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   BGH, 18.06.1980 - 2 ARs 156/80   

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https://dejure.org/1980,2872
BGH, 18.06.1980 - 2 ARs 156/80 (https://dejure.org/1980,2872)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1980 - 2 ARs 156/80 (https://dejure.org/1980,2872)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1980 - 2 ARs 156/80 (https://dejure.org/1980,2872)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung - Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Widerrufsantrag

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 18.06.1980 - 2 ARs 156/80
    Am 5. Juli 1978, dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Köln, ging die Zuständigkeit für die Entscheidung jedoch auf eine Strafvollstreckungskammer über (vgl. BGHSt 26, 187, 189) [BGH 27.08.1975 - 2 ARs 203/75].
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus BGH, 18.06.1980 - 2 ARs 156/80
    Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Köln wurde mit der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Köln auch mit der Sache befaßt, denn der Widerrufsantrag war bereits am 13. Dezember 1977 bei dem ursprünglich zuständigen Landgericht Dortmund eingegangen (vgl. BGHSt 26, 214).
  • BGH, 14.05.1980 - 2 ARs 119/80

    Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichtes bezüglich des Widerrufs der

    Auszug aus BGH, 18.06.1980 - 2 ARs 156/80
    Es war auch nicht zu erwarten, daß sein Aufenthalt dort nur von ganz kurzer Dauer sein würde (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Mai 1980 - 2 ARs 119/80).
  • BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. Beschl. v. 18. Juni 1980 - 2 ARs 156/80 bei anschließender Verlegung in eine Einweisungsanstalt; ferner ohne nähere Begründung BGHSt 27, 302, 304 und Beschl. v. 19. April 1991 - 2 ARs 165/91).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 ARs 247/04

    Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Widerruf der

    Der Verurteilte war in der JVA Rohrbach nicht nur "vorübergehend" etwa in der Art eines Zwischenaufenthalts anläßlich einer Verschubung oder einer notwendigen medizinischen Untersuchung, sondern zur Verbüßung seiner Strafe (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1980, 2 ARs 156/80).
  • BGH, 14.10.2005 - 2 ARs 396/05

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Aufnahme in eine

    Dass die spätere Überstellung des Verurteilten in die JVA Köln zum Zeitpunkt seiner Aufnahme in die JVA Attendorn absehbar war, ändert an der örtlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Siegen nichts (vgl. Senat, Beschluss vom 18.06.1980 - 2 ARs 156/80; KK-Fischer aaO Rn. 14).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 AR 141/04

    Übergang der Zuständigkeit von einem Amtsgericht auf eine

    Der Verurteilte war in der JVA Rohrbach nicht nur "vorübergehend" etwa in der Art eines Zwischenaufenthalts anläßlich einer Verschubung oder einer notwendigen medizinischen Untersuchung, sondern zur Verbüßung seiner Strafe (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1980, 2 ARs 156/80).
  • BGH, 21.07.1989 - 2 ARs 380/89

    Bestimmung des für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Der Vollzug von Untersuchungshaft vermag eine Zuständigkeit der für die Haftanstalt zuständigen Strafvollstreckungskammer nach dieser Vorschrift nicht zu begründen (KK Chlosta 2. Aufl. StPO § 462 a Rdn. 9; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1980 - 2 ARs 156/80).

    Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Zweibrücken blieb auch bestehen, als das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 21. Juni 1988 am 10. Januar 1989 rechtskräftig wurde und damit die Untersuchungshaft des Verurteilten in Strafhaft überging (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1980 - 2 ARs 156/80).

  • BGH, 21.07.1989 - 2 ARs 381/89

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

    Da unter den Begriff Aufnahme nicht nur die Erstaufnahme, sondern auch jede spätere Verlegung in eine andere Vollzugsanstalt fällt, also der tatsächliche Aufenthalt des Verurteilten in einer Vollzugsanstalt entscheidend ist (BGH, Beschl. v. 18. Juni 1980 - 2 ARs 156/80; Chlosta in KK 2. Aufl. § 462 a Rdn. 15), bewirkt ein Anstaltswechsel in der Regel den Übergang der Zuständigkeit auf diejenige Strafvollstreckungskammer, zu deren Bezirk die Vollzugsanstalt gehört, in die der Verurteilte gebracht wird.
  • BGH, 14.10.2005 - 2 AR 195/05
    Dass die spätere Überstellung des Verurteilten in die JVA Köln zum Zeitpunkt seiner Aufnahme in die JVA Attendorn absehbar war, ändert an der örtlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Siegen nichts (vgl. Senat, Beschluss vom 18.06.1980 - 2 ARs 156/80; KK-Fischer aaO Rn. 14).
  • BGH, 05.09.1984 - 2 ARs 265/84

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Einwendungen des Verurteilten gegen

    Obgleich ursprünglich vorgesehen war, die Strafe in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf zu vollstrecken, erfolgte die Aufnahme in Lübeck doch nicht nur vorübergehend, denn es war abzusehen, daß der Verurteilte wegen seines Gesundheitszustandes nicht sogleich an einen anderen Ort verlegt werden konnte (vgl. auch BGH, Beschluß vom 18. Juni 1980 - 2 ARs 156/80).
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