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   BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96   

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https://dejure.org/1996,1819
BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96 (https://dejure.org/1996,1819)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1996 - 2 ARs 20/96 (https://dejure.org/1996,1819)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1996 - 2 ARs 20/96 (https://dejure.org/1996,1819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 138 a StPO; § 143 StPO; § 140 StPO
    Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO; Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß des Verteidigers - Auf den Pflichtverteidiger anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 94
  • NJW 1996, 1975
  • MDR 1996, 728
  • NStZ 1997, 46
  • StV 1996, 470
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Braunschweig, 30.08.1983 - Ws 255/83
    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96
    Nach überwiegender Meinung jedoch gelten die §§ 138a ff. StPO auch für den Pflichtverteidiger (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 519; OLG Braunschweig StV 1984, 500; OLG Frankfurt/Main StV 1992, 360; Rieß JR 1979, 37; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl. 1993, Rdn. 2 zu § 138 a; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. 1989, Rdn. 4 f. zu § 138 a; Dencker NJW 1979, 2176).
  • BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89

    Verteidigerausschluß wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96
    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß die Ausschließung des Verteidigers wegen hinreichenden Tatverdachts der versuchten Strafvereitelung nicht voraussetzt, daß wegen dieses Vorwurfs gegen den Verteidiger ein bis zur Anklagereife gediehenes Ermittlungsverfahren anhängig ist (BGHSt 36, 133 ff.).
  • OLG Köln, 24.07.1981 - 2 Ws 378/81

    Ausschließung des Verteidigers; Wahlverteidiger; Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96
    Es wird die Ansicht vertreten, die Ausschlußgründe der §§ 138a, 138b StPO rechtfertigten bei einem Pflichtverteidiger lediglich die Rücknahme seiner Bestellung gemäß § 143 StPO (so OLG Koblenz JR 1979, 36; OLG Köln NStZ 1982, 129; Ulsenheimer GA 75, 103, 109 f.).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96
    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen daneben § 143 StPO anwendbar bleibt, wenn Ausschlußgründe im Sinne von §§ 138a, 138b StPO vorliegen können (BVerfGE 39, 238 ff.; Rieß a.a.O. 37, 39) muß der Senat nicht entscheiden.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 3 Ws 72/88
    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96
    Nach überwiegender Meinung jedoch gelten die §§ 138a ff. StPO auch für den Pflichtverteidiger (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 519; OLG Braunschweig StV 1984, 500; OLG Frankfurt/Main StV 1992, 360; Rieß JR 1979, 37; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl. 1993, Rdn. 2 zu § 138 a; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. 1989, Rdn. 4 f. zu § 138 a; Dencker NJW 1979, 2176).
  • BGH, 08.01.1993 - 2 ARs 540/92

    Entfallen des Bedürfnisses für die Ausschließung eine Anwalts in Folge der

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96
    Um eine solche Verzögerung zu vermeiden, hat der entscheidende Senat die Fortführung des Ausschlußverfahrens selbst nach Niederlegung des Mandates in bestimmten Fällen für zulässig erachtet (vgl. Beschluß vom 8. Januar 1993 - 2 ARs 540/92).
  • OLG Frankfurt, 13.03.1992 - 3 Ws 136/92

    Versuchte Anstiftung zur Strafvereitelung; Strafbarkeit; versuchte Anstiftung zur

    Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96
    Nach überwiegender Meinung jedoch gelten die §§ 138a ff. StPO auch für den Pflichtverteidiger (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 519; OLG Braunschweig StV 1984, 500; OLG Frankfurt/Main StV 1992, 360; Rieß JR 1979, 37; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl. 1993, Rdn. 2 zu § 138 a; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. 1989, Rdn. 4 f. zu § 138 a; Dencker NJW 1979, 2176).
  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein Beschuldigter, dem ein Pflichtverteidiger bestellt wurde, grundsätzlich gleichen Rechtsschutz erhalten wie ein Beschuldigter, der sich auf eigene Kosten einen Verteidiger gewählt hat; dies gebietet bereits das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG), folgt aber auch aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK (BVerfG, NJW 1959, 571; NJW 2001, 3695, 3696; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 2 ARs 20/96, BGHSt 92, 94, 96).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 2/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    c) Ob die etwaige Ausschließungsmöglichkeit eines Verteidigers nach § 138a Abs. 1 und 2 StPO zugleich einen Grund für die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung nach § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO darstellen kann (offen gelassen zur früheren Rechtslage von BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 2 ARs 20/96, BGHSt 42, 94, 97; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 245; vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2341/08, juris Rn. 17), bedarf in der hier gegebenen Konstellation keiner Entscheidung.
  • OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98

    Sparbriefe für die Frau des Betreuers - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung;

    Danach ist unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und der besonderen Umstände des Falles festzustellen, ob der Berechtigte mit einem Verlust des Vermögenswertes oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen hatte (BGHSt 21, 112 [113] = NJW 1996, 1975; Lackner, in: LK, 10. Aufl., § 263 Rdnr. 153).
  • LG Köln, 14.09.2023 - 321 Ks 1/23

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung, grob prozessordnungswidriges

    Nehmen störende Unterbrechungen der Verhandlungsleitung des Vorsitzenden oder andere Maßnahmen ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß an, so kann der Pflichtverteidiger folglich im Ausnahmefall "aus wichtigem Grund" entlassen werden (BGH NStZ 1997, 46 f.; NStZ 1988, 510; BVerfG NJW 1975, 1015 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1999 - 3 Ws 53/99
    Denn jede andere Betrachtungsweise würde der vom BGH mehrfach ausgesprochenen (vgl. BGH, GÄ 1968, 85; BGH, NStZ 1997, 46 [47]; w. Nachw. bei Hilgendorf, NStZ 1996, 1 [4], Fußn. 58], und Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, 1994, S. 126; vgl.-auch Barton, StV 1989, 44; KG, JR 1982, 349; OLG Köln, StV 1991, 9 [10] - jew. m. w. Nachw.) prinzipiellen Gleichstellung des Pflichtverteidigers mit dem Wahlverteidiger widersprechen.

    Aus dieser seiner Stellung folgt zugleich, daß das Gericht grundsätzlich weder die Pflicht noch das Recht hat, den Pflichtverteidiger zu überwachen, zu kontrollieren und seine Tätigkeit zu bewerten (vgl. BGH, NStZ 1997, 46 [47]; Senat, Beschl. v. 2.5.1996 3 Ws 349/96 m. w. Nachw.).

  • OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00

    Interessenkonflikt bei Verteidigung mehrerer Angeklagter durch Mitglieder einer

    Dagegen kann nicht eingewendet werden, es bedürfe für die Verweigerung der Bestellung (und für die Entpflichtung eines bestellten Verteidigers) deutlicher Hinweise in Form konkreter Anhaltspunkte dafür, dass der mögliche Interessenkonflikt sich real manifestiert habe (so aber OLG Frankfurt StV 1999, 199, 201), da andernfalls die prinzipielle Gleichstellung des Pflichtverteidigers mit dem Wahlverteidiger (vgl. zuletzt BGH NStZ 1997, 46) nicht gewährleistet sei; denn auch der Pflichtverteidiger sei neben Gericht und Staatsanwaltschaft ein gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege, dessen Tätigkeit vom Gericht grundsätzlich - von Fällen grober Pflichtverletzung abgesehen - weder überwacht und kontrolliert noch bewertet werden dürfe (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00

    Bestellung zum Pflichtverteidiger; Zulässigkeit; Anwaltssozietät; Struktureller

    Diese - vereinzelt auch als Bevormundung des Beschuldigten (so z.B. Weigend, NStZ 1992, 47, 48) bezeichnete - prozessuale Fürsorgepflicht, durch die einerseits den Belangen des Beschuldigten ohne Rücksicht auf dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, andererseits dem Interesse des Rechtsstaats an einem prozeßordnungsgemäßen Verfahren Rechnung getragen werden soll, ändert indes nichts an der vom Bundesgerichtshof mehrfach betonten prinzipiellen Gleichstellung von Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger im Verfahren (vgl. z.B. BGH NStZ 1997, 46, 47; weitere Nachweise bei OLG Frankfurt, NStZ 1999, 199, 201).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 3/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    c) Ob die etwaige Ausschließungsmöglichkeit eines Verteidigers nach § 138a Abs. 1 und 2 StPO zugleich einen Grund für die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung nach § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO darstellen kann (offen gelassen zur früheren Rechtslage von BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 2 ARs 20/96, BGHSt 42, 94, 97; s. auch BVerfG, Beschlüsse vom 8. April 1975 - 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, 238, 245; vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2341/08, juris Rn. 17), bedarf in der hier gegebenen Konstellation keiner Entscheidung.
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