragung der Strafsache nach § 12 Abs. 2 StPO zur Vermeidung weiterer Verzögerungen des Verfahrens

  • Judicialis

    JGG § 42 Abs. 3; ; JGG § 108 Abs. 1; ; StPO § 12 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 42 Abs. 3
    Voraussetzungen einer Abgabe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ueckermünde - 2 Ds 611/01
  • BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 122/03, 2 AR 87/03
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58

    Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des

    Auszug aus BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 122/03
    "Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht Ueckermünde an das Amtsgericht Berlin-Tiergarten gemäß § 42 Abs. 3 i.V.m. § 108 Abs. 1 JGG war fehlerhaft, weil diese vorausgesetzt hätte, dass die Angeklagte ihren Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2), woran es hier fehlt (Bd. III, Bl. 433 d.A.).
  • BGH, 09.08.1995 - 2 ARs 250/95

    Wechsel des Aufenthalts - Erhebung der Anklage - Abgabe

    Auszug aus BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 122/03
    "Die Abgabe des Verfahrens durch das Amtsgericht Ueckermünde an das Amtsgericht Berlin-Tiergarten gemäß § 42 Abs. 3 i.V.m. § 108 Abs. 1 JGG war fehlerhaft, weil diese vorausgesetzt hätte, dass die Angeklagte ihren Aufenthalt nach Erhebung der Anklage gewechselt hat (BGHSt 13, 209, 218; BGHR JGG § 42 Abs. 3 Abgabe 2), woran es hier fehlt (Bd. III, Bl. 433 d.A.).
  • BGH, 23.04.2003 - 2 AR 87/03

    Fehlerhafte Abgabe des Verfahrens gemäß § 42 Abs. 3 i. V. m. § 108 Abs. 1 JGG

    2 ARs 122/03 2 AR 87/03.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht